42-Stunden-Woche im TVöD-Bund "Wer würde sie tatsächlich nutzen?"

Begonnen von Patrick2442, 30.01.2026 15:24

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MoinMoin

Zitat von: IchGlaubIchSpinn in Gestern um 12:53Das ist mir etwas zu unangenehm, da ich sowieso zu viele Urlaubstage habe und dann noch GT abbauen muss. Schade!
Mein Tipp:
Einfach lernen jeden Tag nur 5,5h zu arbeiten oder dürft ihr nur GT nehmen zum abbauen?

TVOEDAnwender

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:53und wenn die dann rausgeschmissen werden, dann passiert was? Sie könnten freier verhandeln, oder gibt es negative Folgen für den Rausschmiss?
Mir fällt nur ein, dass sie nicht mitbestimmen können, wie der TVöD sich weiterentwickelt.

Der Ausschluss würde die Tarifbindung an bereits laufende Verbandstarifverträge nicht sofort beenden. Nach § 3 Abs. 3 TVG bleibt sie bis zum Ende des jeweiligen Tarifvertrags bestehen. Danach wirken die Tarifnormen für die erfassten Arbeitsverhältnisse grundsätzlich weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Bei Bestandsbeschäftigten kommen außerdem die Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag hinzu. Ob spätere TVöD-Abschlüsse darüber dynamisch oder nur statisch weitergelten, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Klausel ab. Bei Neueinstellungen kann der Arbeitgeber die Vertragsgestaltung anders vornehmen und wäre tariflich freier.

Nach Ende der Tarifbindung könnte die Kommune grundsätzlich selbst Tarifvertragspartei werden und einen Haustarifvertrag verhandeln. Sie braucht dafür aber eine Gewerkschaft als Verhandlungspartner. Außerdem verliert sie ihren Einfluss auf die Tarifpolitik des KAV und damit mittelbar auf die VKA-Abschlüsse.

Der unmittelbare Nachteil liegt auch im Verlust der Mitgliedsrechte und Leistungen des KAV, etwa der Mitwirkung in den Verbandsgremien sowie der Beratung und Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten. Ob es überhaupt zum Ausschluss kommt, ist in der Praxis aber eher eine politische Frage. Die KAV-Gremien sind stark kommunalpolitisch geprägt. Manche kommunalen Vertreter sind selbst durchaus scharf auf einen Posten in den KAV-Gremien, weil man darüber gute Kontakte pflegen kann. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Daher sind Ausschlüsse m.E. nach fast undenkbar.
Bei der TdL dagegen hat es ja schon fast mal Ausschlüsse wegen übertariflicher Leistungen gegeben, man denke an das Land Berlin und die Hauptstadtzulage.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 15:53Bei der TdL dagegen hat es ja schon fast mal Ausschlüsse wegen übertariflicher Leistungen gegeben, man denke an das Land Berlin und die Hauptstadtzulage
Die Hessssen nicht vergessssen  :P