Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Ich kann nur immer wiederholen: Ideologie frisst Hirn!
Deus hic finitur

PierreKe

Zitat von: Henri74 in Heute um 08:18Ich auch nicht. Ein ,,bei uns genauso" würde für mich aber auch bedeuten, dass die tatsächlichen Zahlen etwas höher sein müssen. In NRW liegt das Medianäquivalenzeinkommen ein paar tausend Euro über Brandenburg. Deswegen müsste die Besoldung bei uns höher ausfallen als in BB und die gleiche Relation zum Medianäquivalenzeinkommen in BB haben, damit es ein genauso wäre. Wenn wir nur die gleiche Besoldunsghöhe wie in BB bekommen, würde wir unter BB liegen.

Eine Frage hierzu:
Die Familienzuschläge wurden ja in BB nicht verändert.
Da in NRW die Familienzuschläge stark in die damalige Berechnung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen wurde, würde eine reine Anhebung der Grundbesoldung wie in BB das Besoldungsgefüge nur verschieben, aber nicht ändern. Meinst du wirklich, dass das so kommt? Dann würden Beamte mit drei Kindern auf ihr ohnehin verhältnismäßig hohes Einkommen nochmal 12% zusätzlich bekommen. Bei ein oder zwei Kindern sind die Zahlen ja noch im Rahmen.

Henri74

Ich hoffe, dass es so kommt, dass das Grundgehalt deutlich angehoben wird. Aber ob ich das für realistisch halte, dass das diesen Herbst schon eine Große Erhöhung kommt, weiß ich nicht so genau.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass NRW jetzt im Herbst die Familienzuschläge neu strukturiert. So wie die ausgestaltet sind, haben die sich stark am alten Urteil aus 2020 orientiert. Ich vermute, dass der Ehezuschlag in das Grundgehalt integriert wird. Und dass die Kinderzuschläge nicht mehr nach Mietstufen ausdifferenziert werden. Sondern dass es eine festen Betrag für Kind 1 und 2 gibt, der vielleicht bei 300 bis 400 euro pro Kind liegt. Und dafür wird dann das Grundgehalt erhöht. Damit würde es eher so sein, dass Familien mit bis zu zwei Kindern gar nicht so wirklich mehr netto haben sondern eher Kinderlose und Singles. Beim Kinderzuschlag ab dritten Kind könnte NRW noch abwarten, was die Rechtsprechung bei den Vorlagen aus NRW zu dem Thema sagt, bevor daran was geändert wird. Ggf. wird im Herbst noch mal das Konstrukt des Ergänzungszuschlags auf Antrag umstrukturiert. Sind aber auch alles nur Vermutungen...


Zitat von: PierreKe in Heute um 13:35Eine Frage hierzu:
Die Familienzuschläge wurden ja in BB nicht verändert.
Da in NRW die Familienzuschläge stark in die damalige Berechnung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen wurde, würde eine reine Anhebung der Grundbesoldung wie in BB das Besoldungsgefüge nur verschieben, aber nicht ändern. Meinst du wirklich, dass das so kommt? Dann würden Beamte mit drei Kindern auf ihr ohnehin verhältnismäßig hohes Einkommen nochmal 12% zusätzlich bekommen. Bei ein oder zwei Kindern sind die Zahlen ja noch im Rahmen.