Widerspruch gegen Klasur - Inspektoranwärter

Begonnen von destiny, 30.07.2026 07:24

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destiny

Der Widerspruch ist geschrieben und raus. 

Jetzt heißt es abwarten.

Danke an alle.

AltStrG

Zitat von: destiny in 10.08.2026 11:47Der Widerspruch ist geschrieben und raus. 

Jetzt heißt es abwarten.

Danke an alle.

Widerspruch? Ich denke, das ganze soll Verwaltungsrechtlich und -gerichtlich angegriffen werden?

Uriex

Zitat von: AltStrG in 10.08.2026 14:34Widerspruch? Ich denke, das ganze soll Verwaltungsrechtlich und -gerichtlich angegriffen werden?

Ich vermute, da verlassen sie sich auf die mündliche Aussage...

Ich möchte nur zu bedenken geben, dass die Bescheidung dauern wird.

In den Hinweisen der HSPV steht:

Da vor einer Entscheidung über den Widerspruch i. d. R. Stellungnahmen von Prüferinnen bzw.
Prüfern, Prüfungsaufsichten etc. abzuwarten sind, ist mit einer Entscheidung nicht vor Ablauf von
mindestens drei Monaten nach Eingang der Widerspruchsbegründung zu rechnen. Dieser Zeitraum
steht der Prüfungsbehörde zur Entscheidungsfindung ohnehin zur Verfügung (§ 75 Satz 2 VwGO). Ist
ein Widerspruch dagegen unbegründet und wird ihm deshalb nicht abgeholfen, ergeht ein
Widerspruchsbescheid (vgl. § 73 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Hiergegen ist die Klage vor dem im jeweiligen
Fall zuständigen Verwaltungsgericht der statthafte Rechtsbehelf.

AltStrG

Zitat von: Uriex in 11.08.2026 10:19Ich vermute, da verlassen sie sich auf die mündliche Aussage...

Ich kann nur dazu raten, die Sache an einen fachkundigen Anwalt zu übergeben, falls noch nicht passiert. Man beachte den Fristenlauf.