Erfahrung mit Dienstunfähigkeit

Begonnen von IoannisHe, 02.12.2025 10:40

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Benjim

So leid es mir tut, aber die anderweitige Verwendung kommt bei Lehrkräften tatsächlich kaum in Betracht. Diese Vorschrift zielt eher auf den Polizisten im Außendienst ab, den man vielleicht noch im Innendienst verwenden kann. Oder einen Verwaltungsbeamten, der im lauten Bürgerbüro bei deinem Krankheitsbild nicht mehr klarkommt, aber an einer Stelle ohne Kundenkontakt und Reizüberflutung noch arbeiten kann.

Das Schulamt oder allgemein Schulaufsicht klingt vielleicht nach einer logischen Alternative, allerdings sitzen dort in Bayern ausschließlich (hoch) beförderte Lehrkräfte. Diese Stellen werden im Wege der Bestenauslese vergeben. Lehrkräfte ohne Beförderungsamt gibt es dort nicht. Dort landet niemand, weil er gesundheitliche Einschränkungen hat.

Und für Stellen in der Inneren Verwaltung sind Lehrkräfte schlicht 'überbezahlt'. Im höheren Dienst sind dort fast nur Volljuristen mit Staatsnote. Selbst für den gehobenen Dienst (Einstiegsamt A9) muss man ein dreijähriges Studium absolvieren, das kein Zuckerschlecken ist und an dessen Ende fünfstündige Rechtsklausuren auf einen warten.

Ein Jura-Studium als Umschulunsmaßnahme scheint mir aufgrund der Länge und Schwere eigentlich ausgeschlossen. Das Studium für den gehobenen Dienst könnte ich mir vielleicht noch vorstellen, dass es ermöglicht werden könnte. Aber auch hier stellt sich die Frage, welche Besoldungsgruppe du bisher innehattest. Einen Studienrat A13 wird man nicht umschulen, um ihn auf eine A9-Stelle zu setzen. Falls du Fach- oder Förderlehrer bist, hast du wohl noch eher Chancen, dass man eine anderweitige Verwendung findet.

Falls es zu einer Dienstunfähigkeit kommt, muss das aber auch nicht für immer das Ende sein. Es wird in gewissen Abständen nachuntersucht und falls eine wesentliche Besserung eingetreten ist, kann man auch 'reaktiviert' werden. Eine Nachuntersuchung kann man in aller Regel auch selbst initiieren.