Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Ich fühle mich soweit in meinem Wissen um den TV-L bestätigt.
Das Problem scheint hier tatsächlich die Umsetzung in der Realität zu sein.
Ja. Wenn einfach mal jemand ohne Befugnis anderen sagt sie sollen höherwertige Dinge ausüben, dann ist das ein ein systematisches Problem.
Der Weg sollte immer der Sein, dass die geänderten Aufgaben von der Personalstelle den Angestellten zugewiesen werden.
Natürlich muss sich der AG vorher eine Rechtsmeinung gebildet haben, wie die Eingruppierung ist und diese dann entsprechend benennen und bezahlen.
Wenn der AN mit dieser Einschätzung nicht einverstanden ist, dann kann er sich eine eigenen Rechtsmeinung bilden und sein Entgelt entsprechend einfordern und muss dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Hier geht es ja bereits los. Der AG (Klinik) kann die Aufgaben meiner Erfahrung nach nicht entsprechend formulieren, damit Pe (Personalabteilung) eine korrekte Eingruppierung vornehmen kann.
Daher läuft es seit Jahren so, dass jeder AN im forschenden/wissenschaftlichen Bereich seine Aufgaben selbst verschriftlicht. Die initiale Eingruppierung erfolgt stumpf per höchstem Bildungsabschluss, d.h. Bachelor E10 (ich hatte also noch Glück, dass sich bei mir für E11 eingesetzt wurde), Master E13, alles andere kommt eben maximal bis E9.
Meine Aufgaben bekomme ich stets von der Klinik, aber mehr grob als detailliert, bspw. wir wollen bessere Forschungsdaten. Was dafür alles notwendig ist, was dafür getan werden muss, wird komplett mir überlassen.
Korrekt wäre nach meinem Verständnis also:
Die mich beschäftigende Klinik erstellt eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die Personalabteilung prüft die Eingruppierung für diese Tätigkeiten und teilt dann das Ergebnis mit?
Ich sehe mich schon bei der Eingruppierungsfeststellungsklage, denn in der Klinik weiß niemand wie eine adäquate Tätigkeitsbeschreibung aussieht, in der Personalabteilung wird dann zunächst einfach geblockt.
Bei bisherigen Versuchen wurde als Grund der Ablehnung nur genannt, dass die Tätigkeiten nicht einer E12 entsprechen. Auf die Frage hin, ob überhaupt verstanden wird, was die Tätigkeiten sind, bekam ich dann schon keine Antwort mehr.
Ein Hinweis noch:
Pass auf, dass die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht zu einem Zeitpunkt passiert in der du in der EG11 Stufe 4 bist, das führt dich nämlich in die 12 Stufe 3 und dein monetärer Break Even Point ist fern in der Zukunft.
11s5 führt zur 12s5
Vielen Dank, habe ich auf dem Schirm. Das Thema beschäftigt mich mittlerweile einige Jahre. Mit dem baldigen Wechsel in E11/5 wird es gerade wieder aktuell.