Bewilligter Urlaub und Verpflichtung zur Wahlhilfe

Begonnen von JoeZ, 28.01.2026 18:09

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JoeZ

Guten Tag,
Angestellte im öD werden ja häufig als Wahlhelfer verpflichtet.

Kann man auch als Wahlhelfer verplichtet werden, wenn die Wahl auf den Sonntag vor dem bewilligten Urlaub fällt, und zwar ohne dass man verreist (man kann Urlaub inkl. erstes WE ja auch zu Hause verplanen).

Wird ein direkt darauf folgender Urlaub und die verplante Zeit als wichtiger Absagegrund anerkannt ?

Wie ist das in Theorie und Praxis.

Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt, würde ich mich über Infos freuen. Vielen Dank.

Joe

UNameIT

Eigentlich nein. Der Berufung als Wahlhelfer muss entsprochen werden. Oft lassen sie aber mit sich reden.

ZitatWahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung:

Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
dringende berufliche Gründe
Krankheit
Behinderung
Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlagen
§ 11 BWG
§ 9 BWO

Angelsaxe

In einer meiner ehemaligen Dienststellen war es Praxis, dass 'Nicht-Interessierte' entweder den Freitag vor oder Montag nach der Wahl freigenommen haben um eine Begründung für die Ablehnung zu haben. Mir ist kein Fall bekannt, in welchem das zu Problemen führte. Ob da jemand tatsächlich für ein langes Wochenende verreiste oder nicht, war gar nicht von Interesse.

Meine persönliche Erfahrung bestätigt UNameIT: man kann über alles reden und eine Lösung finden. :-)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Alien1973

Ich bin auch immer als Wahlvorstand dabei in einem Wahllokal. Bei der vorgezogenen Bundestagswal ging's halt nicht, weil da hatte ich bereits als Reiseleitung einen Busausflug geplant. Weit vor Bekanntgabe dieses Termins. War kein Problem, dieses mal (Landtagswahl in Bayern) bin ich wieder dabei mit meinem "Team".

Also einfach mal sagen es geht dieses mal nicht sollte doch kein Problem sein. Wenn das dauerhaft der Fall ist, keine Ahnung. Grund brauch ich da erst mal nicht nennen, bei uns in der Verwaltung gibt es genug Leute die das dann übernehmen können (sind halt nicht benötigt worden dieses mal). Wenn ich natürlich nicht jedes Mal mit anderen Leuten zusammen meinen Tag verbringen möchte, dann mache ich das und behalten mein "Team" für mein Wahllokal beisammen. Vom Grundsatz her ist das gar kein Problem....