Autor Thema: Berechnung Mindestbesoldung für Bayern  (Read 5539 times)

phili

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #30 am: 27.11.2025 15:27 »
@phili:
Vielen Dank für das Erstellen der Tabelle.
Bist du sicher, dass der A13-Wert für 2024 stimmt? Das wäre ja eine Steigerung auf 2025 um fast 10%...

Da gab es einen Wechsel, da die eine Tabelle laut Archiv hier auf der Seite nur vom 01.11.2024 bis 31.01.2025 gegolten hat, habe ich für 2024 den Wert aus der Tabelle bis einschließlich Oktober geonmmen (gleicher Wert wie 2023) und habe dann ab 2025 die neue Tabelle genommen, deswegen ist der Sprung da groß. Vermutlich hätte man da gewichtete Mittelwerte bilden müssen, um es korrekt zu machen....

smayer895

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #31 am: 27.11.2025 17:09 »
Wo findet man denn die angesprochene Tabelle für Bayern?

phili

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #32 am: 28.11.2025 01:31 »

ExZivi

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #33 am: 28.11.2025 07:58 »
@phili

Das waren sozusagen ganz normale Besoldungsanpassungen:

Bis Oktober gab es einen monatlichen Inflationsausgleich, welcher durch die "Erhöhung" zum 01.11. ersetzt wurde und im Februar gab es dann quasi die eigentliche Erhöhung.


squatty

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #34 am: 28.11.2025 13:15 »
Die Werte habe ich von hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

Wo hast Du denn die Werte für die Angestellten von vor 2003 gefunden? Ichwill die Tabelle mal für A11 und A12 durchrechnen.

Welche Ortsklasse hast Du angesetzt? I oder IV?

phili

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #35 am: 29.11.2025 12:07 »
Hier ist das Archiv für die Tarifbeschäftigten:
https://oeffentlicher-dienst.info/bat/bund/a/

Ortsklassen meinst du für die Beamten?
Da habe ich gar keine berücksichtigt, weil laut Berechnungsvorschrift nur der Tabellenendwert in der jeweiligen Erfahrungsstufe verglichen wird....

Meier123

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #36 am: 02.12.2025 21:42 »
bastel es mal hier rein: Petition des BBB zur Einkommensrunde https://c.org/M8jp2M2pNT

derSchorsch

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #37 am: 03.12.2025 05:03 »
Hat schon jemand diesen Rechner für Bayern ausprobiert:

https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/

Wenn ich das Jahresnetto entsprechend mit dem Rechner von oeffentlicher-dienst.info für eine Familie mit zwei Kindern, mit einem Elternteil als Beamten der niedrigste Besoldungsgruppe und der niedrigsten Stufe (Ortsklasse III) errechne komme ich auf:

Zitat
Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, Tabelle 01.11.2024 - 31.01.2025


Monatsbeträge

Grundgehalt:                  2638.86 €
1. Kind, Ortsklasse III:       319.87 €
2. Kind, Ortsklasse III:       180.32 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse III    38.16 €
Erh. 2. Kind, Ortsklasse III    38.16 €
        
Lohnsteuer:           -  141.83 € (Klasse III Ein monatlicher Beitrag in Höhe von 400 Euro zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung nach §10 Absatz 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  141.83 € (Anteil: 4.4%)
Monats-Brutto:                3215.37 €
netto bleiben:          3073.54 € (Steuerjahr 2024)
ausführlicher Lohnsteuerrechner auf rechner24.info
Jahresbeträge1

Grundgehalt:                 31666.32 €
1. Kind, Ortsklasse III:      3838.44 €
2. Kind, Ortsklasse III:      2163.84 €
Erh. 1. Kind, Ortsklasse III   457.92 €
Erh. 2. Kind, Ortsklasse III   457.92 €
Sonderzahlung:                1847.20 €
Sonderzahlung Kinder:           51.12 € jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG
Erhöhungsbetrag Sonderz.:       99.96 € Erhöhungsbetrag der Sonderzahlung nach Art. 84 BBesG (A2 bis A8)
Lohnsteuer:           - 2172.00 € (Klasse III Ein monatlicher Beitrag in Höhe von 400 Euro zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung nach §10 Absatz 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        - 2172.00 € (Anteil: 5.4%)
Jahres-Brutto:               40582.72 €
durchschn. Monatsgehalt:      3381.89 €
netto bleiben:         38410.72 € (Steuerjahr 2024)


Addiert man noch ein Kindergeld von 6000 € (2*250*12) für das Jahr --> 6000 €
subtrahiert den PVK Beitrag (geschätzt 400*12) für das Jahr --> 4800 €
...dann landet man bei 39.610,72 € als Eingangswert für Bayern für den Rechne auf der Seite von berlinger-besoldung.de

Der Rechner spuckt damit aus:

Zitat
✘ Mindestbesoldung nicht erreicht

Mindestbesoldung Bayern 2024: 51.398,72 €
Jahresnettobesoldung: 39.610,72 €

Differenz: -11.788,00 €
Abweichung: -22,93 %

Verstehe ich das richtig, dass hier ein eklatanter Verstoß vorliegt?
Auf Grund des Mindestabstandsgebotes zwischen den Besoldungsgruppen liegt damit auch ein Verstoß für sämtliche Besoldungsgruppen A3 bis A16 vor? Kann man das so einfach ableiten?

Grisupoli

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #38 am: 03.12.2025 22:58 »
Laut dem Rechner bekomme ich pro Jahr knapp 11.000€ zu wenig. Ich bin einer der Musterkläger (vom Gericht vorgeschlagen) und widerspreche jedes Jahr seit 2018. Vermutlich wird das Verfahren 2026 an Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Da wird dann insbesondere das fiktive Partnereinkommen ein Thema sein. Das dürfte der Knackpunkt sein an dem alles für den Freistaat zerbrechen dürfte. Meine Anwältin (Frau Sojka) leistet hier top Arbeit. HIER KANN ICH ECHT DANKBAR SEIN EIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED DES BDK ZU SEIN DER MICH UNTERSTÜTZT.

derSchorsch

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Antw:Berechnung Mindestbesoldung für Bayern
« Antwort #39 am: 04.12.2025 03:37 »
Laut dem Rechner bekomme ich pro Jahr knapp 11.000€ zu wenig. Ich bin einer der Musterkläger (vom Gericht vorgeschlagen) und widerspreche jedes Jahr seit 2018. Vermutlich wird das Verfahren 2026 an Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Da wird dann insbesondere das fiktive Partnereinkommen ein Thema sein. Das dürfte der Knackpunkt sein an dem alles für den Freistaat zerbrechen dürfte. Meine Anwältin (Frau Sojka) leistet hier top Arbeit. HIER KANN ICH ECHT DANKBAR SEIN EIN GEWERKSCHAFTSMITGLIED DES BDK ZU SEIN DER MICH UNTERSTÜTZT.

Danke für die Info, sehr spannend. Ist dein Verfahren denn schon am Verwaltungsgericht verhandelt worden?
Hast du Infos zu anderen "Musterverfahren"?
Ich hoffe, der Staat kann euch mit "interessanten" Vergleichsangeboten nicht vom Gang zum Bundesverfassungsgericht abhalten. Das wäre für alle anderen Beamtinnen und Beamte wirklich dramatisch...