Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, Gestern um 08:09

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Tagelöhner

Ein Verwaltungsbeamter ist auch nicht derart zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung da wie ein Polizist, daher wäre das etwas komisch wenn an deine Eignung vollumfänglich Beurteilungsmaßstäbe angelegt würden, die bei einem Beamten im Polizeivollzugsdienst gelten.

Ich habe auf das grundsätzliche allgemeine Dienst- und Treueverhältnis abgestellt. Du stimmst mir ja sicher zu, dass es auch im Verwaltungsbereich Verfehlungen gibt, die eine mangelnde Eignung begründen oder dass es in der Person oder Einstellung zum Beamtenverhältnis allgemein Unstimmigkeiten oder Gründe geben kann, die zum Verlust des Status führen müssen.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

kittyka

Zitat von: Tagelöhner in Gestern um 11:16Ein Verwaltungsbeamter ist auch nicht derart zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung da wie ein Polizist, daher wäre das etwas komisch wenn an deine Eignung vollumfänglich Beurteilungsmaßstäbe angelegt würden, die bei einem Beamten im Polizeivollzugsdienst gelten.

Ich habe auf das grundsätzliche allgemeine Dienst- und Treueverhältnis abgestellt. Du stimmst mir ja sicher zu, dass es auch im Verwaltungsbereich Verfehlungen gibt, die eine mangelnde Eignung begründen oder dass es in der Person oder Einstellung zum Beamtenverhältnis allgemein Unstimmigkeiten oder Gründe geben kann, die zum Verlust des Status führen müssen.

Nach meiner Einschätzung muss man nicht mal zwangsläufig Mist gebaut haben, um als ungeeignet eingestuft zu werden.
Es reicht aus, wenn du irgendwie von den Kollegen als "anders" eingestuft wirst - und man dich deswegen nicht haben will.
Das habe ich letztens auch mit meiner Therapeutin besprochen, die mehrere solcher Fälle wie ich
schon behandelt hat. Scheinbar einfach der Klassiker. Der ganze Ablauf, den ich ihr geschildert habe,
kam ihr jedenfalls sehr bekannt vor.

Rheini

Natürlich stimme ich Dir da zu. Ich habe ja nicht behauptet das diese beiden Polizisten sich für die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis eignen. Dies wird aber wie bei jedem, im Bewerbungsverfahren nach besten Wissen und Gewissen geprüft.

Nur wird bei der Beurteilung ob sich jemand für den Verwaltungsdienst als geeignet erweist sicherlich mit anderen Schwerpunkten geprüft, als bei einem Bewerber für den Polizeidienst.

Z. B. wenn jemand nicht für die Verfassung eintritt, ist er natürlich nicht für ein Beamtenverhältnis geeignet, egal welcher Fachrichtung.

Nach meiner Meinung ist es aber für den Verwaltungsdienst irrelevanter, ob man einem Kollegen mit der Waffe in der Hand, zu Hilfe kommt. Dann würde ich, falls dies der einzige Punkt ist, nicht zu einer Ungeeignetheit für den Verwaltungsdienst kommen.

Tagelöhner

Meine Erfahrung aus der Praxis ist inzwischen, dass die Prüfung zur Eignung einer Person zur Übernahme ins Beamtenverhältnis gerade im Nichtvollzug oftmals gar nicht mehr ausreichend vorgenommen wird. Da wird dann z.B. großzügig über Vorgaben von Zeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung hinweg gesehen, bzw. es werden Vorzeiten anerkannt, die nicht anerkannt werden sollten und da wird nicht abgeprüft ob überhaupt Grundkenntnisse zur Besonderheit des Beamtenverhältnisses allgemein vorhanden sind. Die Interessenten kennen dann gerne alle Privilegien/Vorteile aber keine Pflichten/Nachteile/Risiken.

Dies geschieht aus meiner Sicht oftmals, weil der Stellenbesetzungsdruck immer größer ist und man Neulinge auf Teufel komm raus bei der Laune halten will, in dem man sie schnellstmöglich bindet und eine berufliche "Perspektive" ermöglichen will. Dass dabei auch Leute im Beamtenverhältnis landen, bei denen sich zügig herausstellt, dass das ein Fehler war, wird dann gerne wieder gekonnt ignoriert.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Warnstreik

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:01@Tagelöhner

Das sehe ich tatsächlich was anderes ansonsten könnte man ja auf die Idee kommen, dass ehemalige Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich nicht Beamte werden können. Ich würde die Eignung auf die Fachrichtung begrenzen wollen.

Es ist schon ein grundlegender Unterschied, ob man ein verfassungsgegebenes Recht wahrnimmt oder ob mit eklatantem Fehlverhalten andere Menschen gefährdet. Es wundert nur, dass man so lange braucht um hier Konsequenzen zu ziehen. Die beiden Kolleginnen sind für den Dienst schlicht nicht tragbar, auch wenn sie wahrscheinlich ordentliche Arbeit machen würden. Das würden aber andere auch...


Schmitti

Zitat von: MKenshi in Gestern um 09:18In einem Dönerimbiss könnten sie eine Tätigkeit ausüben, die deutlich weniger gefährlich ist  :D
Und sollte man dort mal auf eine Schusswaffe treffen, wird eine Schussabgabe auf den Angreifer vielleicht auch gesellschaftlich eher akzeptiert, als es bei unseren Polizisten der Fall ist.

Rheini

Zitat von: Tagelöhner in Gestern um 11:35Meine Erfahrung aus der Praxis ist inzwischen, dass die Prüfung zur Eignung einer Person zur Übernahme ins Beamtenverhältnis gerade im Nichtvollzug oftmals gar nicht mehr ausreichend vorgenommen wird. Da wird dann z.B. großzügig über Vorgaben von Zeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung hinweg gesehen, bzw. es werden Vorzeiten anerkannt, die nicht anerkannt werden sollten und da wird nicht abgeprüft ob überhaupt Grundkenntnisse zur Besonderheit des Beamtenverhältnisses allgemein vorhanden sind. Die Interessenten kennen dann gerne alle Privilegien/Vorteile aber keine Pflichten/Nachteile/Risiken.

Dies geschieht aus meiner Sicht oftmals, weil der Stellenbesetzungsdruck immer größer ist und man Neulinge auf Teufel komm raus bei der Laune halten will, in dem man sie schnellstmöglich bindet und eine berufliche "Perspektive" ermöglichen will. Dass dabei auch Leute im Beamtenverhältnis landen, bei denen sich zügig herausstellt, dass das ein Fehler war, wird dann gerne wieder gekonnt ignoriert.

Du beschreibst hier aber jetzt ein Anwendungsproblem. Wenn es hier Vollzugsdefizite gibt, muss man die abstellen. Das ändert aber nicht an der Korrektheit oder Nichtkorrektheit der Grundlage.

kittyka

Zitat von: Tagelöhner in Gestern um 11:35Meine Erfahrung aus der Praxis ist inzwischen, dass die Prüfung zur Eignung einer Person zur Übernahme ins Beamtenverhältnis gerade im Nichtvollzug oftmals gar nicht mehr ausreichend vorgenommen wird. Da wird dann z.B. großzügig über Vorgaben von Zeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung hinweg gesehen, bzw. es werden Vorzeiten anerkannt, die nicht anerkannt werden sollten und da wird nicht abgeprüft ob überhaupt Grundkenntnisse zur Besonderheit des Beamtenverhältnisses allgemein vorhanden sind. Die Interessenten kennen dann gerne alle Privilegien/Vorteile aber keine Pflichten/Nachteile/Risiken.

Dies geschieht aus meiner Sicht oftmals, weil der Stellenbesetzungsdruck immer größer ist und man Neulinge auf Teufel komm raus bei der Laune halten will, in dem man sie schnellstmöglich bindet und eine berufliche "Perspektive" ermöglichen will. Dass dabei auch Leute im Beamtenverhältnis landen, bei denen sich zügig herausstellt, dass das ein Fehler war, wird dann gerne wieder gekonnt ignoriert.

Ja, ich wundere mich auch, wer so alles übernommen wird und es viel mit Sympathie zusammenhängt.

Nur bei mir musste man anscheinend einen Cut machen.
Ich erinnere mich auch, dass man in meinem Amt über einen Autisten immer am Lästern war. Weil der manches nicht gleich verstanden hat usw. Wieso man solche Leute überhaupt in den Vorbereitungsdienst einstellt usw.
Gut möglich, dass ihn in ca einem halben Jahr das gleiche Schicksal ereilt. Selbst wenn er die LP bestehen sollte.

Darum ja diese Therapie, die ich gerade mache, um zu verhindern, dass sowas u.U. noch mal passiert. Hab nämlich wieder ein paar Bewerbungen am Laufen.


kittyka

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 11:36Es ist schon ein grundlegender Unterschied, ob man ein verfassungsgegebenes Recht wahrnimmt oder ob mit eklatantem Fehlverhalten andere Menschen gefährdet. Es wundert nur, dass man so lange braucht um hier Konsequenzen zu ziehen. Die beiden Kolleginnen sind für den Dienst schlicht nicht tragbar, auch wenn sie wahrscheinlich ordentliche Arbeit machen würden. Das würden aber andere auch...



Was würde denn passieren,wenn die Konsequenz nicht,die Entfernung aus dem Dienst ist,sondern lediglich nur eine Runterstufung o.ä.?
Bei ihrem Dienstherren wären sie dann eh für immer verbrannt.
Da wäre es am besten den Dienstherren zu wechseln.

Rheini

"Bei ihrem Dienstherren wären sie dann eh für immer verbrannt."

Finde ich den Passus im LBG oder wo?

kittyka

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:33"Bei ihrem Dienstherren wären sie dann eh für immer verbrannt."

Finde ich den Passus im LBG oder wo?

Naja, nein...aber das kann man sich doch denken oder?
Warum sollte es angenehmes Arbeiten bei jemandem sein, der einen offenkundig bereits los werden wollte?

Rheini


Hugo Stieglitz

Zitat von: KaiBro in Gestern um 10:18Warum kommt das Disziplinarverfahren fast sechs Jahre später? Lächerlich! Eine Versetzung in den Innendienst, sofern nicht schon erfolgt, wäre der richtige Schritt.
Ich vermute, weil die Behörde zunächst das Strafverfahren abwarten wollte. Die Damen wurden unmittelbar nach der Tat in den Innendienst versetzt und später suspendiert.

ZitatWas würde denn passieren,wenn die Konsequenz nicht,die Entfernung aus dem Dienst ist,sondern lediglich nur eine Runterstufung o.ä.?
Bei ihrem Dienstherren wären sie dann eh für immer verbrannt.
Das Gericht wertet die Tat der beiden Damen als versuchte gefährliche Körperverletzung. Wenn die Damen im Dienst blieben, ggfls. runtergestuft, würden sie die gleichen Rechte als Beamtinnen haben und vermutlich später wieder in eine Position gelangen, in der sie das Leben von Mitarbeitern gefährden könnten. Polizisten repräsentieren diesen Staat und sich in der Not zu verdrücken wirft ein wirklich schlechtes Licht auf diesen. Die Personen aber dann noch im Dienst zu halten, wäre in meinen Augen eine Bankrotterklärung.

Bei welchen Dienstvergehen würdest Du denn eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als gerechtfertigt erachten?

kittyka

Zitat von: Hugo Stieglitz in Gestern um 12:46Bei welchen Dienstvergehen würdest Du denn eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als gerechtfertigt erachten?

Na, zum Beispiel bei vorsätzlichen Sachen.
Arbeitszeitbetrug, Korruption, Betrug...

dies hier, scheint mir eher ne Panikreaktion gewesen zu sein.

werop

Zwei offensichtlich völlig ungeeignete Polizeibeamte verpissen sich bei einer Schießerei (20 Schuss in 20 Sekunden) in zivilen Fahrzeugen vom Einsatzort, lassen Kollegen und/oder Mitbürger zurück und manche wollen sie noch verbeamten. In anderen Fällen wird dann gerne gegen Polizisten gemeckert, dass sie doch so supi-hart gegen Menschen vorgehen. Da fällt mir nichts mehr ein.... Meine Schlussfolgerung: es wird mal wieder Zeit für bisschen mehr Eier...