42-Stunden-Woche im TVöD-Bund "Wer würde sie tatsächlich nutzen?"

Begonnen von Patrick2442, 30.01.2026 15:24

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MoinMoin

Zitat von: IchGlaubIchSpinn in Gestern um 12:53Das ist mir etwas zu unangenehm, da ich sowieso zu viele Urlaubstage habe und dann noch GT abbauen muss. Schade!
Mein Tipp:
Einfach lernen jeden Tag nur 5,5h zu arbeiten oder dürft ihr nur GT nehmen zum abbauen?

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:53und wenn die dann rausgeschmissen werden, dann passiert was? Sie könnten freier verhandeln, oder gibt es negative Folgen für den Rausschmiss?
Mir fällt nur ein, dass sie nicht mitbestimmen können, wie der TVöD sich weiterentwickelt.

Der Ausschluss würde die Tarifbindung an bereits laufende Verbandstarifverträge nicht sofort beenden. Nach § 3 Abs. 3 TVG bleibt sie bis zum Ende des jeweiligen Tarifvertrags bestehen. Danach wirken die Tarifnormen für die erfassten Arbeitsverhältnisse grundsätzlich weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Bei Bestandsbeschäftigten kommen außerdem die Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag hinzu. Ob spätere TVöD-Abschlüsse darüber dynamisch oder nur statisch weitergelten, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Klausel ab. Bei Neueinstellungen kann der Arbeitgeber die Vertragsgestaltung anders vornehmen und wäre tariflich freier.

Nach Ende der Tarifbindung könnte die Kommune grundsätzlich selbst Tarifvertragspartei werden und einen Haustarifvertrag verhandeln. Sie braucht dafür aber eine Gewerkschaft als Verhandlungspartner. Außerdem verliert sie ihren Einfluss auf die Tarifpolitik des KAV und damit mittelbar auf die VKA-Abschlüsse.

Der unmittelbare Nachteil liegt auch im Verlust der Mitgliedsrechte und Leistungen des KAV, etwa der Mitwirkung in den Verbandsgremien sowie der Beratung und Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten. Ob es überhaupt zum Ausschluss kommt, ist in der Praxis aber eher eine politische Frage. Die KAV-Gremien sind stark kommunalpolitisch geprägt. Manche kommunalen Vertreter sind selbst durchaus scharf auf einen Posten in den KAV-Gremien, weil man darüber gute Kontakte pflegen kann. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Daher sind Ausschlüsse m.E. nach fast undenkbar.
Bei der TdL dagegen hat es ja schon fast mal Ausschlüsse wegen übertariflicher Leistungen gegeben, man denke an das Land Berlin und die Hauptstadtzulage.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 15:53Bei der TdL dagegen hat es ja schon fast mal Ausschlüsse wegen übertariflicher Leistungen gegeben, man denke an das Land Berlin und die Hauptstadtzulage
Die Hessssen nicht vergessssen  :P

KlammeKassen

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 13:38Du glaubst gar nicht, wie viele Kommunen trotz KAV-Mitgliedschaft auf solche Genehmigungsvorbehalte pfeifen und vor Ort einfach Fakten schaffen. Bei den Zulagen für Ausbilder oder Praxisanleiter sieht man das gut. Im TVöD gibt es eine Praxisanleiterzulage im Sozial- und Erziehungsdienst; in der Pflege ist Praxisanleitung als Tätigkeitsmerkmal in P 8 Fallgruppe 2 erfasst. Trotzdem kann ich aus dem Stegreif fünf Kommunen in NRW nennen, die irgendwelche Ausbilderzulagen zahlen, teils anders verklausuliert. Dass dort jeweils vorher der KAV um Erlaubnis gefragt wurde, bezweifle ich stark.

Ich kenne mich auch im Rettungsdienst etwas aus. Gerade wegen des Fachkräftemangels bei Notfallsanitätern werden dort in vielen Kommunen Funktionszulagen für Ausbilder oder Praxisanleiter gezahlt, die der TVöD nicht ausdrücklich vorsieht. Ich kenne auch Fälle, in denen diese Beschäftigten höher eingruppiert werden. Tariflich sind Notfallsanitäter im Rettungsdienst grundsätzlich der Entgeltgruppe N zugeordnet. Sie entspricht bei Bezugnahmen der Entgeltgruppe 8; ihre Tabellenwerte entwickeln sich wie die der P 8. Höhere Tätigkeitsmerkmale gibt es im Einsatzbereich eigentlich nur für Wachleitungen und deren ständige Vertreter. Auch da macht der KAV NIX, obwohl ihm auch diese Tatsachen sicherlich bekannt sind (man kann sie in wenigen Sekunden googlen, da viele Kommunen bei Ausschreibungen für NotSans damit sogar werben!).

Selbst wenn einzelne (übertarifliche) Zahlungen gegen interne Vorgaben des KAV verstoßen, ist der Verband in der Praxis oft ein zahnloser Tiger. Die Satzung sieht zwar Verbandsstrafen und als äußerste Folge den Ausschluss vor. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass ein KAV tatsächlich eine Verbandsstrafe gegen eine Kommune verhängt hätte. Und ob ein KAV einen Ausschluss wirklich durchzieht, wenn er damit einen Beitragszahler verliert, darf man stark bezweifeln. Man darf dabei nicht vergessen: Der KAV ist keine staatliche Aufsichtsbehörde, sondern ein Arbeitgeberverband, dem Kommunen freiwillig beitreten.

Okay krass.
Hier und auch bei anderen Kommunen wird immer gesagt, dass ist übertariflich und vom KAV nicht freigegeben.

Oder es wird halt "normal" abgelehnt mit Hinweis auf die klammen Kassen.

Aber der erste Fall kommt durchaus vor.


Rettungsdienst ist sicherlich auch eine Besonderheit.


Wenn Anträge in der Verwaltung Monatelang nicht bearbeitet werden... ja ärgerlich, kostet ggf. ordentlich Geld, kostet aber kein Leben im Zweifelsfall.

Wenn es keine Sanitäter gibt, wird es echt schlecht und kann Leben kosten. Ggf. springt man da noch eher über den Schatten.

TVOEDAnwender

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 07:57Okay krass.
Hier und auch bei anderen Kommunen wird immer gesagt, dass ist übertariflich und vom KAV nicht freigegeben.


Das ist meiner Erfahrung nach meistens die etwas elegantere Umschreibung für "Wir wollen das nicht" oder "Wir können uns das finanziell nicht leisten". Dann versteckt man sich eben gerne hinter dem KAV.

Ich hatte bei meinem früheren Arbeitgeber einige Jahre einen Personaldezernenten, der sich bei solchen Fragen grundsätzlich auf den KAV berufen hat.

Wir haben ihm damals zahlreiche Beispiele anderer kommunaler Arbeitgeber genannt, die ebenfalls übertarifliche Leistungen gewährt haben, ohne diese mit dem KAV abzustimmen. Einer dieser Arbeitgeber saß sogar im selben Ort und hat uns mit seinen übertariflichen Leistungen munter Personal abgeworben.

Seine Standardantwort lautete dann immer: "Das melde ich dem KAV und sorge dafür, dass die aus dem Verband rausgeschmissen werden!" (er war sogar in einem Gruppenausschuss der KAV Mitglied)

Passiert ist natürlich nie etwas. ;)

Der KAV eignet sich eben hervorragend als vorgeschobenes Argument, wenn man selbst keine übertariflichen Leistungen gewähren möchte....

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:14Die Hessssen nicht vergessssen  :P
Die Hessen sind allerdings nicht aus der TdL ausgeschlossen worden, sondern 2004 freiwillig ausgetreten. ;)

Es gab in den vergangenen Jahren durchaus Überlegungen und Gespräche über eine Rückkehr Hessens in die TdL. Das Problem dabei ist allerdings, dass sich der TV-H inzwischen in einigen Punkten, insbesondere bei den Mantelregelungen, deutlich günstiger entwickelt hat als der TV-L.

Hessen wollte bei einer Rückkehr diese Vorteile für seine Beschäftigten natürlich behalten. Die TdL hatte daran allerdings wenig Interesse. Schließlich könnten andere Länder dann ebenfalls auf die Idee kommen, entsprechende Verbesserungen für ihre Beschäftigten zu verlangen.

Die TdL ist bekanntlich ziemlich restriktiv, wenn es um verbandstreues Verhalten und eigenständige tarifliche Zugeständnisse einzelner Mitglieder geht. Da versteht man ausgesprochen wenig Spaß. ;)

Insofern ist Hessen eigentlich ein ganz gutes Beispiel dafür, dass man auch außerhalb der Arbeitgeberverbände durchaus vernünftige Tarifbedingungen vereinbaren kann.