Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Brendan Frain

Naja, das ganze hat für mich zwei klare Konsequenzen:

Erstens werde ich bei der nächsten Landtagswahl definitiv nicht mehr CSU wählen (obwohl ich bisher nur CSU gewählt habe) und keine Sorge, sicher auch nicht SPD, Linke oder Grüne.

Zweitens habe ich mich bisher immer nur dann krank gemeldet, wenn es mir sehr schlecht ging. Das werde ich nun ändern und meine Gesundheit absolut in den Vordergrund stellen. Müsste ja auch dem Staat recht sein, immerhin braucht er ja physisch leistungsfähige Mitarbeiter. Habe mal gerechnet: die geklaute Besoldungserhöhung kostet mich insgesamt 3,13 Arbeitstage in diesem Jahr.

sonymaus

Der BBB erhebt eine Popularklage:

,,Wir brauchen Klarheit! Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht!", erklärt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die Entscheidung des Verbands Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu erheben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) hatten allein im staatlichen Bereich über 63.000 Beamtinnen und Beamten selbst schon Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern.

,,Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen", so der BBB-Chef. ,,Der Dienstherr war leider nicht bereit, sich auf Musterverfahren einzulassen", erläutert Nachtigall. ,,Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern." Der BBB stellt Mustertexte zur Verfügung, um den Beschäftigten das Vorgehen zu erleichtern. Die Popularklage tritt neben diese Verfahren und sorgt für eine verfassungsrechtliche Abklärung.

,,63.000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensverlustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn", so Nachtigall. Das Gericht hatte neue Parameter zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit aufgestellt. Der Freistaat lässt seine Beschäftigten über eine Kurze Information auf dem Mitarbeiterportal wissen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht.

Aus Sicht des BBB ist das nicht ganz so eindeutig. Zumal das bayerische Recht seit seiner letzten Änderung erstmals vom Alleinverdienerprinzip dazu übergegangen ist, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird immer davon ausgegangen, dass der Ehegatte pauschal 13.800 Euro beisteuert, um den Familienunterhalt zu sichern.

Für Gesprächsstoff wird das auch am Donnerstag sorgen, wenn mehrere Vertreter der Staatsregierung beim 22. Delegiertentag des BBB sprechen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto ,,Öffentlicher Dienst – Wert und Wertschätzung der Institution".

Der Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) findet im 5-Jahres-Rhythmus statt. Es ist das höchste Gremium des BBB, das in diesem Jahr zum 22. Mal unter dem Motto ,,Für Menschen. Mit Ideen." zusammentritt. Erwartet werden rund 630 Delegierte aus ganz Bayern, die die ca. 200.000 Mitglieder aus 56 Einzelverbänden vertreten.

 


Illunis

Bin ich gespannt ob da mehr als Symbol dahinter steckt.  Das
ZitatRechtlich nicht geklärt ist, inwieweit das Bundesverfassungsgericht dies tatsächlich zulassen wollte (vermutlich schon, da es der Aktualität besser entspricht)

Hier: https://www.bbb-bayern.de/musterklage-nach-widerspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung/
zum Partnereinkommen zeigt zumindest schon einmal, dass man nicht in der Lage ist Art.6 und 33 zu lesen

simon1979

Zitat von: Illunis in Heute um 11:26Bin ich gespannt ob da mehr als Symbol dahinter steckt.  Das
Hier: https://www.bbb-bayern.de/musterklage-nach-widerspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung/
zum Partnereinkommen zeigt zumindest schon einmal, dass man nicht in der Lage ist Art.6 und 33 zu lesen


Naja, wie das BVerfG das Partnereinkommen einschätzt werden wir tatsächlich erst sehen, wenn es dazu ein Urteil gefällt hat.
Bisher sind es ja nur Interpretationen von uns und einigen hier im Forum. Dazu möchte ich nur sagen, fragt man 5 Juristen, bekommt man 6 unterschiedliche Antworten.

Ob und wie das fiktive Partnereinkommen verfassungswidrig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.

Illunis

Von den "6 Antworten" war noch keine dabei die erklärt wie man den Vollzeitarbeit-Partner u.A. mit Residenzpflicht, 24/7 zur Verfügung stehen (Art33) und Kinderbetreuung (Art6) in Einklang bringen möchte.
Solange es die nicht gibt dürfte nach 2 BvL 5/18 das Urteil klar sein. Auch Bayern liefert und lieferte darauf bisher keine Antworten.

Und was das "Aktualität entsprechen" vom BBB angeht.  Wo ist der Nachweis, dass Beamten Partner arbeiten weil sie wollen und nicht weil sie müssen? Das sollte die erste Frage sein. (Auch wenn sie mMn irrelevant ist)

In Erklärungs- / Begründungsnot ist jetzt schließlich der Freistaat. Dafür darf die Klage halt nicht halbherzig sein. Da habe ich ehrlich gesagt beim BBB, der sich bisher nicht gerade als Vorreiter gezeigt hat, etwas Angst.

Aber zumindest ein richtiges Signal.

PetH44

Popularklage beim bayr. Verfassungsgerichtshof - siehe hierzu den Thread im Unterforum - muss sich doch auf die bayr. Verfassung beziehen? Inwiefern geht hier das akt. Urteil des Bundesverfassungsgericht mit ein?

Wäre es nicht sinnvoller die ausgewählten Verfahren an den VGs zu pushen um die bayerische Regelungen vors Bundesverfassungsgericht zu bringen?

Pumpkin76

Zitat von: PetH44 in Heute um 13:06Popularklage beim bayr. Verfassungsgerichtshof - siehe hierzu den Thread im Unterforum - muss sich doch auf die bayr. Verfassung beziehen? Inwiefern geht hier das akt. Urteil des Bundesverfassungsgericht mit ein?

Wäre es nicht sinnvoller die ausgewählten Verfahren an den VGs zu pushen um die bayerische Regelungen vors Bundesverfassungsgericht zu bringen?

Ja,aus meiner Sicht dürfte das auch Sinnfrei sein. Karlsruhe hat die Möglihckeit offen gelassen, dass der Dienstherr begründet, warum er vom Alleinverdiener- auf das Mehrverdienermodell umstellt. Fiktive Anrechnungen hat er ebenfalls nicht verboten.

Der BayVerfGH prüft nur, ob die bayerische Verfassung (auch unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG) grob missachtet wurde. Eine tiefergehende Prüfung erfolgt nicht und Karlsruhe hat nicht dargelegt, wie umfassend die Begründung Seitens des Dienstherrn ausfallen muss.

Alles in allem wird uns der VerfGH hier nicht retten, die Popularklage ist eher noch gefährlich, weil der Freistaat dann noch breitere Schultern an den Tag legt ("Urteil hat ganz klar gezeigt, dass unserParadigmenwechsel verfassungsgemäß ist") und davon lassen sich dann entsprechend viele entmutigen, die sonst vielleicht auch noch geklagt und so Druck aufgebaut hätten.

lotsch

Nach meines Wissens, bezieht sich das Verfahren auf Art. 33 Abs. 5 GG. Das Urteil des BayVerfGH kann deshalb von der unterlegenen Partei mittels Verfassungsbeschwerde dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt werden. In wie weit das dann zur Beschleunigung beiträgt ist fraglich, aber es wäre einen Versuch wert.

Ozymandias

#173
Grundgesetz kann man mit der Popularklage wie dargelegt aber nicht überprüfen lassen. Aber fast alle Artikel des GG haben ein Gegenstück in der bayrischen Verfassung.

Vorgelegt werden kann eventuell theoretisch, aber es wird eher abgewiesen.... Eine Verfassungsbeschwerde nach verlorener Popularklage scheint ebenfalls möglich zu sein. Das BVerfG verweist dann aber höchstwahrscheinlich wieder auf die Fachgerichtsbarkeit....

Siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rk20220913_1bvr214320.html


Was am meisten stinkt ist aus meiner Sicht, dass die Anrechnung nirgends zu finden ist, außer in der Gesetzesbegründung. Hier könnte man eventuell einen formellen Fehler vermuten.