Hallo ihr Wissenden!
Eine Kollegin war bis zum 24.02.25 in Elternzeit, dann bis zum 31.08. Vollzeit tätig, ab dem 01.09.25 täglich 6 Std, also 30 Wochenstunden. Sie hat nur die Hälfte der Jahressonderzahlung aus 2024 bekommen, ich vermute, hier liegt ein Fehler der Personalabteilung vor, wie bei ihr in 2024 auch. In 2024 wurde ihr die Jahressonderzahlung zunächst verwehrt, dann auf Hinweis doch gezahlt.
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungszeitraum wird das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Der Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September."
Wenn ich das fett gedruckte beachte dürfte es ja nicht nur 50% des vollen Betrages sein, oder?! Möchte ihr gern helfen, kenne aber als Beamter die Regelungen nicht tiefgehend und hier in diesem Fall schwimme ich besonders... Vielen vielen Dank!!