Steht bei euch im Tarifvertrag, dass Ansprüche nur 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden kann?
Das müsste auch für den AG gelten, wenn er bislang nicht auf dich zugekommen ist.
Insofern könnten die offenen Stunden nur 6 Monate rückwirkend und nicht darüber hinaus geltend gemacht werden.
Nur ein Gedanke, der aber weiterverfolgt werden müsste.