Bagatellgrenze für teilzeitbeschäftigte Lehrer

Begonnen von LandNRWOle, Gestern um 23:10

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LandNRWOle

Hallo zusammen,

bisher durften Lehrer 3 Unterrichtseinheiten mehr geben pro Monat und das ganze ohne Bezahlung (sogenannte Bagatellgrenze). Arbeite man hingegen 4, so würde ab der 1. Stunde bezahlt.

Bisher wurde bei Teilzeitkräften ab der 1. Stunde bezahlt.

Diese Regelung wurde für Teilzeitkräfte nun gekippt. Das wirklich erstaunliche ist, dass wenn jemand 70% arbeitet, er eine rechnerische Bagatellgrenze von 2,1 Stunden hätte. Jetzt konnte man davon ausgehen, dass demnach ab der 3. Stunde bezahlt wird.

Die Bezirksregierung hat sich allerdings nun anders geäußert und rundet ganz schamlos auf 3 auf.

Danit wäre man diesbezüglich einer VZ Kraft gleich gestellt und absolut benachteiligt.

Nun habe ich in Erinnerung, dass TZ Kräfte eben nicht benachteiligt werden dürfen. Ist da jemand im Thema und hat evtl. weitere Infos oder gar Urteile?

Lieben Dank

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Vergleiche mal, was netto bei deinen Teilzeit-Überstunden (bis zur Vollzeitstelle) rauskommt mit dem, was bei deinen Vollzeit-Kolleg*innen rauskommt.