Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?
Zitat von: SozPädBW am 11.12.2025 15:55Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.