Ja die Frist zum Einreichen von Belegen/Rechnungen.
Da müsste ich nochmal schauen. Das war zuletzt vor zwei Jahren bei mir der Fall. Seit wann gilt denn die Regelung mit den 3 Jahren? Kam das zeitgleich mit der Abkehr von der Mindestantragsgrenze?
Dies gilt ja dann auch ab dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Regelung. Soll heißen, aus ursprünglich zu spät eingereichten Rechnungen wird durch den Zugewinn von 2 Jahren nicht wieder eine zeitlich passende Rechnung.