Autor Thema: Höhergruppierung TVL-S  (Read 687 times)

SozPädBW

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Höhergruppierung TVL-S
« am: 11.12.2025 15:55 »
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

RoSdt

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #1 am: 11.12.2025 16:17 »
das ist ja mal ein Sprung :)
laut dem Rechner https://hg-tvl.bplaced.net/ besteht kein Anspruch auf einen Garantiebetrag.

Siehe auch Infos zum Anspruch Höhergruppierung und Garantiebeträge

Rowhin

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #2 am: 11.12.2025 16:32 »
Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

McOldie

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #3 am: 12.12.2025 12:01 »
Der - sonst exzellente - Rechner kennt allerdings auch, soweit ich sehen kann, die 8a nicht, da nur für eine Untergruppe des TV-L relevant. 🤔

Dürfte aber für das Ergebnis, sofern ich nichts übersehe, keinen Unterschied machen.

1. Der von dir zitierte Rechner arbeitet nur mit der Tabelle der Anlage B. Die SuE-Tabelle ist aber in der Anlage G enthalten.
2. Die Frage des Garantiebetrages richtet sich auch bei der Anlage G nach § 17. Hinsichtlich der Höhe  des Garantiebetrages ist auf die Vergleichbarkeit der Entgeltgruppen zwischen Anlage A und Anlage G auf § 52 Nr. 4 zu verweisen. Insoweit ist hier m.E. der Betrag von 100 Euro maßgebend.

Wabi Sabi

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #4 am: 13.12.2025 11:49 »
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

McOldie

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #5 am: 13.12.2025 12:38 »
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.

Du hast absolut recht. Asche über mein Haupt :'(

SozPädBW

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #6 am: 13.12.2025 22:57 »
Hallo zusammen, kenne mich mit dem TV-L nicht aus, mir wurde jedoch eine Frage gestellt.
Bei einer Höhergruppierung im TV-L von Entgeltgruppe S4, Erfahrungsstufe 3 in Entgeltgruppe S8a erfolgt die Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2?
Besteht in diesem Falle Anspruch auf den Garantiebetrag?

Die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe S 4 Stufe 3 in die Entgeltgruppe S 8a führt dort - unter Zugrundelegung der bereits genannten tariflichen Regelungen (insbesondere des § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz TV-L) - zu einer Zuordnung in die Stufe 3. Ein Garantiebetrag kommt daher nicht zum Tragen.

Ich habe mir diesen Halbsatz durchgelesen, habe jedoch weiterhin einen Knoten im Kopf. Weshalb kommst man, wenn eine Eingruppierung in jeder Entgeltgruppe stattgefunden hätte, schlussendlich zur Erfahrungsstufe 3?

SozPädBW

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Antw:Höhergruppierung TVL-S
« Antwort #7 am: 13.12.2025 23:01 »
Nun habe ich es verstanden, Danke. :-D