Eingliederung nach Hamburger Modell aber noch Urlaubsanspruch / Verfall?

Begonnen von Joschi2354, 02.01.2026 14:33

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immerwiederschoen

#15
ich denke mal diese info vom BMI fasst es gut zusammen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/urlaub/urlaub-node.html

hier wird der mindesturlaubsanspruch bei dienstunfähigkeit geregelt und auch das "kinderurlaubskonto" genannt

p.s.: gerade noch gefunden, auszug eines rundschreiben des BMI zum thema verfall des urlaubs bei erkrankung:

Besteht die Arbeitsunfähigkeit bzw. die volle Erwerbsminderung seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres, verfällt der Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/rundschreiben/RdSchr-verfall-urlaubsansprueche.pdf

Joschi2354

Ach danke. ja ich bin durchgehend seit Juli 2024 bis einschließlich jetzt krankgeschrieben. Ich habe aus 2024 -  25 Tage Urlaubsanspruch -  Verfall des Mindesturlaubes 10 AT 31.12.25 / Verfall 10 AT 31.03.26.
Kenntnis erhielt ich hiervon am kurz vor dem 24.12.25 per Empfangsbekenntnis. Habe ich aber noch nicht zurückgesandt - weil ich ja die Ansparung auf Grund meines Kindes beantragen möchte / werde.
Habe übrigens auch ein GdB von 30 und bin schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Hatte keine Kenntnis von der Möglichkeit der Ansparung des EU ! Also sollte ich es formlos beantragen?


MoinMoin

Meine Interpretation aus dem Rundschreiben: Dein Urlaub aus 2025 ist Ende März futsch, da du durchgängig Krank warst und es dann irrelevant ist, ob der Ag was geschrieben hat.
Dein Urlaub aus 24 könnte noch gerettet werden, da der AG 2024 nicht auf den Verfall hingewiesen hat (oder hat er 24 irgendwas geschrieben)

Unklar ist wie jetzt bei dir die Urlaubslage war.
Erst schreibst du 15 Tage aus 2024, dann 25 ???
Dann schreibst du am 15.12. hast du was bekommen und jetzt kurz vor 24.

Mein Rat: kläre die Fakten bzgl. des Mindesturlaubs in 2024 der noch nicht genommen wurde!
Wenn du 30 Tage Urlaub in 2024 hattest davon 20 Mindesturlaub und du 15 Tage (Mindesturlaub) genommen hast, dann sind nur 5 Tage gerettet, weil der Ag seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und dann die 15 Monatsregel nicht zählt. Die Nachricht im Dezember dürfte das mE nicht heilen.
Der Rest ist eh verfallen.


Joschi2354

insgesamt 25 Tage aus 2024, 30 gesamt 5 verbraucht macht 25 Tage. Kurz vor Weihnachten erhielt ich erstmalig Post.

Joschi2354

Also ich sehe es so, dass ich 5 Tage im Sinne des Kindes retten könnte. :-) Wenn ich mich durchsetzen kann..... aus  2024 !

Joschi2354


OnkelU

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:35Meine Interpretation aus dem Rundschreiben: Dein Urlaub aus 2025 ist Ende März futsch, da du durchgängig Krank warst und es dann irrelevant ist, ob der Ag was geschrieben hat.
Dein Urlaub aus 24 könnte noch gerettet werden, da der AG 2024 nicht auf den Verfall hingewiesen hat (oder hat er 24 irgendwas geschrieben)

Unklar ist wie jetzt bei dir die Urlaubslage war.
Erst schreibst du 15 Tage aus 2024, dann 25 ???
Dann schreibst du am 15.12. hast du was bekommen und jetzt kurz vor 24.

Mein Rat: kläre die Fakten bzgl. des Mindesturlaubs in 2024 der noch nicht genommen wurde!
Wenn du 30 Tage Urlaub in 2024 hattest davon 20 Mindesturlaub und du 15 Tage (Mindesturlaub) genommen hast, dann sind nur 5 Tage gerettet, weil der Ag seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und dann die 15 Monatsregel nicht zählt. Die Nachricht im Dezember dürfte das mE nicht heilen.
Der Rest ist eh verfallen.
Der Urlaub aus 2025 verfällt doch erst Ende 2026. Es geht darum den aus 2024 zu retten.
Stell doch einfach einen Antrag, dass Du Deinen Resturlaub aus 2024 zum Zwecke der Kinderbetreuung gemäß §7a EUrlV ansparen möchtest.
Deine Behörde wird dir dann schon sagen wie viel da zusammenkommt.