Autor Thema: Höhergruppierung TVL-S  (Read 355 times)

SozPädBW

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Höhergruppierung TVL-S
« am: 11.12.2025 15:55 »
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

RoSdt

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #1 am: 11.12.2025 16:17 »
das ist ja mal ein Sprung :)
laut dem Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/ besteht kein Anspruch auf einen Garantiebetrag.

Siehe auch Infos zum Anspruch Höhergruppierung und Garantiebeträge

Rowhin

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #2 am: 11.12.2025 16:32 »
Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

McOldie

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #3 am: 12.12.2025 12:01 »
Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

1. Der von dir zitierte Rechner arbeitet nur mit der Tabelle der Anlage B. Die SuE-Tabelle ist aber in der Anlage G enthalten.
2. Die Frage des Garantiebetrages richtet sich auch bei der Anlage G nach § 17. Hinsichtlich der Höhe  des Garantiebetrages ist auf die Vergleichbarkeit der Entgeltgruppen zwischen Anlage A und Anlage G auf § 52 Nr. 4 zu verweisen. Insoweit ist hier m.E. der Betrag von 100 Euro maßgebend.