Eingliederung nach Hamburger Modell aber noch Urlaubsanspruch / Verfall?

Begonnen von Joschi2354, 02.01.2026 14:33

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immerwiederschoen

#15
ich denke mal diese info vom BMI fasst es gut zusammen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/urlaub/urlaub-node.html

hier wird der mindesturlaubsanspruch bei dienstunfähigkeit geregelt und auch das "kinderurlaubskonto" genannt

p.s.: gerade noch gefunden, auszug eines rundschreiben des BMI zum thema verfall des urlaubs bei erkrankung:

Besteht die Arbeitsunfähigkeit bzw. die volle Erwerbsminderung seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres, verfällt der Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/RdSchr-verfall-urlaubsansprueche.pdf