Abschaffung Teilzeitanspruch

Begonnen von BAT, 26.01.2026 10:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FGL

Zitat von: Warnstreik in 02.02.2026 11:53Am Ende ist es doch das Prinzip, welches unser Kanzler zu seiner Politikmethode erhoben hat: Ihr seid zu ausländisch, ihr seid zu faul, ihr seid zu krank, ihr wollte keine Zahnlücken...
Klingt so, als ob nicht nur der Kanzler mit "vagen oder offenen Diffamierungen" arbeitet...

Hugo Stieglitz

Der Kanzler, der was gegen ausländisches Aussehen hat und nach Indien fliegt, um ein Fachkräfteanwerbungsprogramm zu initiieren...

Petar Tudzharov

#77
Das Unvermögen unseres Kanzlers besteht nicht darin, die Probleme nicht zu erkennen oder die falschen Dinge anzusprechen. Das Problem liegt vielmehr darin, dass ihn die selbst auferlegte Brandmauerpolitik dazu zwingt, Mehrheiten mit Parteien links der CDU zu organisieren. Man schaue sich die großspurigen Versprechungen im Wahlkampf an und dann, was davon übriggeblieben ist.

Die Regierung ist gefangen im fortwährenden Kampf um Kompromisse, was letztlich sowohl der CDU als auch der SPD schaden wird.  Die Zusammenarbeit verhindert sowohl größere Schritte nach links als auch nach rechts. Am Ende des Tages werden sich die enttäuschten Wähler jeweils den Parteien am Rande annähern.



RagnarDanneskjoeld

Zitat von: Rowhin in 02.02.2026 07:08Hab da wenig Einblick auf die Beamtenseite - ist das eine tatsächliche Hürde, oder findet sich dann meist schon ein Anlass?

Kann ich schlecht sagen, mir fehlt der Überblick. Es hängt wohl stark vom Fach, Schulart und Einsatzort ab. Kolleginnen an SBBZen oder Grundschule haben es mit der Genehmigung von TZ angeblich bedeutend schwerer.

BAT

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in 01.02.2026 23:04Ich bin Beamter. Aktuell ist "anlasslose TZ" unter 75% untersagt.

Ich denke nicht, dass die CDU hier das Beamtenrecht angesprochen hat.

MoinMoin

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in 02.02.2026 13:36Kann ich schlecht sagen, mir fehlt der Überblick. Es hängt wohl stark vom Fach, Schulart und Einsatzort ab. Kolleginnen an SBBZen oder Grundschule haben es mit der Genehmigung von TZ angeblich bedeutend schwerer.
Mal eine doofe Frage:
Ein Grund für das Beamtentum ist es doch, dass der Staat verlässlich auf einen Stamm von Staatsdiener zugreifen kann, die nicht streiken dürfen und auch sonst in ihren Rechten eingeschränkt sind, damit der Laden läuft.
Wie geht das zusammen, dass man einerseits Lehrermangel beklagt und andererseits dem Beamten gestattet in TZ zu gehen?
Wenn ein Lehrer in TZ Lehrer sein will, dann muss er in TB Verhältnis wechseln.

Umlauf

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:19Mal eine doofe Frage:
Ein Grund für das Beamtentum ist es doch, dass der Staat verlässlich auf einen Stamm von Staatsdiener zugreifen kann, die nicht streiken dürfen und auch sonst in ihren Rechten eingeschränkt sind, damit der Laden läuft.
Wie geht das zusammen, dass man einerseits Lehrermangel beklagt und andererseits dem Beamten gestattet in TZ zu gehen?
Wenn ein Lehrer in TZ Lehrer sein will, dann muss er in TB Verhältnis wechseln.


Das könnte man glatt als Fürsorgepflicht verstehen...
Als ob ein Beamter dann nicht mit einem gelben Schein (der heute meist rot ist) reagieren würde. Grad hier ist nach 6 Wochen noch lange nicht Schluss.

Warnstreik

Zitat von: Umlauf in Gestern um 13:29Das könnte man glatt als Fürsorgepflicht verstehen...
Als ob ein Beamter dann nicht mit einem gelben Schein (der heute meist rot ist) reagieren würde. Grad hier ist nach 6 Wochen noch lange nicht Schluss.

Wofür es dann Amtsärzte geben würde - außer man ist Lehrerin in NRW und nebenbei Entreprenörin ;-)

Nein, Teilzeit kann ja für alle eine Vorteilhafte Situation sein, auch für die Arbeitgeber oder eben den Dienstherrn.

RagnarDanneskjoeld

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:19Mal eine doofe Frage:
Ein Grund für das Beamtentum ist es doch, dass der Staat verlässlich auf einen Stamm von Staatsdiener zugreifen kann, die nicht streiken dürfen und auch sonst in ihren Rechten eingeschränkt sind, damit der Laden läuft.
Wie geht das zusammen, dass man einerseits Lehrermangel beklagt und andererseits dem Beamten gestattet in TZ zu gehen?
Wenn ein Lehrer in TZ Lehrer sein will, dann muss er in TB Verhältnis wechseln.


Das ist keine doofe, sondern eine berechtigte Frage. Die Situation ist jedoch in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Gerade in jenen mit dem größten Lehrermangel ist anlasslose TZ eh schon untersagt, und in weiten Teilen haben die TZ-Kolleginnen eben einen Anlass (sprich: Kinder). Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitszeitverdichtung bei gleichzeitiger Blockade der Arbeitszeiterhebung durch den Dienstherrn. Viele altgediente Kollegen in Altersteilzeit sagen: Ich arbeite mehr als zuvor, habe aber trotzdem ein reduziertes Deputat. Kann man trotzdem Vollzeit anordnen falls kein Anlass vorliegt? Natürlich. Aber dann riskiert der Dienstherr eben zunehmend langfristige Arbeitsausfälle.

MoinMoin

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in Gestern um 17:24Das ist keine doofe, sondern eine berechtigte Frage. Die Situation ist jedoch in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Gerade in jenen mit dem größten Lehrermangel ist anlasslose TZ eh schon untersagt, und in weiten Teilen haben die TZ-Kolleginnen eben einen Anlass (sprich: Kinder). Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitszeitverdichtung bei gleichzeitiger Blockade der Arbeitszeiterhebung durch den Dienstherrn. Viele altgediente Kollegen in Altersteilzeit sagen: Ich arbeite mehr als zuvor, habe aber trotzdem ein reduziertes Deputat. Kann man trotzdem Vollzeit anordnen falls kein Anlass vorliegt? Natürlich. Aber dann riskiert der Dienstherr eben zunehmend langfristige Arbeitsausfälle.
Zweite Doofe Frage:
Wieso können Kinder ein Anlass sein TZ zu machen, der Beamte bekommt doch eine Alimentation die es ihm erlaubt als Alleinverdiener einen Partner zu haben, der die Kinder betreut.