Minusstunden durch Erkrankung

Begonnen von nicwys, 11.12.2025 20:54

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Organisator

Zitat von: Thomber in 12.12.2025 10:55
Ich kenne keinen AG/ Dienstherrn, der unabweisbare Arztt- und Physio-Termine in der Dienstzeit mir Minusminuten bestraft.    I.d.R. wird man freigestellt i.S.v.  "Plus-Minus-Null" Minuten

Dann willkommen bei meinem AG/Dienstherrn und hunderten anderer.

Es gibt keine tarifvertagliche / beamtenrechtliche Grundlage, bei Gleitzeit (ohne Kernzeit) die Beschäftigten mit Fortzahlung der Bezüge freizustellen, da es keine verpflichtende Arbeitszeit / Anwesenheitszeit gibt, von der man freigestellt werden kann.

Alles darüber hinaus ist Wohlwollen der Dienststelle.

Organisator

Zitat von: Aleksandra in 12.12.2025 10:43
Nicht immer möglich?
Wie soll das überhaupt möglich sein, bei einer 39h Woche, was ja das Normalarbeitsverhältnis ist?
Das ist doch schon wieder so ne TVÖD Regel die vollkommen an der Realität vorbei ist. Bei einer 39h Woche wirst Du nie einen Arzttermin bekommen, der außerhalb der Arbeitszeit liegt.

Ganz einfach. Du unterbrichst deine Arbeitzeit z.B. von 10-12 für den Arzttermin und schon ist diesr außerhalb der Arbeitszeit.

dregonfleischer

wenn das immer so gehen würde es gibt zwar gleitzeit ab 700 aber ich kann trotzdem nicht so früh kommen 1000 ist schon immer knapp

LivingRoom

Steht bei euch im Tarifvertrag, dass Ansprüche nur 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden kann?

Das müsste auch für den AG gelten, wenn er bislang nicht auf dich zugekommen ist.

Insofern könnten die offenen Stunden nur 6 Monate rückwirkend und nicht darüber hinaus geltend gemacht werden.

Nur ein Gedanke, der aber weiterverfolgt werden müsste.

nicwys

Es geht hier nicht um hunderte Minusstunden, sondern um Minusstunden in einem vertretbaren Rahmen. Ich habe das Thema frühzeitig angesprochen, woraufhin die Aussage kam, dass ich nicht die einzige Person mit Minusstunden sei. Jetzt haben sich die Minusstunden verdoppelt, was mich belastet. Die Minusstunden sind wie bereits geschrieben großteils durch Termine beim Physiotherapeuten , Chiropraktiker etc. bekommen. Arztbesuche wurden auf meine Arbeitszeit angerechnet.

Fragen für mich wären auch, womit man finanziell besser steht. Rückzahlung der Minusstunden oder kurzzeitige Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Eine Kernarbeitszeit habe ich, auch Resturlaubstage. Allerdings ist meine Kernarbeitszeit von Tag zu Tag unterschiedlich und liegt zwischen 4 und 6 Stunden. Selbst wenn der Arbeitgeber bei der Umwandlung der Urlaubstage mitspielen würde, könnte ich schlecht die Tage nehmen, an denen ich 6 Stunden arbeiten gehe.

clarion

Wenn Du meinst dass Du die Stunden die nächsten Wochen nicht wieder reinarbeiten kannst, wirst Du wohl reduzieren müssen. Rückzahlung ist vermutlich schwierig und wäre ja im Prinzip dasselbe wie eine Reduzierung.

Bubi11



Eine Kernarbeitszeit habe ich, auch Resturlaubstage. Allerdings ist meine Kernarbeitszeit von Tag zu Tag unterschiedlich und liegt zwischen 4 und 6 Stunden. Selbst wenn der Arbeitgeber bei der Umwandlung der Urlaubstage mitspielen würde, könnte ich schlecht die Tage nehmen, an denen ich 6 Stunden arbeiten gehe.
[/quote]

Warum sollte das nicht gehen? Also ich nehme mir zum Beispiel nie am Freitag Urlaub, weil ich da nur 4,5 Stunden arbeite. Da nehme ich ausschließlich Stunden weil sich das nicht lohnt. Urlaub nehme ich nur Montag bis Donnerstag. Warum solltest du dir nicht an den Tagen Urlaub nehmen wenn du 6 Stunden arbeitest und dann trotzdem zur Arbeit gehen? Dann hast du 6 Stunden gut gemacht.

ElBarto

Zitat von: nicwys in 13.12.2025 00:32
Es geht hier nicht um hunderte Minusstunden, sondern um Minusstunden in einem vertretbaren Rahmen. Ich habe das Thema frühzeitig angesprochen, woraufhin die Aussage kam, dass ich nicht die einzige Person mit Minusstunden sei. Jetzt haben sich die Minusstunden verdoppelt, was mich belastet. Die Minusstunden sind wie bereits geschrieben großteils durch Termine beim Physiotherapeuten , Chiropraktiker etc. bekommen. Arztbesuche wurden auf meine Arbeitszeit angerechnet.

Fragen für mich wären auch, womit man finanziell besser steht. Rückzahlung der Minusstunden oder kurzzeitige Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Eine Kernarbeitszeit habe ich, auch Resturlaubstage. Allerdings ist meine Kernarbeitszeit von Tag zu Tag unterschiedlich und liegt zwischen 4 und 6 Stunden. Selbst wenn der Arbeitgeber bei der Umwandlung der Urlaubstage mitspielen würde, könnte ich schlecht die Tage nehmen, an denen ich 6 Stunden arbeiten gehe.

Wenn es nicht utopisch viele Minusstunden sind, wie sieht es aus mit...

...wöchentlich ein paar Stunden gut zu machen? Also z.B. an den 4-Stundentagen länger zu machen? Oder ginge das schon rein wegen der Kernarbeitszeit und Aufgaben nicht?

... Termine künftig später zu legen? Ich meine, klar diese und nächste und vielleicht übernächste Woche geht es wahrscheinlich noch nicht, aber dann künftig?

... Ein Urlaubstag ist ein ganzer Tag, egal wieviel Stunden, auch das kann man aber mit dem Arbeitgeber klären

... Statt die Arbeitszeit zu reduzieren und damit lange Zeit an diese zu binden, könnte man auch einen Einbehalt vom Entgelt vereinbaren. Vielleicht ginge es jeden Monat bzw. pro Woche 1 bis 2 Stunden (je nach finanzieller Situation) abzuziehen ohne gleich die Arbeitszeit zu ändern.

Sagt ja keiner das nur 1 Möglichkeit gewählt wird, vielleicht macht es auch die Kombination.

oberhaeo

Zitat von: Sjuda in 12.12.2025 07:24
Es sollte eigentlich nicht die Regel sein, für Arzttermine Arbeitszeit gutgeschrieben zu bekommen.

Zuerst gilt die Verpflichtung, die Termine möglichst so zu legen, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Da das nicht immer möglich ist, muss man schauen, ob eine Anwesenheitspflicht besteht (z. B. Kernarbeitszeit). Ist dies nicht der Fall, kann im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle die Zeit des Arztbesuches vor- oder nachgearbeitet werden.


Gab es denn da nicht kürzlich erst ein Urteil, dass 1. die Arzttermine sehr wohl in die Arbeitszeit fallen dürfen und 2. die Zeit auch als Arbeitszeit gilt?

Ich meine das Urteil hatte ein RA auf YT vorgestellt in einem Short ... bin mir aber nicht mehr sicher.
Bin da hellhörig geworden, weil auch wir abweichende Regelungen haben.

Schokokeks

Zitat von: oberhaeo in 18.12.2025 13:04
... ein RA auf YT vorgestellt ...

und dann noch

Zitat von: oberhaeo in 18.12.2025 13:04
.. in einem Short ...

Na, dann muss das ja stimmen 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

troubleshooting

Zitat von: oberhaeo in 18.12.2025 13:04
Zitat von: Sjuda in 12.12.2025 07:24
Es sollte eigentlich nicht die Regel sein, für Arzttermine Arbeitszeit gutgeschrieben zu bekommen.

Zuerst gilt die Verpflichtung, die Termine möglichst so zu legen, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Da das nicht immer möglich ist, muss man schauen, ob eine Anwesenheitspflicht besteht (z. B. Kernarbeitszeit). Ist dies nicht der Fall, kann im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle die Zeit des Arztbesuches vor- oder nachgearbeitet werden.


Gab es denn da nicht kürzlich erst ein Urteil, dass 1. die Arzttermine sehr wohl in die Arbeitszeit fallen dürfen und 2. die Zeit auch als Arbeitszeit gilt?

Ich meine das Urteil hatte ein RA auf YT vorgestellt in einem Short ... bin mir aber nicht mehr sicher.
Bin da hellhörig geworden, weil auch wir abweichende Regelungen haben.

Dann ging es sicher um den §616 BGB. Ist aber mit Vorsicht zu genießen.
Zum Einen kann er durch Tarifvertrag oder individuell im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Zum Anderen ist da eben die Einschränkung "ohne Verschulden" drin.

Zur Anwendung kommt es zB wenn ein Spezialarzt keine Termin außerhalb der Kernzeit anbieten würde oder spezielle Untersuchungen nur in einem engen, eben die Arbeitszeit überschneidenden Zeitfenster statt finden können.
Dann ist es tatsächlich so, dass du nicht nur freigestellt werden musst, sondern auch dir weiter die Entlohnung zusteht.