Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:49Wenn der Verheiratetenzuschlag massiv erhöht würde, würde sich an meiner These trotzdem nichts ändern, außer die Höhe der jeweiligen Nachzahlungen.

Meine Vermutung geht in die Richtung, dass in 2022 die Nachzahlungen der FamZ für Kinder erfolgt sind und als nächstes Ledige und Verheiratete an der Reihe sind.
Großartige kollektive Besoldungserhöhung von mehreren hunderten Euro für alle erwarte ich mit dem neuen Gesetzesentwurf nicht.

Ich weiß, dass du den Rechner von Berlin bemüht hast. Nach Berlin schaue ich allerdings nicht, da für mich die Musik in NRW spielt und ich die Berliner Besoldungsentwicklung der letzten Dekaden nicht verfolgt habe. Sachdienlich könnte ich anhand des Beispiels Berlin nicht argumentieren.

Ich hatte erwähnt das es der Berliner Rechner ist und Du hast daraus Schlüsse für NRW gezogen. Viel Raum für Irrtümer.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 15:51Ich hatte erwähnt das es der Berliner Rechner ist und Du hast daraus Schlüsse für NRW gezogen. Viel Raum für Irrtümer.

Ich hatte Deine Frage unter einen anderen Bezug gestellt🤷. O.k.!
Deus hic finitur

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 15:51Ich hatte erwähnt das es der Berliner Rechner ist und Du hast daraus Schlüsse für NRW gezogen. Viel Raum für Irrtümer.

Ich möchte nicht frech werden, aber du wolltest anhand der avisierten Nachzahlung aus Berlin gegen meine These - die ich im NRW Forum kundgetan habe - argumentiert. 😉


Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 16:07Ich möchte nicht frech werden, aber du wolltest anhand der avisierten Nachzahlung aus Berlin gegen meine These - die ich im NRW Forum kundgetan habe - argumentiert. 😉



Nö, ich wollte von Dir wissen wie du anhand dieser beiden Beträge aus Berlin zu dem Schluß kommst das, ich zitiere:

"Unabhängig davon glaube ich nicht, dass das Berliner Reparaturgesetz in dieser Form durchgehen wird, da es m.E. dem Geist des Urteils des BVerfG widerspricht. Nimmt man die 4K als Bemessungsgrundlage und schaut sich allein den Unterschied der Höhe der Nachzahlung zwischen ledig und verheiratet an, würde das nach hinten raus bedeuten, dass man bei Kindern ausschließlich mit FamZ arbeiten würde. Ich bin mir recht sicher, dass das unzulässig ist."

bei den Kindern ausschliesslich mit FamZ arbeitet. Und Du hast ja explizit Berlin genannt.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 16:11Nö, ich wollte von Dir wissen wie du anhand dieser beiden Beträge aus Berlin zu dem Schluß kommst das, ich zitiere:

"Unabhängig davon glaube ich nicht, dass das Berliner Reparaturgesetz in dieser Form durchgehen wird, da es m.E. dem Geist des Urteils des BVerfG widerspricht. Nimmt man die 4K als Bemessungsgrundlage und schaut sich allein den Unterschied der Höhe der Nachzahlung zwischen ledig und verheiratet an, würde das nach hinten raus bedeuten, dass man bei Kindern ausschließlich mit FamZ arbeiten würde. Ich bin mir recht sicher, dass das unzulässig ist."

bei den Kindern ausschliesslich mit FamZ arbeitet. Und Du hast ja explizit Berlin genannt.

Ich hatte es eigentlich in epischer Breite bereits erklärt. Wenn die 4K Familie die Bemessungsgrundlage für die Besoldung - die sich nicht zu 50% aus Familienzuschlägen zusammensetzen soll - aller Beamter ist dann ist es doch die logische Schlussfolgerung.

Anders erklärt. Manche Bundesländer schaffen den Verheiratetenzuschlag bereits ab und speisen diesen in die Grundbesoldung ein. M.E. wird hier nach den Vorgaben des BVerfG agiert.

Der Verheiratet hatte seinen FamZ in der Vergangenheit bereits erhalten, der Ledig nicht. Wessen Nachzahlung fällt größer aus?

Wenn ich nicht gerade einen kompletten Knoten im Kopf habe, ist das alles eigentlich simpelste Mathematik.

Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 16:26Ich hatte es eigentlich in epischer Breite bereits erklärt. Wenn die 4K Familie die Bemessungsgrundlage für die Besoldung - die sich nicht zu 50% aus Familienzuschlägen zusammensetzen soll - aller Beamter ist dann ist es doch die logische Schlussfolgerung.

Anders erklärt. Manche Bundesländer schaffen den Verheiratetenzuschlag bereits ab und speisen diesen in die Grundbesoldung ein. M.E. wird hier nach den Vorgaben des BVerfG agiert.

Der Verheiratet hatte seinen FamZ in der Vergangenheit bereits erhalten, der Ledig nicht. Wessen Nachzahlung fällt größer aus?

Wenn ich nicht gerade einen kompletten Knoten im Kopf habe, ist das alles eigentlich simpelste Mathematik.

Ich weiß nur das der Gesetzesvorschlag noch nicht öffentlich ist. Was genau Berlin macht und wie der Rechner die nicht öffentlich geleakten Zahlen umsetzt, weiß ich daher nicht. Daher haben viele BL vielleicht den Verheiratetenzuschlag inzwischen in die Grundbesoldung einfliessen lassen. Aber Du soltest bedenken das der Rechner die Jahre 2008-2020 betrachtet.

Oder anders ausgedrückt. Darf selbst wenn Berlin es wollte, den Verheiratetenzuschlag für diese Zeit in die Grundbesoldung einfliessen lassen bzw. würde es für Berlin Sinn machen weil dann evtl. auch die Ledigen 80k erhalte würden? Fragen über Fragen deren Antworten Du anscheinend immer noch aus zwei Zahlen herleiten kannst .....

Robertbob

Die Frage, welche sich mir stellt, ist, woher weiß der Bürgermeister von Berlin  Kai Wegner eigentlich, das dort die Polizei- und Feuerwehrbeamte nunmehr mehrheitlich die AfD wählen wollen? Die werden, selbst bei einer  Umfrage,  es ihm nicht auf die Nase gebunden haben.