Welches Bundesland bist du? Seit wie vielen Jahren bist du verbeamtet? Falls eine DU ansteht, wirst du in den Ruhestand versetzt, wenn Du seit mehr als 5 Jahren verbeamtet bist. Ich glaube, das Ref zählt nicht mit. Hast Du weniger als fünf Jahre, dann wirst Du im Falle der DU entlassen. Hast Du mehr, dann wirst Du den Ruhestand versetzt. Zeiten im Lehrerberuf zählen dann for die Berechnung der Höhe des Ruhegehaltes mit.
Ich bin in NRW wegen DU in den Ruhestand versetzt worden. Ich darf alle Arbeitstätigkeiten machen, die vom Amtsarzt nicht wegen meiner Leistungseinschränkungen ausgeschlossen worden sind. Dürfte ich auch Vollzeit. Ab einer gewissen Einkunftshöhe würde dann einer Verrechnung mit dem Ruhegehalt erfolgen. Da gibt es eine individuelle unschädliche Hinzuverdienstgrenze, die man sich ausreichend lassen kann. Man kann so ungefähr die Lücke finanziell füllen, wenn man gesundheitlich das kann. Für alle Tätigkeiten gilt, dass sie deiner Gesundheit nicht schaden dürfen und in den ersten fünf Jahren muss man in NRW die Art der Tätigkeit dem DH anzeigen, dabei inhaltlich keine dienstlichen Überschneidungen der Tätigkeit geben darf. Einkünfte müssen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung gemeldet werden (auch nach den 5 Jahren). Falls du nicht als vollständig dienstunfähig vom AA eingestuft wirst, sondern eine anderweitige Verwendung in Frage kommt, dann muss der DH eine neue Beschäftigung suchen. Auch Umschulungen sind zu prüfen. Findet der DH nichts und kann das nachweisen, darf er dich in den Ruhestand versetzen. Für Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gelten dabei besondere Bestimmungen, die dazu führen, dass die Voraussetzungen für eine erlaubte Versetzung indem Ruhestand höher sind. Das ganze kann unterschiedlich Lande dauern. Bist du vollständig DU, nicht anderweitig verwendbar und hast keine Gleichstellung oder anerkannte Behinderung vielleicht so zwischen 6 - 18 Monaten vom ersten Tag der Krankschreibung. Hast du speziellen Schutz durch Gesetzt für Menschen mit Behinderungen und bist anderweitig verwendbar, kann es vielleicht so 18 bis 36 Monate dauern. Ich war anderweitig verwendbar und für mich wurde keine andere Tätigkeit gefunden. War auch noch recht jung. Hat etwas über 3 Jahre gedauert. Bin jetzt im Ruhestand mit Nebenjob. Ich würde dir empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen bevor, Dich vom Anwalt beraten zu lassen und ggf. einen GDB / Gleichstellung prüfen zu lassen. Mir geht es deutlich besser seitdem ich im Ruhestand bin. Ich hatte da lange Angst und wollte im Dienst bleiben und nicht scheitern, aber es war für meine Gesundheit das beste.