Autor Thema: Änderung der Eingruppierung  (Read 403 times)

bittrash

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Änderung der Eingruppierung
« am: 03.12.2025 09:33 »
Hallo,
vorab möchte ich erwähnen, dass ich die Suche bereits bemüht habe, jedoch nichts wirklich identisches gefunden habe. Falls ich etwas übersehen habe, freue ich mich über einen Hinweis.

Zum eigentlichen Thema:
Ich arbeite in Bayern an einem Uniklinikum als Data Engineer, bin aber nicht in der IT-Abteilung angestellt, sondern direkt in einer Klinik der Inneren Medizin. Hauptsächlich beschäftige ich mich mit Forschungsthemen.
Als ich vor gut 10 Jahren dort angefangen habe (ich war Erstbesetzung der Stelle, diese auch noch nicht wirklich definiert), sahen meine Aufgaben noch anders aus. Meist ging es um Aufgaben um das Datenmanagement zu verbessern.
Heute bin ich für Systeme und Daten verantwortlich, mit denen Forschungsprojekte für mehrere Millionen Euro realisiert werden.

Das Problem:
Ich wurde bei Einstellung in E11 eingruppiert. Die Aufgaben haben sich wesentlich verändert.
Die Klinik sieht den Anspruch einer Umgruppierung in bspw. E12, die Personalabteilung blockt vehement.
Als Grund wird angeführt, dass ich ja in den Erfahrungsstufen nach oben gewandert bin, es passt also alles.
Damit bin ich aber nicht einverstanden. Ich befürchte, dass in der Personalabteilung niemand meine Aufgaben beurteilen kann.

Meine Fragen:
Dies betrifft nicht nur mich, Kollegen haben vor 15 Jahren mit einfachen Aufgaben begonnen, arbeiten mittlerweile teilweise im wissenschaftlichen Bereich, die Personalabteilung bügelt jede Anpassung der Eingruppierung ab, auch mit geänderter Aufgabenbeschreibung der Stelle.
Liegt hier ein systematisches Problem vor? Wäre es hier sinnvoller, dass die Klinik neuen Stellen mit entsprechenden Eingruppierung ausschreibt und sich dann intern darauf beworben wird?
Änderungen bei den zu übernehmenden Aufgaben, werden grundsätzlich von der Personalabteilung (ohne wirkliche Begründung) als nicht ausreichend für eine Anpassung der Eingruppierung abgetan.

Vielen Dank für eure Hilfe!



MoinMoin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #1 am: 03.12.2025 10:18 »
Hallo,
vorab möchte ich erwähnen, dass ich die Suche bereits bemüht habe, jedoch nichts wirklich identisches gefunden habe. Falls ich etwas übersehen habe, freue ich mich über einen Hinweis.

Zum eigentlichen Thema:
Ich arbeite in Bayern an einem Uniklinikum als Data Engineer, bin aber nicht in der IT-Abteilung angestellt, sondern direkt in einer Klinik der Inneren Medizin. Hauptsächlich beschäftige ich mich mit Forschungsthemen.
Als ich vor gut 10 Jahren dort angefangen habe (ich war Erstbesetzung der Stelle, diese auch noch nicht wirklich definiert), sahen meine Aufgaben noch anders aus. Meist ging es um Aufgaben um das Datenmanagement zu verbessern.
Heute bin ich für Systeme und Daten verantwortlich, mit denen Forschungsprojekte für mehrere Millionen Euro realisiert werden.

Das Problem:
Ich wurde bei Einstellung in E11 eingruppiert. Die Aufgaben haben sich wesentlich verändert.
Die Klinik sieht den Anspruch einer Umgruppierung in bspw. E12, die Personalabteilung blockt vehement.
Als Grund wird angeführt, dass ich ja in den Erfahrungsstufen nach oben gewandert bin, es passt also alles.
Dann erkläre denen, dass sie sich an den Tarifvertrag halten müssen und der besagt, dass man aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.

Zitat
Damit bin ich aber nicht einverstanden. Ich befürchte, dass in der Personalabteilung niemand meine Aufgaben beurteilen kann.
Müssen sie auch nicht, sie müssen sich nur eine Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung deiner auszuübenden Tätigkeiten besorgen.
Zitat
Meine Fragen:
Dies betrifft nicht nur mich, Kollegen haben vor 15 Jahren mit einfachen Aufgaben begonnen, arbeiten mittlerweile teilweise im wissenschaftlichen Bereich, die Personalabteilung bügelt jede Anpassung der Eingruppierung ab, auch mit geänderter Aufgabenbeschreibung der Stelle.
Liegt hier ein systematisches Problem vor?
Ja. Wenn einfach mal jemand ohne Befugnis anderen sagt sie sollen höherwertige Dinge ausüben, dann ist das ein  ein systematisches Problem.

Der Weg sollte immer der Sein, dass die geänderten Aufgaben von der Personalstelle den Angestellten zugewiesen werden.
Natürlich muss sich der AG vorher eine Rechtsmeinung gebildet haben, wie die Eingruppierung ist und diese dann entsprechend benennen und bezahlen.
Wenn der AN mit dieser Einschätzung nicht einverstanden ist, dann kann er sich eine eigenen Rechtsmeinung bilden und sein Entgelt entsprechend einfordern und muss dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.

Zitat
Wäre es hier sinnvoller, dass die Klinik neuen Stellen mit entsprechenden Eingruppierung ausschreibt und sich dann intern darauf beworben wird?
Was würde es daran ändern, dass der AG eine zu niedrige Einschätzung bzgl. der EG hat?

Zitat
Änderungen bei den zu übernehmenden Aufgaben, werden grundsätzlich von der Personalabteilung (ohne wirkliche Begründung) als nicht ausreichend für eine Anpassung der Eingruppierung abgetan.
Dann sind es halt unfähige Personaler die eben nicht verstanden haben, dass eine von ihnen geänderte Aufgaben Zuweisung sehr wohl eine Änderung der EG zur folge haben kann.
(Konkret: Ein Änderung der Aufgaben, die zu einer Höhergruppierung führt, darf nur Personal durchführen, die auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.)

Also wenn du es schriftlich von der Personalabteilung hast, was deine aktuell auszuübenden Tätigkeiten sind, dann bilde dir eine Rechtsmeinung über die korrekte EG, fordere dein Entgelt ein und gehe, wenn der AG eine andere Meinung hat, zum Gericht.


MoinMoin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #2 am: 03.12.2025 10:26 »
Ein Hinweis noch:
Pass auf, dass die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht zu einem Zeitpunkt passiert in der du in der EG11 Stufe 4 bist, das führt dich nämlich in die 12 Stufe 3 und dein monetärer Break Even Point ist fern in der Zukunft.
11s5 führt zur 12s5

Rowhin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #3 am: 03.12.2025 11:01 »
Wäre es hier sinnvoller, dass die Klinik neuen Stellen mit entsprechenden Eingruppierung ausschreibt und sich dann intern darauf beworben wird?
Was würde es daran ändern, dass der AG eine zu niedrige Einschätzung bzgl. der EG hat?

Das einzige Argument, das mir hier einfallen würde, sind die üblichen "atmosphärischen Gründe" - damit sich weiterhin alle lieb haben. Ist natürlich grober Unfug, sich von sowas leiten zu lassen.

Wenn der AG in die neu geschafften Stellen 1:1 die Tätigkeiten schreibt, die aktuell bereits übertragen wurden, führt die Eingruppierungsfeststellungsklage zum selben Ziel und das evtl. schneller.

Denn § 12 TV-L ist da wirklich sehr, sehr eindeutig:

Zitat
Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen

Sofern also die Tätigkeiten der EG 12 entsprechen, ist diese auch zu zahlen. Fertig.

Liefert denn die Personalabteilung irgendeine, wie auch immer fadenscheinige, Begründung für die Ablehnung? Oder einfach nur "Computer sagt nein"? Man könnte manchmal wirklich meinen, die Personaler würden jeden Cent den sie mit so Aktionen vermeintlich einsparen, selbst ausgezahlt bekommen, so wie das bei manchen AGs läuft...

bittrash

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #4 am: 03.12.2025 13:19 »
Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Ich fühle mich soweit in meinem Wissen um den TV-L bestätigt.
Das Problem scheint hier tatsächlich die Umsetzung in der Realität zu sein.

Zitat
Ja. Wenn einfach mal jemand ohne Befugnis anderen sagt sie sollen höherwertige Dinge ausüben, dann ist das ein  ein systematisches Problem.

Der Weg sollte immer der Sein, dass die geänderten Aufgaben von der Personalstelle den Angestellten zugewiesen werden.
Natürlich muss sich der AG vorher eine Rechtsmeinung gebildet haben, wie die Eingruppierung ist und diese dann entsprechend benennen und bezahlen.
Wenn der AN mit dieser Einschätzung nicht einverstanden ist, dann kann er sich eine eigenen Rechtsmeinung bilden und sein Entgelt entsprechend einfordern und muss dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.

Hier geht es ja bereits los. Der AG (Klinik) kann die Aufgaben meiner Erfahrung nach nicht entsprechend formulieren, damit Pe (Personalabteilung) eine korrekte Eingruppierung vornehmen kann.
Daher läuft es seit Jahren so, dass jeder AN im forschenden/wissenschaftlichen Bereich seine Aufgaben selbst verschriftlicht. Die initiale Eingruppierung erfolgt stumpf per höchstem Bildungsabschluss, d.h. Bachelor E10 (ich hatte also noch Glück, dass sich bei mir für E11 eingesetzt wurde), Master E13, alles andere kommt eben maximal bis E9.
Meine Aufgaben bekomme ich stets von der Klinik, aber mehr grob als detailliert, bspw. wir wollen bessere Forschungsdaten. Was dafür alles notwendig ist, was dafür getan werden muss, wird komplett mir überlassen.

Korrekt wäre nach meinem Verständnis also:
Die mich beschäftigende Klinik erstellt eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die Personalabteilung prüft die Eingruppierung für diese Tätigkeiten und teilt dann das Ergebnis mit?
Ich sehe mich schon bei der Eingruppierungsfeststellungsklage, denn in der Klinik weiß niemand wie eine adäquate Tätigkeitsbeschreibung aussieht, in der Personalabteilung wird dann zunächst einfach geblockt.
Bei bisherigen Versuchen wurde als Grund der Ablehnung nur genannt, dass die Tätigkeiten nicht einer E12 entsprechen. Auf die Frage hin, ob überhaupt verstanden wird, was die Tätigkeiten sind, bekam ich dann schon keine Antwort mehr.

Zitat
Ein Hinweis noch:
Pass auf, dass die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht zu einem Zeitpunkt passiert in der du in der EG11 Stufe 4 bist, das führt dich nämlich in die 12 Stufe 3 und dein monetärer Break Even Point ist fern in der Zukunft.
11s5 führt zur 12s5
Vielen Dank, habe ich auf dem Schirm. Das Thema beschäftigt mich mittlerweile einige Jahre. Mit dem baldigen Wechsel in E11/5 wird es gerade wieder aktuell.

Faunus

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #5 am: 03.12.2025 13:26 »
Bayern, (Elite-)Uni und TV-L
Eine einziges Trauerspiel!

Im Prinzip:
Schließe eine Arbeits-Rechtschutz ab, warte noch die Zeit ab, bis diese greift und dann such Dir eine Arbeitsrechtler mit besonderne Kenntnissen im TV-L.
Das ist scheinbar die einzige Sprache die bayer. Unis verstehen ;)

« Last Edit: 03.12.2025 13:34 von Faunus »

MoinMoin

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Antw:Änderung der Eingruppierung
« Antwort #6 am: 03.12.2025 15:45 »
Hier geht es ja bereits los. Der AG (Klinik) kann die Aufgaben meiner Erfahrung nach nicht entsprechend formulieren, damit Pe (Personalabteilung) eine korrekte Eingruppierung vornehmen kann.
Natürlich kann der AG das! Dafür hat er dich, deinen Vorgesetzten oder wen auch immer der Arbeitsvorgänge erledigt haben will.
Zitat
Daher läuft es seit Jahren so, dass jeder AN im forschenden/wissenschaftlichen Bereich seine Aufgaben selbst verschriftlicht.
Ja, auch das ist nichts ungewöhnliches. Wobei idR vorher ein VG oder jemand der sich Gedanken darüber gemacht hat dich einzustellen einen ersten Aufschlag gemacht haben dürft. Denn du hast idch ja auf eine Stellenausschreibung beworben. ;D
Und wenn du also die Tätigkeiten niedergeschrieben hast, der PA diese eingruppiert hat und dann sich überlegt hat, ob er das Geld dafür bezahlen will, dann wird er dir diese Aufgaben auch übertragen.
Zitat
Die initiale Eingruppierung erfolgt stumpf per höchstem Bildungsabschluss, d.h. Bachelor E10 (ich hatte also noch Glück, dass sich bei mir für E11 eingesetzt wurde), Master E13, alles andere kommt eben maximal bis E9.
Also wird gewürfelt und nicht tarifkonform gehandelt.

Zitat
Meine Aufgaben bekomme ich stets von der Klinik, aber mehr grob als detailliert, bspw. wir wollen bessere Forschungsdaten. Was dafür alles notwendig ist, was dafür getan werden muss, wird komplett mir überlassen.
Man muss doch bei einer Tätigkeitsbeschreibung nicht ins Detail gehen. Es werden Arbeitsvorgänge nicht Arbeitsschritte benötigt.

Zitat
Korrekt wäre nach meinem Verständnis also:
Die mich beschäftigende Klinik erstellt eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die Personalabteilung prüft die Eingruppierung für diese Tätigkeiten und teilt dann das Ergebnis mit?
Detailiert? Nein. Arbeitsvorgänge durchaus.
So könnte ein Arbeitsvorgang lauten:
Aufbereitung der Forschungsdaten für die Pathologie.
Klar muss man dann für die Beurteilung es konkretisieren:
Ist es nur ein ETL prozess oder wird auch Analyse gemacht.
Natürlich kann das von EG9b bis EG13 alles sein. Kommt immer auf die Details an.


Zitat
Ich sehe mich schon bei der Eingruppierungsfeststellungsklage, denn in der Klinik weiß niemand wie eine adäquate Tätigkeitsbeschreibung aussieht, in der Personalabteilung wird dann zunächst einfach geblockt.
Bei bisherigen Versuchen wurde als Grund der Ablehnung nur genannt, dass die Tätigkeiten nicht einer E12 entsprechen. Auf die Frage hin, ob überhaupt verstanden wird, was die Tätigkeiten sind, bekam ich dann schon keine Antwort mehr.

Zitat
Ein Hinweis noch:
Pass auf, dass die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht zu einem Zeitpunkt passiert in der du in der EG11 Stufe 4 bist, das führt dich nämlich in die 12 Stufe 3 und dein monetärer Break Even Point ist fern in der Zukunft.
11s5 führt zur 12s5
Vielen Dank, habe ich auf dem Schirm. Das Thema beschäftigt mich mittlerweile einige Jahre. Mit dem baldigen Wechsel in E11/5 wird es gerade wieder aktuell.
Dann erläuter mir mal warum du der Meinung bist, dass deine Arbeit die tarifliche Kriterien der EG12 oder EG13 erfüllt.