Tätigkeitsbeschreibung überprüfen. Wie?

Begonnen von Pinki72, 08.02.2026 10:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Pinki72

Hallo Zusammen.

Ich würde gern erfragen was ich genau tun muß um eine überarbeitung meiner Tätigkeitsbeschreibung durch zu führen, bwz durchführen zu lassen.


Unsre ist sicher 18 bis 20 Jahre alt und für den Fall das wir (Büro mit 8 Mittarbeitern im 24/7 Betrieb) eine überprüfung der Gruppierung beantragen wollen, muß ja die Tätigkeitsbeschreibung dann auch das entsprechende Aussagen.

Also wäre das ja erstmal der Anfang. Ich habe dazu auch eineige Ideeenum nicht gleich auf Konfrontationskurs zu gehen. Mit ist bewußt das das ne harte Nummer wird und das es Wahrscheinlich vor Gericht enden wird. Meine Vorgesetzen haben kein Geld und wollen nicht das irgendwer hoch Gruppert wird. Schon klar, das verstehe ich auch. Auf der anderen Seite wird unsere tätigkeit quasi ständig klein geredet und greift uns 8 alle natürlich auch irgendwie an.

Daher würden wir gern unsere Tätigkeitsbeschreibung überprüfen lassen und dann falls wir das dann alle wollen, tatsächlich eine Höhergruppierung angehen.

Könnte mir vielleicht jemand sagen, wie wir da am besten Vorgehen?


Vielen dank für die Mühen

MoinMoin

Als erstes sollte dir klar sein, dass man aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Da ist es egal ob ihr eine Hochgruppierung wollt oder dein Vorgesetzter kein Geld hat.

Also wenn ihr wissen wollt wo ihr steht und ob der AG euch Geld vorenthält, dann müsst ihr euch mit euerem AG darüber einigen, was aktuell eure auszuübenden Tätigkeiten sind!
Schriftlich natürlich.
Wenn ihr also nichts aktuelles habt, dann schreibt selber auf was eure aktuell ausgeübten Tätigkeiten sind und lasst es euch von eurem AG bestätigen, dass das auch die auszuübenden sind.

FearOfTheDuck

Ihr könnt euch daneben auch eine eigene Rechtsmeinung zur EG bilden und das entsprechende Gehalt wirksam einfordern. Wenn ihr derart eure Ansprüche geltend macht, sollte der AG sicherlich reagieren und eure Eingruppierung überprüfen.

Was euch bei dem ganzen Thema sch...egal sein muss, ist die Meinung eurer Vorgesetzten. Was geht diese euer privatrechtliches Verhältnis An - AG an? Die werden euch auch nicht fragen, wenn sie dahingehend ihre persönlichen Angelegenheiten regeln. Das einzige worauf sie hierbei Einfluss haben, ist ggf., welche Aufgaben konkret in eurem Bereich zu erledigen sind und welche nicht. Denn davon hängt eure EG ab, welche Aufgaben der AG euch übertragen hat.

clarion

Hallo Pinki72, ich gehe davon aus, die alte Tätigkeitsbeschreibung passt nicht mehr?

Ich würde vom AG mit Verweis auf Paragraph 12/ 13 TV-L eine Tätigkeitsbeschreibung verlangen und ihm vorschlagen, dass ihr eine Vorlage macht. Mit der aktualisierten Tätigkeitsbeschreibung kann man sich dann ein Bild machen, ob Eure Bezahlung auch der Eingruppierung entspricht.

Organisator

Zitat von: Pinki72 in 08.02.2026 10:07Ich würde gern erfragen was ich genau tun muß um eine überarbeitung meiner Tätigkeitsbeschreibung durch zu führen, bwz durchführen zu lassen.

Als erstes die TD anschauen und prüfen, ob der Inhalt für dich passt und deine tatsächlichen Aufgaben widerspiegelt.
Falls nein, deine Führungskraft ansprechen mit der Bitte, die TD zu aktualisieren.
Wenn das geschehen ist, kannst du dir eine Meinung zur Eingruppierung bilden.

Eine "überprüfung der Gruppierung" ist tariflich nicht vorgesehen, da wie geschrieben du stets richtig eingruppiert bist.