Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?

Begonnen von Geschädigter, 25.11.2025 14:41

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Geschädigter

Hallo,

eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.

Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.

In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.

Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.

Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?


Petar Tudzharov

Es ist sicherlich ein dreistes Verhalten, von mir aus auch eine Art "Arbeitszeitbetrug" in Anführungszeichen, aber wahrscheinlich eher nicht in rechtlicher Hinsicht.

Das Erreichen des Arbeitsortes ist Privatangelegenheit der Kollegin, wenn Bus und Bahn ungünstig fahren, hat sie eben Pech.

Die Frage ist, was hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten genau geregelt ist. Soweit bestehende Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten und Gleitzeitguthaben auch für sie gelten und es keine berechtigte Einschränkung bzw. Konkretisierung der Arbeitszeiten durch Vorgesetzte gibt, sehe ich bis hier keinen Verstoß.

Eine andere Frage ist, welche Arbeiten sie in der Zeit verrichtet, in der der Empfang nicht geöffnet ist. Wenn ihre Anwesenheit durch den Vorgesetzten registriert und geduldet wird, was im Streitfall zumindest zu unterstellen wäre, könnte man argumentieren, sie hat ihre Arbeitsleistung angeboten und es wurden ihr nur keine Aufgaben zugewiesen. Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).



BAT

Man erwirbt keine zusätzlichen Urlaub durch Plusstunden. Ich denke, sie nimmt vielmehr Zeitausgleich. Hier wäre es evtl. am Arbeitgeber - auch im Rahmen einer DV - die mögliche Höchstzahl an Tagen mit Zeitausgleich zu begrenzen.

Faunus

Und warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten ab?

Arbeitszeitbetrug ist ein mächtiges Wort und kann zur fristlosen Kündigung führen. Ist das für die Kollegin gewünscht?

Geschädigter

Zitat von: Sjuda in 25.11.2025 15:20
Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).

Klar kann sie diese Arbeiten evtl. schon "vorab" (also vor dem "eigentlichen" Dienstbeginn) erledigen, aber unterm Strich erwirtschaftet sie ja immer eine ganze Überstunde pro Tag und mind. irgendeine Stunde ihrer 5-ständigen Tätigkeit besteht dann eben aus "Nichtstun".

Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...

Ich lasse auch Überstunden in Gleittage umwandeln und feier sie somit ab, ABER: ich habe tatsächlich ÜBERstunden geleistet, nicht etwa UNTERstunden angespart.

Umlauf

Wenn sie feste zeitliche Grenzen hat, ist es Angelegenheit des AG wie die entsprechende Kappung/Eingrenzung abläuft. Ist der AG dafür zu doof, ist es sein Pech.

Bei uns darf man ab 6 Uhr arbeiten.

Wenn man 5:50 bereits ankommt, muss nicht an der Stechuhr sinnfrei rumstehend warten. Man sticht einfach, aber die Zeit wird gekappt und beginnt erst ab 6 Uhr zu laufen. Die Regeln sind allen Mitarbeitern bekannt. Gleiches gilt analog für Mitarbeiter, für die besondere Zeiten festgelegt sind.

Von daher sage ich mal: Organisationsversagen

FearOfTheDuck

Zitat von: Geschädigter in 25.11.2025 20:00
Zitat von: Sjuda in 25.11.2025 15:20
Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).

Klar kann sie diese Arbeiten evtl. schon "vorab" (also vor dem "eigentlichen" Dienstbeginn) erledigen, aber unterm Strich erwirtschaftet sie ja immer eine ganze Überstunde pro Tag und mind. irgendeine Stunde ihrer 5-ständigen Tätigkeit besteht dann eben aus "Nichtstun".

Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...

Ich lasse auch Überstunden in Gleittage umwandeln und feier sie somit ab, ABER: ich habe tatsächlich ÜBERstunden geleistet, nicht etwa UNTERstunden angespart.

Und du bist der Person vorgesetzt? Und wenn ja, kannst du belegen, dass sie in der Stunde nichts macht oder bleibt es bei der Vermutung?

Flying

Zitat von: Geschädigter in 25.11.2025 20:00
Zitat von: Sjuda in 25.11.2025 15:20
Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).

Klar kann sie diese Arbeiten evtl. schon "vorab" (also vor dem "eigentlichen" Dienstbeginn) erledigen, aber unterm Strich erwirtschaftet sie ja immer eine ganze Überstunde pro Tag und mind. irgendeine Stunde ihrer 5-ständigen Tätigkeit besteht dann eben aus "Nichtstun".

Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...

Ich lasse auch Überstunden in Gleittage umwandeln und feier sie somit ab, ABER: ich habe tatsächlich ÜBERstunden geleistet, nicht etwa UNTERstunden angespart.

Und was interessiert es dich?
Bei uns am Empfang kann man sicherlich auch einiges tun, wenn die Türen offiziell noch geschlossen sind.

BAT

Zugfahrpläne werden auch teils veröffentlich, aber pssst...

tb2022

In einer Stunde kann man ganz schön viel und oft empfangen...

BalBund

Zitat von: Geschädigter in 25.11.2025 20:00

Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...


Gibt es diesbezüglich eine Weisung? Insbesondere eine, die ggf. auch Kräfte von der flexiblen Arbeitszeit ausschließt (was an Pforten und Empfang üblich wäre)? Gibt es einen Dienstplan?

Wenn ja, dann müsste man den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass die Stunde vor der Dienstbeginn liegt und somit eigentlich nicht zählen dürfte.

Wenn nein dribbelt die Kollegin das System clever aus, denn es sind keine Überstunden sondern Mehrarbeit.

bebolus

Zitat von: Geschädigter in 25.11.2025 14:41
Hallo,

eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.

Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.

In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.

Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.

Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?

Wenn es in der Stunde vor Acht nix zu tun gibt kann man da wohl kaum Überstunden aufbauen.

Mal abgesehen davon, dass TZ einer Begründung bedarf und das eigenmächtige, tägliche überschreiten um 25% Fragen aufwerfen müsste.

Bodycount02

Zitat von: Geschädigter in 25.11.2025 14:41
Hallo,

eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.

Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.

In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.

Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.

Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?

So typisch deutsch, dass es nur so kracht.

Petar Tudzharov

@Bodycount02 Was soll daran typisch deutsch sein? Der geschilderte Sachverhalt würde für die jeweilige Organisation überall auf der Welt ein Problem darstellen.

@bebolus Einer Begründung bedarf es nur, wenn der Beschäftigte aus persönlichen Gründen Teilzeit beantragt. Hier wird die Stelle sicherlich in TZ ausgeschrieben worden sein.

An fünf Tagen in der Woche eine Arbeitszeit von 8 - 12 Uhr, also vier Stunden täglich und 20 Stunden in der Woche. Für diese Stundenzahl ist die Dame auch eingestellt worden.

Wenn sie nun Stundenguthaben aufbaut, indem sie außerhalb dieses Rahmens arbeitet, dann führt das zu ungewollten Konsequenzen, denn der Abbau dieser Stunden durch Gleitzeittage muss irgendwie kompensiert werden.

In jedem Fall versagt hier der Arbeitgeber. Entweder, indem er die Empfangskräfte nicht explizit von den entsprechenden Regeln ausgenommen hat oder aber er nichts unternimmt, wenn die Regeln missachtet werden.

Faunus

Zitat von: Sjuda in 01.12.2025 08:27
.........
An fünf Tagen in der Woche eine Arbeitszeit von 8 - 12 Uhr, also vier Stunden täglich und 20 Stunden in der Woche. Für diese Stundenzahl ist die Dame auch eingestellt worden.

Ich denke nicht, dass TE als Kollege/in deren Arbeitsvertrag kennt oder Kenntnisse über deren Gleitzeitregelungen hat.


Zitat von: Sjuda in 01.12.2025 08:27
In jedem Fall versagt hier der Arbeitgeber. Entweder, indem er die Empfangskräfte nicht explizit von den entsprechenden Regeln ausgenommen hat oder aber er nichts unternimmt, wenn die Regeln missachtet werden.

Weißt Du wie viele Empfangskräfte vorhanden sind, wie diese sich untereinander absprechen und was der AG vorgegeben hat? Ich habe dem Text nicht entnehmen können, ob sich durch das "Arbeitgeberversagen" Probleme ergeben. Woran kannst Du das Arbeitgeberversagen erkennen?