Bewilligter Urlaub und Verpflichtung zur Wahlhilfe

Begonnen von JoeZ, Heute um 18:09

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JoeZ

Guten Tag,
Angestellte im öD werden ja häufig als Wahlhelfer verpflichtet.

Kann man auch als Wahlhelfer verplichtet werden, wenn die Wahl auf den Sonntag vor dem bewilligten Urlaub fällt, und zwar ohne dass man verreist (man kann Urlaub inkl. erstes WE ja auch zu Hause verplanen).

Wird ein direkt darauf folgender Urlaub und die verplante Zeit als wichtiger Absagegrund anerkannt ?

Wie ist das in Theorie und Praxis.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt, würde ich mich über Infos freuen. Vielen Dank.

Joe