Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:16Naja, es soll ja jetzt ein Gesetz in 2026 verabschiedet werden, welches ab 01.01.2027 gelten sollt. Alles davor sind nur noch Nachzahlungsjahre. Es ist sicherlich hoch interessant, was uns in Sachen Nachzahlungen erwarten wird (einschließlich 2026). Das sind aber einmalige Effekte. Ich finde die zukunftsgerichtete Besoldung viel interessanter. ...
Ich finde auch interessant, wie sehr der DH für die Vergangenheit und 2026 ins Portemonnaie greifen muss und das hoffentlich für sehr viele Beamte und sehr tief.

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Heute um 18:40Weil ich Urlaub habe, den Pool, Strand, Familie und Lebensart genießen will, in aller Kürze:

"Ja, die vierköpfige Familie ist als Referenz zu nehmen. Aber es werden explizit die Familienzuschläge, die nach realen Lebensumständen gewährleistet werden, als Teil der amtsangemessenen Alimentation aufgezählt."

Die 4K Familie ist die Bezugsgröße, wie umfänglich erklärt. Und auch erklärt, wie sich die Alimentation als aA darstellen muss. Es gibt keine Sonderrechtsprechung für 1K, 2K, 3K.

Und die "kinderreichen Familien" 5K, 6K ff werden gesondert betrachtet. Und auch dazu wird es demnächst  aufgrund der Vorlagenbeschlüsse neue Rechtsprechung geben.

Weiteres hier zu "überwiegend, weit überwiegend" etc:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127666.msg470824.html#msg470824

Tiefere Einblicke hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471542.html#msg471542

Weiterhin schönen Urlaub vom niedersten Niederrhein! Schalt mal ab!!! ;)
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:23Das ist eine Feststellung in Bezug auf die Vergangenheit, jedoch keine Rechtfertigung für die Zukunft, oder ;) ?
Ansichtssache

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:25Ich finde auch interessant, wie sehr der DH für die Vergangenheit und 2026 ins Portemonnaie greifen muss und das hoffentlich für sehr viele Beamte und sehr tief.

Natürlich ist auch das interessant und es ist auch wicht. Letztlich müssen die Jahre des Raubrittertums jetzt mal umschlagen auf den DH. Ich freue mich über jeden Cent Nachzahlung. Nicht nur, weil ich dann mehr Geld habe. Es geht hier auch um eine Frage der Gerechtigkeit.

Dennoch wird es hier nur eine Abrechnung mit der Vergangenheit geben, die dann auch Vergangenheit ist. Die Frage der Ausgestaltung der Besoldung für die Zukunft ist eine viel nachhaltigere Frage.

Je jünger ein Kollege ist, um so bedeutsamer wird diese anstehende Reform sein. Je nach Höhe des Deltas zur jetzigen Besoldung, werden hier über die Totalberiode, also bis zur Finalisierung des individuellen Dienstverhältnisses durch biologisch bedingtes "Ausscheiden mit Dienst" deutlich mehr Taler anfallen, als wir über eine Nachzahlung generieren werden.

Zur Güte: Beides ist wichtig. Der Rest ist persönliche Ansicht..... ;D  ;)
Deus hic finitur

JayBrak

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:26Weiterhin schönen Urlaub vom niedersten Niederrhein! Schalt mal ab!!! ;)


Ich verstehe nicht, warum man, wenn man nach einer Quelle fragt, immer die gleichen Forenbeiträge verlinkt werden, in denen sicherlich viel fachliche Meinung steckt (die mit Sicherheit auch mein Fachwissen übersteigt), aber kein Urteil/Aussage/Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtes.

Und trotzdem heißt es dann: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aA überwiegend aus dem Grundgehalt erfolgen muss und maximal x Prozent aus dem Familienzuschlag. Wobei x mal 15% und mal 20% sind.

Also nochmals: In welchem Urteil/Randnote/Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtes steht das?

Das AltStrG diese Überzeugung hat, das weiß ich - da brauche ich keine weitere Quelle zu.  ;)

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:26Ansichtssache

Echt? Warum? Bezüglich der falschen Vorgehensweise für die Vergangenheit sind wir uns doch wahrscheinlich einig?

Warum sollte der DH das in der Zukunft einfach so weitermachen können, nur weil er es in der Vergangenheit schon falsch gemacht hat?
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:37Echt? Warum? Bezüglich der falschen Vorgehensweise für die Vergangenheit sind wir uns doch wahrscheinlich einig?

Warum sollte der DH das in der Zukunft einfach so weitermachen können, nur weil er es in der Vergangenheit schon falsch gemacht hat?
Nur weil der DH uns in der Vergangenheit immer und immer wieder über Tisch gezogen hat, muss das wohl nicht bedeuten, daß er vorhat, auch in Zukunft damit weiter zu machen. Da hast du wohl recht.

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 19:26Weiterhin schönen Urlaub vom niedersten Niederrhein! Schalt mal ab!!! ;)

Wo ist der denn?