Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, Gestern um 08:09

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kittyka

Guten Morgen,

letztens hab ich das mitbekommen:
https://www.fr.de/panorama/strafe-droht-polizistinnen-lassen-kollegen-im-kugelhagel-zurueck-extrem-harte-94110746.html

Der Vorfall ist schon ein paar Jahre alt und die Beamtinnen haben bereits ihre Strafe erhalten.
Hätte man es nicht dabei belassen können?
Schön, sie haben einen Fehler gemacht, sicher würde ihnen sowas nicht noch mal passieren. Hoffe ich jedenfalls...man hätte sie auch einfach dauerhaft in den Innendienst versetzen können.

Aber nun noch mal ein Disziplinarverfahren anstrengen? Das hätte enorme Konsequenzen.
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, berufliche Zukunft ungewiss. Pensionsansprüche vermutlich auch weg.
Ein erneuter Eintritt in ein Beamtenverhältnis ausgeschlossen. (für den Fall dass sie z.B. zum Zoll wollen oder so)

LG


Hugo Stieglitz

Es gibt eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Fehlverhaltens im Dienst, bei dem Kollegen zu Schaden kamen. Wenn man hier nicht disziplinarrechtlich tätig wird, kann man das Disziplinarrecht auch abschaffen, oder?

MKenshi

Die Suspendierung der beiden Beamten halte ich für eine richtige Entscheidung. Das Zurücklassen von Kollegen in einer lebensgefährlichen Situation und das Verlassen des Einsatzortes ist für mich nicht nachvollziehbar und mit der Verantwortung des Polizeiberufs unvereinbar. In einem solchen Verhalten liegt eine erhebliche Gefährdung für andere.

In einem Dönerimbiss könnten sie eine Tätigkeit ausüben, die deutlich weniger gefährlich ist  :D

Rheini

Zunächst habe ich den Reflex, die Todesängste der Kollegen zu verstehen und zu entschuldigen. Allerdings sollte man sich immer überlegen wenn man einen Beruf ergreift, ob man sich das zutraut und dafür geeignet ist.

Hier haben die Kollegen spätestens in der Situation für sich festgestellt, dass man offensichtlich nicht geeignet ist.

Von daher frage ich mich, warum die Kollegen nicht nach dieser Einsicht von sich aus um Entlassung gebeten haben. Dies wäre für mich eine konsequente Handlung. Da sie es anscheinend nicht getan haben, muss nun der DH dies durch ein Disziplinarverfahren nachholen.

FGL

Zitat von: kittyka in Gestern um 08:09Hätte man es nicht dabei belassen können?
Nein.

Zitat von: kittyka in Gestern um 08:09Aber nun noch mal ein Disziplinarverfahren anstrengen? Das hätte enorme Konsequenzen.
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, berufliche Zukunft ungewiss. Pensionsansprüche vermutlich auch weg.
Ein erneuter Eintritt in ein Beamtenverhältnis ausgeschlossen. (für den Fall dass sie z.B. zum Zoll wollen oder so)
Richtig so.

Tagelöhner

Der Beruf des Polizisten rechtfertigt eine Verbeamtung in höchstem Maße. Wer für den Polizeiberuf ungeeignet ist, hat daher auch keine Verbeamtung in diesem verdient.

Also ab in Berufe, in denen man nicht allgegenwärtig mit "Todesangst" rechnen muss.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

KaiBro

Natürlich muss ein Polizist oftmals sein Leben riskieren und vielen wird es bei einer Gefahrensituation klar, wie gefährlich der Job tatsächlich ist. Auch wenn sie vom Tatort geflüchtet sind, hätte man zumindest Verstärkung rufen müssen. Ein Fehler, der Gott sei Dank keine schwerwiegenden Folgen hatte.

Warum kommt das Disziplinarverfahren fast sechs Jahre später? Lächerlich! Eine Versetzung in den Innendienst, sofern nicht schon erfolgt, wäre der richtige Schritt.

kittyka

Zitat von: Tagelöhner in Gestern um 10:15Der Beruf des Polizisten rechtfertigt eine Verbeamtung in höchstem Maße. Wer für den Polizeiberuf ungeeignet ist, hat daher auch keine Verbeamtung in diesem verdient.

Also ab in Berufe, in denen man nicht allgegenwärtig mit "Todesangst" rechnen muss.

Würden die Richter der Entlassung zustimmen, kommen die Beamtinnen in kein Beamtenverhältnis welcher Art auch immer mehr.
Max.vielleicht Tarifbeschäftigung,wobei die natürlich auch wissen,wollen was da los war, wenn sie im Lebenslauf lesen, dass sie nicht mehr im Polizeiidienst tätig sind.

Rheini

Innendienst finde ich nicht den richtigen Schritt (nur für die Zeit bis zum Ende des Diszis).

Die Beamten sind offensichtlich nicht geeignet als Polizisten tätig zu sein. Da gibt es keine Geeignetheit 1. oder 2. Klasse. Was wäre die Folge wenn es die gäbe? Es würden Leute den Polizistenberuf ergreifen obwohl sie sich nicht als geeignet sehen mit der Aufforderung an den DH, nur Innendienst schieben zu dürfen?

Wie sieht es da bei der Bundeswehr aus? Alle machen im Krieg HO?

kittyka

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:22Innendienst finde ich nicht den richtigen Schritt (nur für die Zeit bis zum Ende des Diszis).

Die Beamten sind offensichtlich nicht geeignet als Polizisten tätig zu sein. Da gibt es keine Geeignetheit 1. oder 2. Klasse. Was wäre die Folge wenn es die gäbe? Es würden Leute den Polizistenberuf ergreifen obwohl sie sich nicht als geeignet sehen mit der Aufforderung an den DH, nur Innendienst schieben zu dürfen?

Wie sieht es da bei der Bundeswehr aus? Alle machen im Krieg HO?

Die Krux ist bei mir so ein bisschen, dass man sie nicht einfach nur als ungeeignet aus dem Polizeidienst entfernt, sondern ihnen generell abspricht, jemals wieder ein Beamtenverhältnis eingehen zu können.

https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__10.html


Rheini

Darüber könnte man m. M. nach tatsächlich diskutieren. Allerdings nicht im Wege einer Versetzung, sondern Entlassung aus dem Polizeidienst und erneute Bewerbung als neuer Bewerber.


Tagelöhner

Die Eignung zum Beamten spreche ich Ihnen auch ab, zumindest wenn das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis nicht noch schneller zu einer Farce verkommen soll, als es das sowieso schon tut. Beim nächsten mal ist es dann halt nicht die Todesangst, sondern die Angst vor aggressiven Bürgern und Schülern usw. Ab in die freie Wirtschaft und zum netto Steueraufkommen beitragen, das ist dann vielleicht auch sinnstiftender als so mancher halbherzig ausgeführte Dienst an der Allgemeinheit unter dem Deckmäntelchen zum Gemeinwohl beizutragen und dafür am Rockzipfel des Staates zu hängen.

Im Innendienst braucht man keine Beamten, das können auch gut Tarifbeschäftigte machen bzw. halt Polizisten, die für den Außendienst tatsächlich physisch/psychisch nicht mehr einsetzbar sind sich aber dort schon verdient gemacht haben.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Rheini

@Tagelöhner

Das sehe ich tatsächlich was anderes ansonsten könnte man ja auf die Idee kommen, dass ehemalige Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich nicht Beamte werden können. Ich würde die Eignung auf die Fachrichtung begrenzen wollen.

Tagelöhner

Was soll Kriegsdienstverweigerung und anschließender Zivildienst, die vom Gesetzgeber als absolut zulässig mit dem Dienst an der Waffe gleichgestellt wird, mit der grundsätzlichen Eignung zum Beamtenverhältnis zu tun haben?

Dieser Zusammenhang ist jetzt etwas weit hergeholt.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Rheini

Die Beamten sollen ja aus dem Dienst entfernt werden, weil sie sich als Polizisten in einer Gefahrensituation als nicht geeignet herausgestellt haben. Weiter schreibst Du, dass diese Beamte aus deiner Sicht sich auch nicht für andere Gebiete als Beamte eignen würden.

Ich als Verwaltungsbeamter wurde nie (zumindestens nicht meines Wissens nach) dahingehend beurteilt, ob ich bei einer Schiesserei meine Kollegen mit der Waffe verteidigen würde. Nach deiner Logik hätte das aber gemacht werden müssen. Ein Kriegsdienstverweigerer lehnt ja (Waffen)gewalt ab. Ungeeignet für den Polizeidienst und dann auch generell als Beamter ungeeignet?

Falls Du es anders meinst, erkläre mir deinen Standpunkt bitte genauer.