42-Stunden-Woche im TVöD-Bund "Wer würde sie tatsächlich nutzen?"

Begonnen von Patrick2442, 30.01.2026 15:24

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Patrick2442

Hallo zusammen,

im neuen TVöD-Bund (§6 Abs.1a) gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche freiwillig zu erhöhen. In unserer Dienststelle würden sowohl die Leitung als auch ich einer solchen freiwilligen Erhöhung zustimmen (theoretisch also alles einvernehmlich).

Allerdings erschwert eine Durchführungsverfügung des BMI die praktische Umsetzung. So sollen z. B. eine Mitarbeiter-Vakanz bestehen und vorher Überstunden angeordnet gewesen sein. Dabei verlangt der Tarifvertrag selbst nur, dass die Erhöhung einvernehmlich erfolgt. Für mich wirkt das unnötig einschränkend, gerade weil die Möglichkeit in der Praxis viel Sinn machen könnte.

Bei uns arbeiten fast 600 Tarifbeschäftigte, und bisher hätten nur ein paar vom Küchenpersonal Anspruch gehabt. Dennoch ist die Nachfrage groß, viele Kolleg:innen hätten wirklich Interesse, die Arbeitszeit freiwillig zu erhöhen.

Warum es für uns praktisch sinnvoll wäre:

  • Grünpflege / Parkplatz: Später am Tag sind weniger Autos da – Aufgaben können sicherer erledigt werden, gleichzeitig wird Schaden an Fahrzeugen und Material minimiert.
  • Elektriker / Travos: Spätere Erreichbarkeit reduziert Risiken und ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten.
  • Klempner: Tätigkeiten wie verstopfte Toiletten können erledigt werden, wenn weniger Bewegung ist – Schutz für Mitarbeitende und effizientere Abläufe.
  • Zusätzlich attraktiv: Allein die Möglichkeit, länger zu arbeiten und dafür gut bezahlt zu werden, ist gerade für die kleineren Entgeltgruppen (3–8) ein echter Anreiz.

Wir haben lange auf die Gehalts- und Tarifvereinbarungen gewartet und auch gestreikt, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, gerade für das Stammpersonal. Dass solche Möglichkeiten dann praktisch nicht genutzt werden können, schwächt das Vertrauen und die Attraktivität des ÖD, vor allem, wenn die Mitarbeiter vor Ort stark eingebunden sind und oft übersehen werden.

Daher interessiert mich:

  • Wer hätte grundsätzlich Interesse, die Arbeitszeit freiwillig zu erhöhen?
  • Hat jemand die Verfügung gelesen und kann einschätzen, wie realistisch die Voraussetzungen bei euch sind?
  • Wie steht ihr zu der Regelung, dass eine ,,Mitarbeiter-Vakanz" Voraussetzung sein soll, obwohl der Tarifvertrag nur Einvernehmlichkeit verlangt?

Ich würde gerne ein Gefühl bekommen, ob die 42-Stunden-Woche für andere überhaupt relevant oder interessant wäre, oder ob das nur bei uns ein Thema ist.
Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen und Meinungen, vielleicht sehen wir, dass wir nicht die einzigen sind, die auf die Verfügung stoßen oder Interesse an einer längeren Arbeitszeit haben.

LG, Patrick[/font]

MoinMoin

Bei deinem "Warum es für uns praktisch sinnvoll wäre:" kann ich nicht eine Zeile erkennen die etwas mit der 42 Stunden Woche, sondern nur mit der Lage der Arbeitszeit zu tun hat.

Wenn Grünpflege wg. Auto abends gemacht werden soll, dann fängt man halt mittags an und arbeitet bis 21:00
...

Der AG scheint bei euch Angst zu haben, dass zwar mehr gearbeitet wird, er aber überhaupt nicht dieses mehr an Arbeiten benötigt.
So frei nach dem Motto: wenn ich 42h arbeiten darf, dann mähe ich 3x und nicht 2x im Monat den Rasen.

Aber ich gebe dir natürlich Recht, es ist Mist, wenn etwas tariflich ausgehandelt wird und dann vom AG konterkariert wird durch unnötige Hürden.

Patrick2442

#2
Moin! Vielen lieben Dank für deinen Beitrag und dass du deinen Gedankengang geteilt hast, verstehe dich gut.

Zitat von: MoinMoin in 30.01.2026 16:23Wenn Grünpflege wg. Auto abends gemacht werden soll, dann fängt man halt mittags an und arbeitet bis 21:00
Die Beispiele sollten tatsächlich nur einen Einblick in unseren Arbeitsalltag geben und waren nicht als abschließende Begründung für die 42-Stunden-Woche gedacht. Mein Gedankengang dabei war weniger eine reine Verschiebung der Arbeitszeiten, da dies für viele von uns mit Blick auf Routine und Freizeitgestaltung eher schwierig wäre.

Vielmehr geht es aus meiner Sicht um freiwillige und planbare Mehrarbeit, die auch entsprechend vergütet wird. Genau deshalb ist die Regelung im Tarifvertrag ja bewusst einvernehmlich gestaltet, sie soll nur dann greifen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigten darin einen tatsächlichen Bedarf und Mehrwert sehen.

In diesem Zusammenhang erscheint mir lediglich die praktische Umsetzung mit zusätzlichen Voraussetzungen etwas erklärungsbedürftig, wenn vor Ort grundsätzlich Einigkeit besteht.[/font]

Umlauf

Bei uns interessieren sie diejenigen, die aufgrund der Arbeitsdichte viele Plusstunden anhäufen. Wenn das BMI in seinem Rundschreiben einschränkende Regularien definiert, ist es aufgrund der Tarifkonstruktion dessen gutes Recht, um die Meinung des AG Bund auszudrücken. Das ist die Aufgabe der Abteilung D im BMI.

Aber es gibt auch praktische Fragen, die es zu klären gilt.

Das Ding ist eine dritte Form der Arbeitszeit, die separat erfasst werden muss. Die notwendigen Anpassungen in der Zeiterfassung müssen beauftragt und bezahlt werden. Diese zusätzliche Berechnung muss mit den Bezügestellen vereinbart werden. Das ist auch nicht für umme. Diese pfeifen aber jetzt schon auf dem letzten Loch. Das notwendige Geld für das erhöhte Entgelt muss auch vorhanden sein. Zusätzliches Geld wird es vom BMF nicht geben. Wie das zu den vorgegebenen Einsparungen passt, kann man sich ausmalen.

Meine persönliche Meinung: Anfang 2029 steht die Evaluation dieser Regeln an. Da wird man es wieder beerdigen.
Damit enden Ende Dezember 2029 die Regeln zur:
- freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit
- Umwandlung eines Teils der JSZ in Urlaub
- der 31. Tag Urlaub

Nur noch laufende Vereinbarungen werden bis zu ihrem definierten Ende weitergeführt.

Grad die JSZ-Regelung sieht, wenn man sich die Detailregelungen ansieht, nicht mehr ganz so prickelnd aus

MeTe

ZitatWer hätte grundsätzlich Interesse, die Arbeitszeit freiwillig zu erhöhen?
Ich. Habs auch schon beantragt.
ZitatHat jemand die Verfügung gelesen und kann einschätzen, wie realistisch die Voraussetzungen bei euch sind?
Naja, das hängt wohl von der Auslegung ab (und dem Willen). Bei mir wäre es eigentlich gegeben. Ich meine... ~50 Überstunden (also echte angeordnete Mehrarbeit) in 2 Wochen sollte wohl Bände sprechen. Dass es unbesetzte Stellen gibt kommt noch erschwerend hinzu.
ZitatWie steht ihr zu der Regelung, dass eine ,,Mitarbeiter-Vakanz" Voraussetzung sein soll, obwohl der Tarifvertrag nur Einvernehmlichkeit verlangt?
Für mich ist die ganze Verfügung einfach nur ein Statement: "wir wollen das nicht."

Denn... obwohl ich es beantragt habe, obwohl ich regelmäßig größere Mengen an Meharbeit ableiste, es unbesetzte Stellen gibt, und in unserer Behörde bis rauf bis zur B-Ebende alle ihr (unterstützendes) Statement dazu abgegeben haben, kam von der Personalstelle (am anderen Ende Deutschlands) die ziemlich einsilbige Rückmeldung: Nö. Abgelehnt. Ohne Angabe von Gründen.

-> Man will es nicht. Zumindest bei uns.

Patrick2442

Vielen Dank für eure Rückmeldung!

Mittlerweile sehe ich das genauso wie Ihr, die Regelung wirkt leider wirklich todgeboren (seit Tag eins). Die ganzen Hürden aus der Verfügung machen es fast unmöglich, die freiwillige Mehrarbeit umzusetzen, selbst wenn man alle Voraussetzungen erfüllt.

Mir geht es dabei nicht darum, mehr Arbeit aufzudrängen, sondern einfach die Möglichkeit zu haben, die viele von uns freiwillig nutzen würden, vor allem wegen der vergüteten Anreize, die für kleinere Entgeltgruppen echt interessant sind.

Eure Erfahrungsberichte zeigen sehr gut, wie stark der Wille vor Ort und die tarifliche Regelung durch diese Blockade ausgebremst werden. Es ist schon bitter, dass die Option, die im Tarifvertrag vorgesehen ist, praktisch kaum genutzt werden kann.

Ich finde es wichtig, solche Erfahrungen zu teilen, weil so klar wird, wo der Unterschied zwischen dem, was der Tarif vorsieht, und dem, was vor Ort wirklich möglich ist, liegt, und dass das Interesse der Beschäftigten definitiv da ist.

FearOfTheDuck

Das mit der "freiwilligen" Nutzungsmöglichkeit sehe ich als Problem, wenn diese einseitig ist. Weiter oben schreibst du, dass eine Verschiebung der Arbeitszeit "mit Blick auf Routine und Freizeitgestaltung" schwierig sei. Das beißt sich aber damit, wenn jemand seine AZ erhöhen möchte.

Ohne dass ein grundsätzlicher Bedarf an Stunden auch beim AG vorhanden ist (also unerledigte Aufgaben), wird kein AG diese tarifliche Möglichkeit in Anspruch nehmen. Und was anderes als die tarifliche Möglichkeit ist nicht vorgesehen.   

Patrick2442

Zitat von: FearOfTheDuck in 01.02.2026 13:07Das mit der "freiwilligen" Nutzungsmöglichkeit sehe ich als Problem, wenn diese einseitig ist. Weiter oben schreibst du, dass eine Verschiebung der Arbeitszeit "mit Blick auf Routine und Freizeitgestaltung" schwierig sei. Das beißt sich aber damit, wenn jemand seine AZ erhöhen möchte.
Vielen Dank für deinen Hinweis!

Ich wollte nur kurz klarstellen, dass es bei uns nicht darum geht, Arbeitszeiten bis spät in die Nacht zu verschieben. Alles nach 17 Uhr bleibt grundsätzlich Freizeit. Die Aufstockung auf bis zu 42 Stunden pro Woche ist freiwillig, planbar und zeitlich begrenzt, also nicht ,,open end".

Die Idee dahinter ist vor allem, bestehende Aufgaben effizienter zu erledigen und zusätzliche Kapazität bereitzustellen, ohne dass Routine oder Erholung darunter leiden. Es geht also nicht um Verschiebung, sondern um eine überschaubare, freiwillige Mehrarbeit, die für alle Beteiligten praktikabel bleibt.


Zitat von: FearOfTheDuck in 01.02.2026 13:07Ohne dass ein grundsätzlicher Bedarf an Stunden auch beim AG vorhanden ist (also unerledigte Aufgaben), wird kein AG diese tarifliche Möglichkeit in Anspruch nehmen. Und was anderes als die tarifliche Möglichkeit ist nicht vorgesehen.   

In unserer Situation besteht der Bedarf an Stunden aus meiner Sicht klar – die Arbeit ist vorhanden, die Leitung unterstützt eine freiwillige Aufstockung, und es gibt genug Aufgaben, die erledigt werden müssen.

Das Problem liegt eher bei den formalen Kriterien der Verfügung, die praktisch nicht erfüllbar sind (z. B. bestimmte Überstundenvoraussetzungen oder Vakanzen). Dadurch wird die tarifliche Möglichkeit zwar formal gegeben, aber faktisch blockiert, selbst wenn Bedarf und Einvernehmen da sind.

Mir ging es in meinem Beitrag vor allem darum zu zeigen, dass Interesse und Bereitschaft der Beschäftigten vorhanden sind, wenn die Rahmenbedingungen es zuließen.

Dankeschön

MoinMoin

Zitat von: Patrick2442 in 01.02.2026 13:31In unserer Situation besteht der Bedarf an Stunden aus meiner Sicht klar – die Arbeit ist vorhanden, die Leitung unterstützt eine freiwillige Aufstockung, und es gibt genug Aufgaben, die erledigt werden müssen.
Wenn du müssen mit sollten oder könnten tauscht, dann stimme ich dir zu.
Aber da ihr offensichtlich bisher diese Aufgaben nicht erledigt habt, sind sie wohl dem Ag nicht so wichtig.
Denn wenn ihr sie erledigt hätten müssen, dann wäre doch dokumentiert, dass ÜStunden etc. angeordnet werden mussten.

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Das Problem liegt eher bei den formalen Kriterien der Verfügung, die praktisch nicht erfüllbar sind (z. B. bestimmte Überstundenvoraussetzungen oder Vakanzen). Dadurch wird die tarifliche Möglichkeit zwar formal gegeben, aber faktisch blockiert, selbst wenn Bedarf und Einvernehmen da sind.
[/quote]
Und da liegt eben der Hase im Pfeffer: Für das BMI oder wer auch immer euch da blockiert sieht es nur so aus, dass da "künstlich" mehr Arbeit generiert wird, die nice to have ist, weil die AN mehr Geld wollen.

Also klar könnte der Rasen jeden Monat 2 Schnitte gebrauchen, aber bisher hat einer auch gereicht.

Also wenn ihr nicht nachweisen könnte, dass was wichtiges wegen Stundenmangel liegen geblieben ist, dann gibt es auch keinen Grund die Leute mehr arbeiten zu lasen.
ZitatMir ging es in meinem Beitrag vor allem darum zu zeigen, dass Interesse und Bereitschaft der Beschäftigten vorhanden sind, wenn die Rahmenbedingungen es zuließen.
Es sind halt die zwei Medaillenseiten:
Die Arbeit muss auch wirklich da sein und einen Mehrwert für den Ag bringen
und die AN müssen es dann auch wollen.

und es scheint so das ersteres bei euch nicht eingetreten ist, sondern nur der Wunsch mehr zu arbeiten, damit man mehr macht, was aber der AG evtl. nicht braucht oder es als nicht so wichtig ansieht.

Also nix mit englischen Rasen, sondern weiterhin Acker.

FearOfTheDuck

So sehe ich das auch.

Wenn wie der TE sagt, tatsächlich nicht erledigte Arbeit vorhanden ist, die der AG erledigt haben möchte, dann kann der AG es durchaus anhand von Erfassungen und Statistiken in der Art herausstellen, dass die Kriterien des BMI erfüllt sind. Dann sehe ich das Problem nicht.

Die Arbeit effizienter zu gestalten oder die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit zu flexibilisieren, sehe ich eher im Bereich der Verwaltungsorganisation und hat m.E. nur bedingt etwas mit der Erhöhung der AZ zu tun. 

MeTe

Naja um mich hier nochmal kurz als Gegenbeispiel zu Wort zu melden:

Bei mir/uns ist es ja durchaus gegeben, dass die notwendige Arbeit innerhalb der vorgesehen Arbeitszeit nicht erfüllt werden kann. Daher wird ja auch regelmäßig größere Mengen an Mehrarbeit angeordnet und abgeleistet. Und das auch ohne Zeitausgleich da dafür die Zeit fehlt (die angeordnete Mehrarbeit fließt auf ein Langzeitkonto das sich von Jahr zu Jahr weiter anhäuft). Es steht also - in Form der vom AG angeordneten Mehrarbeit sowie dem sich immer weiter füllenden Langzeitkontos - schwarz auf weiß dass die reguläre Wochenarbeitszeit nicht ausreicht um alle notwendigen Arbeiten zu erledigen.

Die BMI-Kriterien wären somit erfüllt. All das wurde auch so von allen Vorgesetzten bestätigt und ausgeführt. Abgelehnt wurde es von der zentralen Personalabteiliung trotzdem - nur halt dann ohne weitere Begründung (diese war auch auf Nachfrage nicht zu bekommen, ist ja auch nicht notwendig).

Ist also alles Makulatur. Beidseitige Freiwilligkeit heißt halt, beide Seiten müssen es wollen sonst kommt es nicht Zustande. Und eine Seite will es ganz offensichtlich eben nicht.

Da kann man sich auch auf den Kopf stellen - Freiwilligkeit kann man eben nicht erzwingen. Ob das klug ist, dass man lieber in Kauf nimmt dass ich irgendwann einfach mal Monate lang komplett weg sein werde um die über Jahre aufgesammelte Mehrarbeit abzufeiern, statt mir einfach mal ein paar Stunden mehr Arbeitszeit pro Woche zu genehmigen? Aber wann agiert der öD schon mal klug...

MoinMoin

Zitat von: MeTe in 01.02.2026 18:11Da kann man sich auch auf den Kopf stellen - Freiwilligkeit kann man eben nicht erzwingen. Ob das klug ist, dass man lieber in Kauf nimmt dass ich irgendwann einfach mal Monate lang komplett weg sein werde um die über Jahre aufgesammelte Mehrarbeit abzufeiern, statt mir einfach mal ein paar Stunden mehr Arbeitszeit pro Woche zu genehmigen? Aber wann agiert der öD schon mal klug...
Ist es tariflich nicht so, dass man bei der Mehrarbeit, die nicht abgefeiert werden kann, die dann also zur Überstunde wird, sich aussuchen kann, ob man es ausgezahlt oder auf eine Zeitkonto bekommt?
Und wäre die Auszahlung nicht höher als die tarifliche Vergütung der 42 h Zeit.
Also hat jemand von den Haushältern den Personaler mal vorgerechnet was man monetär einsparen würde?
Oder habe ich da ein Denkfehler?

und zum zweiten, bei uns im Ländle ist angeordnete Mehrarbeit in der Mitbestimmung vom PR.
Also dort könnte man dann den zweiten Hebel ansetzten, einfach mal die dauerhafte Mehrarbeit nicht mehr genehmigen, dann muss der Personaler begründen, warum er keine weiteren Stellen einrichtet und wegen seiner Entscheidung die Arbeit liegen bleibt.

Es ist schon ein Kreuz mit den Personalern, die muss man erstmal erziehen oder das kaufmännische Denken beibringen.

UNameIT

Zitat von: MeTe in 01.02.2026 18:11Bei mir/uns ist es ja durchaus gegeben, dass die notwendige Arbeit innerhalb der vorgesehen Arbeitszeit nicht erfüllt werden kann. Daher wird ja auch regelmäßig größere Mengen an Mehrarbeit angeordnet und abgeleistet. Und das auch ohne Zeitausgleich da dafür die Zeit fehlt (die angeordnete Mehrarbeit fließt auf ein Langzeitkonto das sich von Jahr zu Jahr weiter anhäuft). Es steht also - in Form der vom AG angeordneten Mehrarbeit sowie dem sich immer weiter füllenden Langzeitkontos - schwarz auf weiß dass die reguläre Wochenarbeitszeit nicht ausreicht um alle notwendigen Arbeiten zu erledigen.


Wie MoinMoin schon schrieb, handelt es sich wirklich um angeordnete Überstunden? Dann gilt folgendes:

ZitatTVÖD §7
(6)Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7)Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.
(8)Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die
-im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors nach § 6 Abs. 6 über 45
Stunden oder über die vereinbarte Obergrenze hinaus,
-im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit nach § 6 Abs. 7 außerhalb der Rahmenzeit,
-im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden, angeordnet worden sind.
§ 8
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1)Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
für Überstunden
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v. H.,
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v. H.,
(3)Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.
(4)Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend
für Überstunden als solche.

Falls ihr ein Arbeitszeitkorridor habt gilt:
 
ZitatBei der Einrichtung eines Arbeitszeitkorridors wird den Betriebsparteien nach TVöD / TV-L ermöglicht, bis zu 45 Arbeitsstunden wöchentlich zu vereinbaren, ohne dass dafür Überstundenzuschläge bezahlt werden müssten. Jedoch muss im Durchschnitt die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit erreicht werden, das heißt, die geleistete Mehrarbeit muss innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Findet in dieser Zeit kein Ausgleich statt, sind die angeordneten Mehrstunden mit 100 Prozent des individuellen Entgelts abzugelten.

Somit Überstunden auszahlen lassen. Mehrarbeit verweigern mit Hinweis auf nicht notwendige Mehrarbeit, etc. Personalrat einschalten und bitten die Überstunden nicht mehr zu genehmigen.

Oder handelt es sich bei den "angeordneten Mehrarbeit" nur darum das der Chef inoffiziel sagt, ihr müsst das machen?

MeTe

Ne, ist schon ganz offiziell angeordnete Mehrarbeit (schriftlich mit PR usw.).

Was das Thema Mehrarbeit verweigern betrifft - ich leiste ja durchaus "gerne" meine Mehrarbeit, hab damit wenig Probleme, ich möchte ja mehr arbeiten, möchte ja meine Themen voran bringen, deswegen ja auch der Antrag (außerdem würde ich damit nur meinen Kollegen schaden, dann müssten die eben noch mehr knechten, die leisten ihre Mehrarbeit ja genauso ab wie ich). Insofern habe ich grundsätzlich auch erstmal kein Problem damit. Auch nicht damit, dass es auf dem Langzeitkonto landet. Find ich alles erstmal nicht weiter tragisch.

Nur versteh ich nicht wie man unter den Rahmenbedingungen gleichzeitig eine Arbeitszeiterhöhung ablehnen kann. Wie hier schon ausgeführt ergibt das ja irgendwie eher nicht ganz so viel Sinn. Nach meinem Verständnis. Das scheint mir eher wieder so eine pauschale Grundsatz-Entscheidung zu sein dass man in unserem Bereich von dieser freiwilligen Arbeitszeiterhöhung einfach keinen Gebrauch machen möchte. Fertig.

Aus welchen Gründen auch immer (vl. auch weil man in der zuständigen Personalabteilung am anderen Ende der Republik einfach überhaupt keinen Vorstellung vom tatsächlichen operative Tagesgeschäft hat - oder weil sich das mit der regelmäßigen Anordnugn von Mehrarbeit einfach über Jahre eingespielt hat, jeder weiß wie es klappt, und man nicht vom etablierten Weg abweichen möchte, was weiß ich).

Letztendlich find ich es schon einigermaßen ärgerlich aber, vl. ist das auch der Fehler, hab ich keine Lust deswegen jetzt ein großes Drama anzuzetteln. Denn am Ende wären "unschuldige" wie meine Kollegen die Leidtragenden. Für mich ist dieses ganze Thema mit Erhöhungsstunden somit eine völlige Totgeburt. Dann gibts halt weiter Mehrarbeit (wie die letzten Jahre auch)...

MoinMoin

Zitat von: MeTe in 02.02.2026 11:41Ne, ist schon ganz offiziell angeordnete Mehrarbeit (schriftlich mit PR usw.).
Und dann willst du diese besser vergütete Mehrarbeit (+15%/+30%) durch die weniger gut vergütete Arbeitszeiterhöhung tauschen?
Sehr löblich von Dir und sehr Dumm von den Personalern, dass die nicht rechnen können.