"(8) Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Auf die Mindestbetragsregelung nach Satz 1 kann die Festsetzungsstelle im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichten."
Gibt es einen Mindestbetrag für die Antragstellung?Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen.Auf die Durchsetzung der Mindestbetragsregelung haben die Festsetzungsstellen derzeit jedoch im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichtet.
Was erwartest du jetzt für Antworten?Ja, die Grenze ist schon länger ausgesetzt und ja es funktioniert.Hat nur nicht jeder mitbekommen.
Vielleicht bekommen es ja jetzt mehr mit