Autor Thema: Überprüfung der Eingruppierung, anschließend Stellenausschreibung?  (Read 79 times)

dash85

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Hallo,

ich bin Tarifangestellter in einer IT-Abteilung. Meine Tätigkeitsbeschreibung ist in die Jahre gekommen und deckt sich schon länger nicht mehr mit den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben. Gleichzeitig hat die Abteilung neue Stellen zugewiesen bekommen, was zum Anlass genommen wurde mir schriftlich eine Teamleitungsfunktion zu übertragen (nur Fachaufsicht, keine Dienstaufsicht). Die Übertragung ist ca. ein halbes Jahr her und damit einher geht die Aktualisierung meiner Tätigkeitsbeschreibung, welche extern (BAV) zu bewerten ist. Es ist keine neue Stelle, kein Antrag auf Höhergruppierung sondern eine Neubewertung meiner jetzigen Stelle aufgrund der Übertragung neuer Aufgaben.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass im Anschluss an die Bewertung die (meine) Stelle neu auszuschreiben sei. Ich frage mich aufgrund welcher rechtlichen Grundlage das passieren soll? Ich müsste mich dann mit einem festen Arbeitsvertrag auf meine bestehende Stelle bewerben, deren Aufgaben ich seit Jahren erledige. Ich dachte über die Tarifautomatik werde ich ggf. höhergruppiert und damit ist die Sache erledigt.

Ich freue mich auf Antworten.

MeinerEiner

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Wurde Dir vom dazu befugten Personal eine Tätigkeit vor einem halben Jahr übertragen, die zu einer Höhergruppierung führte, bist du seitdem höhergruppiert (falls Du diese Tätigkeit übernehmen wolltest).

Der Rest spielt für deine Eingruppierung keine Rolle.

Organisator

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Dein Arbeitgeber kann dir mit deinem Einverständnis höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass du höher eingruppiert bist. Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

Da dies Privatrecht ist braucht es dafür keine rechtliche Grundlage.

dash85

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Genauso kann er höherwertige Tätigkeiten ausschreiben und so ggf. einen anderen Mitarbeiter finden.

Bei einer neuen Stelle würde ich das auch so sehen.
Ich frage mich aber, wie man von der Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung ableiten kann, dass meine Stelle, die ich derzeit bekleide, neu auszuschreiben ist?

MeinerEiner

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Also meinst Du, dass Du Dich auf deine eigene Stelle bewerben müsstest?

dash85

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Also meinst Du, dass Du Dich auf deine eigene Stelle bewerben müsstest?
Ja

MoinMoin

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Stellen sind tariflich irrelevant, amn ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Daher solltest du diese Frage beantworten (können)
Wurde Dir vom dazu befugten Personal eine Tätigkeit vor einem halben Jahr übertragen, die zu einer Höhergruppierung führte, bist du seitdem höhergruppiert (falls Du diese Tätigkeit übernehmen wolltest).

Der Rest spielt für deine Eingruppierung keine Rolle.
Denn wenn du die Aufgaben, die der AG meint ausschreiben zu müssen, schon übertragen bekommen hast, dann forderst du das entsprechende Entgelt und gut ist.

Nochmal konkret

was zum Anlass genommen wurde mir schriftlich eine Teamleitungsfunktion zu übertragen (nur Fachaufsicht, keine Dienstaufsicht).
Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)
Zitat
Die Übertragung ist ca. ein halbes Jahr her und damit einher geht die Aktualisierung meiner Tätigkeitsbeschreibung,
Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.

dash85

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Zitat
Wer hat das dir schriftlich übertragen, die Personalabteilung, oder dein Linienvorgesetzter (der bestimmt nicht befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben)
Das habe ich von meinem Chef bekommen. Gleichzeitig ist die Personalabteilung kontaktiert worden um eine Anpassung meiner Tätigkeitsbeschreibung vorzunehmen. Dies ist erfolgt und die BAV bewertet diese nun.

Zitat
Wurde dir diese neue Tätigkeitsbeschreibung (als deine auszuübenden) von der Personalstelle mitgeteilt ?
Falls nein, fordere diese an, weil du ansonsten diese Tätigkeiten die die aktuell ausübst ab sofort nicht mehr ausüben darfst.
Siehe oben; die Beschreibung ist angepasst worden und zur Bewertung übermittelt worden.

Im Anschluss an das Bewertungsverfahren soll die Stelle neu ausgeschrieben werden.