Autor Thema: [RP] keine Einstellung, weil Beamter  (Read 147 times)

MrX

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[RP] keine Einstellung, weil Beamter
« am: 12.12.2025 12:39 »
Hallo zusammen.

Ich habe mitbekommen, dass in meiner Heimatkreisbehörde demnächst eine Stelle frei wird.
Auf dem "kurzem Dientweg" habe ich den Abteilungsleiter angerufen.
Dieser teilte mir mit (nach Rücksprache mit der Personalrefertin), dass keine Beamten eingestellt werden.

Ich bin der Meinung das diese Praxis mit dem GG (3, 33) nicht vereinbar ist.

Wie ist eure Meinung dazu?

Thomber

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Antw:[RP] keine Einstellung, weil Beamter
« Antwort #1 am: 12.12.2025 13:18 »
Es ist absolut üblich und seit Jahrzehnten Praxis, dass nur bestimmte (Plan-)Stellen mit Beamten besetzt werden.
Angestellte dürfen sich auf jede Stelle bewerben (Polizei, Feuerwehr u.ä. sind Ausnahmen), aber Beamte dürfen sich nicht per se auf jede Stelle bewerben.

Stichpunkte:  Hoheitliche Aufgaben; Planstellen-Wirtschaft....

Organisator

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Antw:[RP] keine Einstellung, weil Beamter
« Antwort #2 am: 12.12.2025 13:26 »
Hallo zusammen.

Ich habe mitbekommen, dass in meiner Heimatkreisbehörde demnächst eine Stelle frei wird.
Auf dem "kurzem Dientweg" habe ich den Abteilungsleiter angerufen.
Dieser teilte mir mit (nach Rücksprache mit der Personalrefertin), dass keine Beamten eingestellt werden.

Ich bin der Meinung das diese Praxis mit dem GG (3, 33) nicht vereinbar ist.

Wie ist eure Meinung dazu?

Wenn keine Tätigkeiten vorhanden sind, die zwingend eines Beamten bedürfen, können diese auch ausschließlich mit Angestellten besetzt werden. Insoweit gibt es kein (grundgesetzlich verbrieftes) Recht, als Beamter diese Aufgaben wahrzunehmen.

Es stelt also der Behörde frei, in diesem Fall (auch wenn keine Planstelle vorhanden ist), diese Aufgaben ausschließlich von Angestellten wahrnehmen zu lassen.

HansGeorg

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Antw:[RP] keine Einstellung, weil Beamter
« Antwort #3 am: 12.12.2025 13:36 »
Hallo zusammen.

Ich habe mitbekommen, dass in meiner Heimatkreisbehörde demnächst eine Stelle frei wird.
Auf dem "kurzem Dientweg" habe ich den Abteilungsleiter angerufen.
Dieser teilte mir mit (nach Rücksprache mit der Personalrefertin), dass keine Beamten eingestellt werden.

Ich bin der Meinung das diese Praxis mit dem GG (3, 33) nicht vereinbar ist.

Wie ist eure Meinung dazu?
Verstehe jetzt den Bezug zum Grundgesetz nicht, du kannst dich doch jederzeit auf die Stelle bewerben und diese als Angestellter antreten. Dein Beamtenverhältnis ist dann natürlich weg. Es verbietet dir aber keiner dich auf diese STelle zu bewerben und diese als Angestellter auszuüben.