[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Schneewitchen

Zitat von: Squad in Gestern um 12:31Das Ding, sollte es denn wirklich so vorliegen, ist durch.

Man beteiligt die Verbände, weil man muss.

Im Gesetzesentwurf wird es in der Präambel heißen:

"Gewerkschaft X hat Y bemängelt.

Der Senat hält dennoch an seiner Darstellung fest."

Nicht verzagen, bald kommt eine Einkommenssteuerreform, die untere und mittlere Einkommen entlasten soll. Damit sind wir gemeint, Freunde.  8)

Nachdem Klingbeutel heute sein Haushaltsklagelied angestimmt hat, vermute ich mal, dass es zu keiner entlasten den Einkommensteuerreform kommen wird. Die Umsatzsteuer hingegen....

Squad



Verwaltungsgedöns

Zitat von: Squad in Gestern um 19:52Mein Gefühl war richtig.

Aber da steht ja nur das der Senat am 02.06. den Gesetzentwurf beschließen wird. Dann wäre es durchaus möglich, dass der Entwurf ohne Beschluss dem BDK bereits vorliegt. Existieren dürfte der Entwurf ja bereits.

Squad

Zitat von: Verwaltungsgedöns in Gestern um 20:49Aber da steht ja nur das der Senat am 02.06. den Gesetzentwurf beschließen wird. Dann wäre es durchaus möglich, dass der Entwurf ohne Beschluss dem BDK bereits vorliegt. Existieren dürfte der Entwurf ja bereits.

Auf der Seite des BDK heißt es sinngemäß: "Der Senat legt einen Gesetzentwurf vor."

Wir kann etwas vorgelegt werden, was noch nicht existiert bzw. noch nicht für die Hände der Verbände/Gewerkschaften gedacht ist?

Augen aufhalten nach Maulwurfshügeln.

Verwaltungsgedöns


Verfassungsmäßige

Finde es immer witzig wie der Dbb meint irgendein Mitspracherecht zu haben, was alles schon geschaft wurde und Hamburg Zulage für ein paar Hanseln und denn 100 brutto oder d ticket 15 Euro Junge.

Es interessiert den Senat nicht was die sagen. Man kann nur hoffen, dass was aus Karlsruhe kommt, vielleicht 27 ein urteil für Hamburg, dann Zeit bis März 29 , ähnlich Berlin.

NordWest

BDK:
Zitat von: Rallyementation in 06.05.2026 16:31Jetzt für alle online:
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/amtsangemessene-alimentation-3

Ein ganz wesentliches, wenn auch rechtlich weniger als praktisch relevantes Problem ergibt sich auch aus dem dann massiven Unterschied der Tabellenbesoldung zu Schleswig-Holstein. Welcher Anwärter will da noch nach Hamburg, wenn er auch in Norderstedt arbeiten (und ggf. dahinpendeln) kann? Das sind wirklich keine Peanuts mehr.