Unterschiede Beschlussvorlage Verkauf von Grundstücken

Begonnen von maiklewa, Gestern um 19:12

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maiklewa

Moinsen,

wir müssen immer für den Magsitrat schreiben "... wird empfohlen, das Grundstück X zum Betrag von Y zu verkaufen ..." Betrag ist fix. Gibts ein Gegenangebot, das infrage kommt, müssen wir wieder schreiben "... wird empfohlen, das Grundstück X zum Betrag von Y (neuer und niedriger Betrag) zu verkaufen ...".

Kollege aus einer benachbarten Kommune fragt, warum wir das so umständlich machen. Die schreiben "... wird empfohlen ... für einen Betrag von ... bis ... zu verkaufen.". Wenn ein Gegenangebot eingeht, das in diesem Bereich liegt, muss kein neuer Beschlussvorlag geschrieben werden.

Angeblich soll aber deren Vorgehensweise nicht rechtens sein.

Ist dem so oder ist die durchaus ok?

Wo gibt es evtl. Vor- und Nachteile?

Danke.

Grüße