Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Ludwig2

Ich habe mit die Tabelle Bund ebenfalls angesehen. Auch wenn es für einige Beoldungsgruppen (mich eingechlossen) im Bund besser bezahlt wäre, ist aus meiner Sicht der Ausschlaggebende Punkt die Prekaritätsschwelle. Und die ist in den Jahressummen in A3 (inkl. fikivem Partnereinkommen - links wie rechts) in Bayern sogar deutlicher überschritten als im Bund.

Berechnung für 2026 siehe S.106 (Dokument unten verlinkt)
Bruttobesoldung Bund A3 2026 42.291,56 € -> Bruttobesoldung Berechnung A3 2025 2 Kinder Ortsklasse 1  42797.43 €

Die weiteren Berechnungen die dann angestellt werden mit über 20.000 € fiktivem Einkommen, Steuern, Kindergeld usw. dürfte dann ja in Bayern und im Bund gleich sein.


Und so ungern ich das hier schreibe - leider - aus diesem Blickwinkel heraus ergibt sich für Bayern auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes KEIN Handlungsbedarf. Leider... so wie es die Staatsregierung auch bekanntgegeben hat.

Darum haben die das vermutlich auch mit so breiter Brust verkündet und keine Zahlen geliefert weil denen schon klar war, dass der Bund das Bayerische Modell verwenden wird.

Ein Schelm...

Es steht und fällt also im Endeffekt alles am fikiven Partnereinkommen.

Der einzige Handlungsbedarf der sich für Bayern eventuell ergäbe wäre der §41 Ergänzender Familienzuschlag, der in bestimmten einzelfällen regelt einen Zuschlag zu zahlen wenn der Partner nicht arbeitn kann - der aber mit jedem verdienten Eure des Partners und der Kinder Verrechnet wird. Siehe https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-amtsangemessene-alimentation.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Seite 33ff und die Tabelle dazu S.83

Ihr könnt mich gerne verbessern wenn Ihr das anders seht. Vielleicht (ich hoffe es ja schon fast) irre ich mich.

Edit.
Hinweisen möchte ich auch noch auf folgendes:
Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,744 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 69,76 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge." Seite 42

PetH44

Du musst schon die Prekaritätsschwelle von Bayern heranziehen, die ist in Bayern höher und auch auf die Bezugsjahre achten.
Bei der akt. Entwicklung werden die Zahlen alle nach oben gehen - da stellt sich die Staatsregierung mit der späteren Übertragung/Erhöhung eig. auch selber ein Bein. Hauptsache der Haushalt liest sich erstmal "ordentlich"...

Naja und dennoch ist die zukünftige Besoldung beim Bund um einiges höher als in Bayern...

Grisupoli

Zudem müssen von der Bruttobesoldung einige Dinge abgezogen werden (PKV etc.) die Präkaritätsschwelle ist als netto anzusehen (Median-Netto-Äquivalenzeinkommen) und muss für JEDE Region separat berechnet werden!
Die Präkaritätsschwelle ist für München anders als für Hof.

Ludwig2

Mir ist schon bewusst dass ich das sehr grob gerechnet habe- aber wenn man bedenkt dass in Bayern ja durch die Ortsklassen die Zuschläge anwachsen wird das vermutlich trotzdem reichen.

Auch das mit Brutto und netto ist bewusst - aber die Berechnung ab dem Brutto (siehe die verwiesene Tabelle) ist ja in Bayern jetzt nicht völlig anders als beim Bund.

Daher bleibe ich dabei. Auf Grundlage dieses Entwurfs ist für Bayern kein Handlungsbedarf.

Und wie die übrigen Besoldungsgruppen sich von den jeweiligen hier unterscheiden steht ja auf einem ganz anderen Blatt

Landsknecht

So erkauft man sich Zeit auf Kosten der Beamten, solange das fiktive Partnereinkommen nicht höchstrichterlich gekippt wird ist ja alles in Ordnung >:(

Wenn dann mal entschieden wird, können nur diejenigen auf Nachzahlungen hoffen die Widerspruch und Klage eingelegt haben.

Stern1981

Der Unterschied A13, verheiratet, 2 Kinder zwischen Bund und Bayern sind laut online gestellten Rechner (gemäß Vorhaben Bund) fast 700-800 netto. Kann das sein?

starwriter82

Im Gegensatz zu Ludwig2 beurteilt der BBB die Lage wohl nicht so eindeutig. Ich zitiere von der Homepage des bpv:

,,Das fiktive Ehegatteneinkommen?
Schon mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht erhöhte Anforderungen an die Besoldung gestellt, auf die mit der Neuordnung des Bayerischen Besoldungsgesetzes im 2023 reagiert wurde. Die damaligen Vorgaben werden in Bayern nur dadurch eingehalten – so die Gesetzesbegründung – indem jedem Beamten ein sogenanntes fiktives Ehegatteneinkommen in bestimmter Höhe zugerechnet wird. Das gilt unabhängig davon, ob der Ehegatte tatsächlich etwas verdient, oder nicht.

Zur Erläuterung: Ursprünglich ging das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip davon aus, dass die Besoldung so bemessen sein muss, dass ein Beamter und seine Familie (Ehegatten und zwei Kinder) abgesichert sind. Davon wird nun durch das fiktive Partnereinkommen abgewichen, indem nun beim Familieneinkommen davon ausgegangen wird, dass auch ein Ehegatte in bestimmtem Umfang dazu beiträgt.

Rechtlich nicht geklärt ist, inwieweit das Bundesverfassungsgericht dies tatsächlich zulassen wollte (vermutlich schon, da es der Aktualität besser entspricht), welche Anforderungen an einen Systemwechsel zu stellen sind, ob diese eingehalten wurden, in welcher Höhe fiktives Einkommen berücksichtigt werden darf und ob Ausnahmen bei tatsächlichen Härtefällen (z. B. kein Einkommen, weil Kin der zu pflegen sind) zu berücksichtigen sind.

In welchen Fällen bestehen die besten Erfolgsaussichten?
Wir haben unsere Experten Berechnungen anstellen lassen. Sie deuten darauf hin, dass unter Anwendung des fiktiven Ehegatteneinkommens im Bereich bis zur Besoldungsgruppe A6 die notwendigen 80% des Median-Äquivalenzeinkommens bereits unterschritten sein könnten. Sollte das fiktive Ehegatteneinkommen rechtswidrig sein, gilt das vermutlich hinauf bis zur Besoldungsgruppe A11. Die Zahlen zu den Parametern liegen teilweise allerdings noch nicht vor und die Berechnungsmethode ist nicht eindeutig. Hinsichtlich des Ehegatteneinkommens ergeben sich zusätzlich höhere Erfolgsaussichten, je weniger der Ehegatte tatsächlich verdient und je wichtiger die Gründe sind, die ihn an einem eigenen Erwerb hindern."
(https://bpv.de/presse-aktuelles/detail/entscheidungen-des-bundesverfassungsgerichts-musterklage-nach-widerspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung)

Ludwig2

Ich sehe die Lage eigentlich gar nicht besonders anders als dein zitierter Artikel.

Ich schrieb ja:
Zitat von: Ludwig2 in Gestern um 08:51ergibt sich für Bayern auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes KEIN Handlungsbedarf.

und weiter:

Zitat von: Ludwig2 in Gestern um 08:51Es steht und fällt also im Endeffekt alles am fikiven Partnereinkommen.

Der Artikel erschien im Übrigen vor Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs ...

Aber ich will hier nicht streiten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Dienstherren absichtlich Gerichtsurteile missverstehen und damit auf Zeit spielen und dass das fiktive Partnereinkommen eine der größten Sauereien ist die man im Beamtenbereich abgezogen hat... und das wohl auch noch weiter tun wird bis die Gerichte hierzu urteilen.

Auch ich habe Widerspruch eingelegt und werde das weiterhin tun und kann es jedem nur empfehlen das auch zu tun.
Und ich werde auch sofern ich einen entsprechenden Bescheid erhalte klagen. Die 500€ sind schon hergerichtet. Und wenn man dem Artikel glauben mag habe ich mit meiner Familienkonstellation auch sehr gute Erfolgsaussichten.