[HH] Amtsangemessene Alimentation in Hamburg nach 2 BvL 5 / 18

Begonnen von Verfassungsmäßige, 16.12.2025 13:18

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Verfassungsmäßige

Doch, ich finde schon, dass wir die Untertanen sind. Man kann ja nichts dagegen tun, aktiver Rechtsschutz nach 25 Jahren, ein Urteil, dass egal ist

RechthabenRechtbekommen

#301
1.)Fraglich ist, ob das BVerfG im zukünftigen Hamburger Beschluss bzgl. der Altverfahren 2011-2019 seinen Kurs bzgl. der jährlichen Widersprüche vom aktuellen Berliner Beschluss abweicht.
Hier heißt es ja, dass der Beamte immer in dem Jahr Widerspruch eingelegt haben muss, damit der DH Geld im Haushaltsjahr zurücklegen kann.
Ich glaube da zählt der Vertrauensgrundsatz im HmbVwG-Urteil wenig, wenn in der Bezügemitteilung 12/2011 geschrieben wird, .dass der Beamte auf den Dienstherrn vertrauen kann.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt 🍀
Dennoch müsste der DH in HH aufgrund Untätigkeit die Ohren langgezogen bekommen.
Bei der amtsangemessene Alimentation bedarf es keines Antrags!

2.)Mein Gefühl sagt mir, dass HH alles dafür tut um eine Haushaltsnotlage auf lange Sicht zu erzeugen, um sich an keinen Beschluss halten zu müssen.

Paterlexx

Die Politik fordert ,Dialog' und wundert sich dann, wenn die Gegenseite irgendwann Zahlen statt Gefühle sehen will, nachdem man jahrelang hingehalten und verarscht wurde.

Ich erinnere an das letzte Jahr: Herr D. verkündete, man habe 1 Milliarde an Coronakrediten vorzeitig und zu niedrigem Zinssatz zurückgezahlt. Ein Teil der alten Bundesländer bedient sich dieses Jahr wieder an der Kreditlinie. Dank Hamburg ist da ja wieder Geld drin.🙂

Hamburg hat also Schulden bei seinen Bediensteten und gibt anderen Ländern Geld, damit diese sich weiter verschulden können. Erinnert an die Berliner Polizei, die an das Bundespolizei-Gehalt angepasst werden soll, mit Geldern aus dem Länderfinanzausgleich. Aber kann man sagen was man will, aus Sicht der Politik den Staat wieder 1A ausgenommen.