[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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tomhsv

#210
Und was ist mit den Jahren 2013 - 2019, hier gibt es doch ein eindeutiges Urteil vom HmbVerfG.

Diese Jahre sind nicht verjährt wenn man 2020 geklagt hat.

Haftnotiz

#211
ich habe mich mal direkt bei der Gewerkschaft schlau gemacht, was es mit den aktuellen Veröffentlichungen des BDK auf sich hat.

Hier ist der aktuelle Stand, den ich dazu erhalten habe: Die Gewerkschaften und die zuständigen Fachverbände halten sich aktuell noch bewusst zurück. Bei der Meldung des BDK handelt es sich wohl um einen voreiligen ,,Schnellschuss". Hintergrund ist, dass sich das ganze Thema noch in der Vorbereitung befindet und erst dann Informationen rausgegeben werden, wenn die Sache wirklich spruchreif ist und die offizielle Verbändeanhörung/Einbeziehung stattgefunden hat.

Man möchte die laufenden Gespräche nicht durch zu frühe öffentliche Spekulationen gefährden, da das die Verhandlungsposition oft eher schwächt. Wir sollen uns also noch ein wenig gedulden, bis die Ergebnisse belastbar sind.

Squad

Danke an den BDK, der die Enttäuschung vorweggenommen hat.

tomhsv

Mehr war für mich von Anfang an nicht zu erwarten 3,5 - 4 % Rückzahlung für die Jahre 2011 und 2012, stand ja schon in der Berechnung für die Rücklagen drin. Die Jahre danach warten die das Urteil Bundesverfassungsgericht ab. Das positive Urteil aus Hamburg liegt vor.

Für die weiteren Jahre Weiterführung des Ergänzungzuschlag.

Die Anhörung der Verbände ist wohl nur eine nette Info, z.k. .... was wollen die Verbände den sonst machen.