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Vorzimmerdamen 9a

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Organisator:

--- Zitat von: grueni am 08.12.2025 16:07 ---Moinsen,

sagt mal, wie werden bei euch Vorzimmerdamen, Sekretärinnen, "Assistentinnen" eines Vorgesetzten oder Dienststellenleiters (Bürgermeister, Landrat, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter ...) bezahlt?

Bei uns werden die zwei Vollzeitdamen mit je 9 a vergütet.

Finden immer mehr ziemlich ungerecht, da man fürs Termine machen, Einladungen drucken und verschicken, bewirtschaften, Gäste in Empfang nehmen, ein bisschen die Homepage gestalten keine 9 a bekommen dürfte oder viele andere, die eine 7 oder 8 bekommen, mind. ebenfalls die 9 a oder eigentlich noch mehr bekommen müssten.

Kann man da "hausweit" was dagegen machen, also entweder die Vorzimmertätigkeiten herabgruppieren oder alle anderen entspechend heraufgruppieren?

Danke.

LG

--- End quote ---

Beim Bund sind reine Sekretariatsaufgaben gemäß der damit verbundenen Aufgaben nach E3/E4 eingruppiert; ein BMI-Rundschreiben ermöglicht jedoch - je nach Besoldung der zugeordneten Führungskraft - eine übertarifliche Bezahlung bis E9a. Dies ist aber eine ziemlich veraltete Kiste, um ehemaligen "Sekretärinnen / Schreibkräften" ihre alte Bezahlung zu ermöglichen.

Aktuell kommt es zurecht auf die übertragenen Aufgaben und Zeitanteile an, so dass hier E5-E9a möglich und auch rechtmäßig ist.

Sjuda:
Besorge uns doch einfach die Stellenbeschreibung, möglichst die Aufschlüsselung der Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen, dann bekommst du eine fundierte Einschätzung.

Zur Not reicht aber auch der Text der Stellenausschreibung, damit wäre zumindest eine grobe Orientierung möglich.

was_guckst_du:
...das war bei uns auch immer ein Thema...die Verwaltungsleitung begründete die 9a letztendlich immer mit der besonderen Vertrauensposition der Vorzimmertätigkeit als herausragende Tätigkeit...

P.S.: der Ansatz, den Vorzimmerdamen sozusagen "eins auszuwischen" und die Herabgruppierung zu betreiben, nur weil man selbst nicht an die 9a herankommt, spricht für erhebliches Neidpotential... hier ist doch eher angebracht, aus der Vorzimmereingruppierung "Honig zu saugen"...so hat bei uns dann auch die Sekretärin des PR auch die 9a erhalten, weil eben hier auch das besondere Vertrauensverhältnis besteht...die Verwaltungsleitung hat letztendlich zähneknirschend zugestimmt...schließlich arbeitet man auf Augenhöhe :D

Organisator:

--- Zitat von: was_guckst_du am 09.12.2025 11:35 ---so hat bei uns dann auch die Sekretärin des PR auch die 9a erhalten, weil eben hier auch das besondere Vertrauensverhältnis besteht

--- End quote ---

Dann kann man nur Glück wünschen und hoffen, dass diese Begründung keiner externen Prüfung standhalten muss :)

Sjuda:
Was steckt denn hinter dem "besonderen Vertrauensverhältnis"?
Im Kern doch nur, dass man mit vergleichsweise wichtigen oder sensiblen Informationen in Berührung kommt und die Verschwiegenheit daher besonders wichtig ist.

Dabei handelt es sich um keine besondere tarifliche Anforderung, die eine höhere Eingruppierung rechtfertigen würde. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bzw. gesetzlichen oder anderen Vorschriften, bspw. zum Datenschutz.

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