Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Schneewitchen

Zitat von: hf4om in 29.08.2026 10:55Ich sag ja... Und die fiktiven partner nicht vergessen. Die können sogar während der dienstzeiten demonstrieren

Nix da, meine fiktive Partnerin muss Wäsche waschen, kochen, aufräumen und putzen. Da bleibt keine Zeit für Demos.

Ich muss allerdings zugeben, dass sie diese Jobs echt nicht gut ausführt. Ich habe schon 12 Kilo abgenommen und wirklich sauber ist es auch nicht mehr.........

Finanzer

Zitat von: Schneewitchen in 29.08.2026 13:50Nix da, meine fiktive Partnerin muss Wäsche waschen, kochen, aufräumen und putzen. Da bleibt keine Zeit für Demos.

Ich muss allerdings zugeben, dass sie diese Jobs echt nicht gut ausführt. Ich habe schon 12 Kilo abgenommen und wirklich sauber ist es auch nicht mehr.........

Ähmm, nein, der fiktive Partner muss arbeiten! Irgendwo müssen ja die 800-2000 Euro reinkommen,  die die verschiedenen Dienstherren anrechnen. Also, selbst ist der Mann, rann an die Wäsche :-)

hf4om

Die 100 euro mehr gehen jetzt für sprit drauf und die nächste kv Erhöhung steht bevor  ::)

lotsch

Zitat von: Finanzer in 29.08.2026 21:37Ähmm, nein, der fiktive Partner muss arbeiten! Irgendwo müssen ja die 800-2000 Euro reinkommen,  die die verschiedenen Dienstherren anrechnen. Also, selbst ist der Mann, rann an die Wäsche :-)

Deshalb gibt es wahrscheinlich immer mehr Singles. Der fiktive Partner verdient 2.000 brutto, widerspricht nicht dauernd und schmutzt nicht.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass in 5 Jahren die meisten Haushalte einen humanoiden Roboter besitzen, den könnte man dann auch zum Arbeiten schicken. Jedenfalls wird der Dienstherr dann einen fiktiven humanoiden Roboter bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation ansetzen. Oder der humanoide Roboter übernimmt die gesamte Hausarbeit und Kinderbetreuung und der fiktive Partner kann dann ganztags arbeiten. Spannende Zeiten.

simon1979

Eigentlich sollte es doch zum 01.10 die Tariferhöhung auch für Beamte geben.

Jetzt ist das neue Besoldungsgesetz aber immer noch nicht vom Landtag abschließend verabschiedet worden, was bedeutet, dass wir weiter auf die Besoldungserhöhung warten dürfen.

Bis das dann in den Behörden und von den Fachverfahren umgesetzt wird ist Dezember oder Januar! Ich könnte k.....

Pumpkin76

Zitat von: simon1979 in 15.09.2026 13:13Eigentlich sollte es doch zum 01.10 die Tariferhöhung auch für Beamte geben.

Jetzt ist das neue Besoldungsgesetz aber immer noch nicht vom Landtag abschließend verabschiedet worden, was bedeutet, dass wir weiter auf die Besoldungserhöhung warten dürfen.

Bis das dann in den Behörden und von den Fachverfahren umgesetzt wird ist Dezember oder Januar! Ich könnte k.....

Das nun sicher nicht:
Zitat von: https://lff.bayern.de/themen-lebenslagen/bezuege-leistungen/beamtinnen-beamte-besoldung/besoldungstabellen/Erhöhung der Bezüge ab 1. Oktober 2026 auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026 im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags um 2,82 % bzw. Erhöhung des Grundbetrags für Anwärterinnen und Anwärter um jeweils 60 Euro gegenüber dem vorherigen Stand. Die Besoldungstabellen ab 01.10.2026 gelten daher vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag.

Nao

Bei uns gab es gestern folgende News:

Vorgriffsweise Auszahlung mit den Bezügen für Oktober 2026
Der Freistaat Bayern zahlt seinen Beamt*innen die um 2,82 Prozent erhöhte Besoldung (erste Stufe der Besoldungserhöhung) mit den Bezügen für Oktober 2026 (Auszahlung erfolgt somit Ende September 2026) im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz zur Anpassung der Besoldung 2026/2027/2028. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben. Die konkreten Auszahlungsbeträge werden Ende September 2026 auf dem Entgeltnachweis für Oktober 2026 ersichtlich sein.


simon1979

Vielen Dank für die Info. Ich hoffe das gilt auch für die Landratsämter und deren Personalverwaltungen.

hf4om

Lässt sich eigentlich sagen, wie viel der Besoldung auf den fiktiven Partner entfällt... Nur rein angenommen, jemand wollte das mit fiktiver Arbeitsleistung gleichsetzen 🤔
Man sollte in Zukunft halt auch nicht vergessen, dass dieses Einkommen stärker als das eigene steigt...

derSchorsch

Zitat von: hf4om in 15.09.2026 22:24Lässt sich eigentlich sagen, wie viel der Besoldung auf den fiktiven Partner entfällt... Nur rein angenommen, jemand wollte das mit fiktiver Arbeitsleistung gleichsetzen 🤔
Man sollte in Zukunft halt auch nicht vergessen, dass dieses Einkommen stärker als das eigene steigt...

Steht alles in den Erläuterungen des Gesetzesentwurf:
ZitatDie Entwicklung der Mindestbesoldung stellt sich demnach wie folgt dar:
Jahr      Nettobesoldung (Ortsklasse VII)      Nettobesoldung (Ortsklasse I)      Prekaritätsschwelle
2026    60.053,21 €    57.547,09 €    54.294,58 €
2027    61.329,06 €    58.143,80 €    55.890,84 €
2028    62.509,44 €    59.256,69 €    57.534,03 €

Bei der Nettobesoldung ist neben der Besoldung des Beamten oder der Beamtin ein pauschaliertes Partnereinkommen in Höhe von 22 648 € brutto für das Jahr 2026, 23 492 € für das Jahr 2027 und 24 607 € für das Jahr 2028 eingerechnet, das jeweils um die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge4) vermindert wurde. Die Begründung für die Heranziehung eines Partnereinkommens in der Drs. 18/25363 gilt ungeachtet der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin fort, da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit des Partnereinkommens in der genannten Entscheidung nicht geprüft hat (vgl. BVerfGE 155, 1–76 Rn. 115). Letzte Auswertungen haben im Übrigen ergeben, dass im Jahr 2025 nur noch 2,41 % der beihilfefähigen Aufwendungen auf berücksichtigungsfähige Ehegatten entfallen sind.

https://www.bayern.landtag.de/webangebot3/views/vorgangsanzeige/vorgangsanzeige.xhtml?gegenstandid=166840


squatty

https://drive.google.com/file/d/1f5DIrZoXqnkgDfptG_uX5a9HZsKY3q3O/view?usp=drive_link

Die Karikatur darf weiter verbreitet werden, erstellt von mir ;-)

Ich mag KI irgendwie;-)
ChatGPT in der bezahlten Version hält das hier von der Begründung des LfF:

Mein Eindruck zu den Ablehnungsbescheiden des Landesamts ist insgesamt deutlich kritisch. Sie wirken auf den ersten Blick ausführlich und zahlenmäßig unterlegt, bei genauerem Hinsehen sind aber gerade an den entscheidenden verfassungsrechtlichen Stellen einige methodische und handwerkliche Schwächen erkennbar.

Besonders problematisch finde ich die Behandlung des fiktiven Partnereinkommens. Das Landesamt kommt nur deshalb zu dem Ergebnis, dass die Mindestalimentation gewahrt sei, weil es ein zusätzliches Partnereinkommen von rund 14.300 € jährlich ansetzt. Ohne dieses fiktive Einkommen würde die eigene Berechnung des Landesamts deutlich unter der von ihm selbst ermittelten Prekaritätsschwelle liegen. Das ist kein Nebenaspekt, sondern ein tragender Bestandteil der gesamten Berechnung. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht 2025 ausdrücklich offengelassen, ob ein solcher Wechsel zu einem Mehrverdienermodell verfassungsrechtlich zulässig ist. Der Bescheid behandelt diese Frage aber faktisch so, als sei sie bereits geklärt. Genau hier fehlt meines Erachtens eine wirklich vertiefte verfassungsrechtliche Begründung.

Auch bei der Fortschreibungsprüfung fällt auf, dass die eigenen Zahlen des Landesamts durchaus problematisch sind. Für A 12 ergeben sich nach der Berechnung des Landesamts Abweichungen von mehr als 5 % sowohl gegenüber der Tarifentwicklung als auch gegenüber dem Nominallohnindex. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Abweichungen gerade relevante Indizien für eine mögliche Unteralimentation. Statt diese Indizien konsequent in der weiteren Prüfung zu gewichten, relativiert das Landesamt sie anschließend wieder – beim Tarifvergleich etwa mit der Begründung einer ,,systemwidrigen Anomalie". Das wirkt nicht besonders stringent, weil zunächst die BVerfG-Methode angewendet wird, das ungünstige Ergebnis anschließend aber mit zusätzlichen Erwägungen wieder abgeschwächt wird.

Handwerklich auffällig ist außerdem die Frage der zeitnahen Geltendmachung. Mein Widerspruch ist auf den 28.12.2025 datiert; der Bescheid selbst bezeichnet ihn an anderer Stelle als Widerspruch vom 30.12.2025. Gleichzeitig wird später argumentiert, der Widerspruch sei erst nach Jahresende erhoben worden. Diese Angaben passen ohne weitere Erklärung nicht zusammen. Gerade wenn aus dem angeblich verspäteten Eingang rechtliche Folgen hergeleitet werden sollen, hätte der tatsächliche Eingang sauber und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Mein Gesamtfazit wäre daher: Die Bescheide sind zwar umfangreich, aber nicht besonders überzeugend durchgearbeitet. Es gibt viel Zahlenmaterial und viel Rechtsprechung, aber bei den entscheidenden Punkten – fiktives Partnereinkommen, Überschreitung der 5-%-Schwellen und zeitnahe Geltendmachung – bleiben deutliche Lücken, Widersprüche oder methodische Brüche. Teilweise entsteht der Eindruck, dass problematische eigene Rechenergebnisse eher relativiert werden, anstatt sie ergebnisoffen weiterzuprüfen.

Für mich ist das deshalb keine besonders belastbare Ablehnung, sondern eher ein Bescheid, der genug Angriffspunkte für eine gerichtliche Überprüfung bietet.

Illunis

Zitat von: hf4om in 15.09.2026 22:24Lässt sich eigentlich sagen, wie viel der Besoldung auf den fiktiven Partner entfällt... Nur rein angenommen, jemand wollte das mit fiktiver Arbeitsleistung gleichsetzen 🤔
Man sollte in Zukunft halt auch nicht vergessen, dass dieses Einkommen stärker als das eigene steigt...
für 2025:
Drucksache 19 / 11335
Zitat von: Drucksache 19/11335zzgl. Ehegatteneinkommen 14.307,00 € (netto)

Rechnet man runter zur Prekaritätsschwelle ist man ohne fPE ~11k€/a netto drunter

Eigentlich müsste beim bayerischen Verhalten noch jedes Jahr 483€ auf die Prekaritätsschwelle für die Gerichtsgebühren oben drauf kommen...

phili

Zitat von: squatty in Gestern um 21:00https://drive.google.com/file/d/1f5DIrZoXqnkgDfptG_uX5a9HZsKY3q3O/view?usp=drive_link

Die Karikatur darf weiter verbreitet werden, erstellt von mir ;-)


Hab sie mir gleich mal gesichert, macht sich bestimmt gut am schwarzen Brett.
Danke dir!