Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Uriex

Zitat von: Egge2206 in 01.05.2026 07:33Funktioniert nur halt nicht mit KINDERzuschlägen.
Dass die Stufe 1 wegfällt oder eingearbeitet wird, verstehe ich irgendwie noch so halbwegs. Heiratet ja auch nicht mehr jeder und lebt trotzdem jahrelang in einer Beziehung zusammen.  Auf die Besonderheiten der Stufe 1 geh ich aus Vereinfachung nicht ein

Bei den KindernZuschlägen kann man ja einem kinderlosen keine Zuschläge unterjubeln. Zumal es auf die Anzahl der Kinder ankommt und in manchen Bundesländern sogar auf die Besoldungsstufe.

Unterm Strich fallen die Zuschläge der Kinder nicht weg, Stufe 1 evtl.
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Zitat von: Egge2206 in 01.05.2026 07:33Funktioniert nur halt nicht mit KINDERzuschlägen.
Dass die Stufe 1 wegfällt oder eingearbeitet wird, verstehe ich irgendwie noch so halbwegs. Heiratet ja auch nicht mehr jeder und lebt trotzdem jahrelang in einer Beziehung zusammen.  Auf die Besonderheiten der Stufe 1 geh ich aus Vereinfachung nicht ein

Bei den KindernZuschlägen kann man ja einem kinderlosen keine Zuschläge unterjubeln. Zumal es auf die Anzahl der Kinder ankommt und in manchen Bundesländern sogar auf die Besoldungsstufe.

Unterm Strich fallen die Zuschläge der Kinder nicht weg, Stufe 1 evtl.

Ich habe auch nirgendwo von wegfallen gesprochen, sondern nur von ,,kürzen".

baderoe

Hallo zusammen,

so wie ich das verstanden habe, sollte die Erhöhung ab 1.4.26 dann ab 1.5.2026 realisiert und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Hat jemand eine Info dazu? Auf meinem Konto war die übliche Besoldung...
Danke für eine Antwort dazu und entschuldigt, falls ich in diesem Forum etwas übersehen haben sollte. 🙈

Robertbob

Erst einmal muss das Besoldungsanpassungsgesetz durchs Parlament.  Das wird frühestens nach den Sommerferien passieren. Es gibt Gerüchte, das es mit der Auszahlung der  Julibesoldung Abschlagszahlungen geben soll.

baderoe

Zitat von: Robertbob in 02.05.2026 09:37Erst einmal muss das Besoldungsanpassungsgesetz durchs Parlament.  Das wird frühestens nach den Sommerferien passieren. Es gibt Gerüchte, das es mit der Auszahlung der  Julibesoldung Abschlagszahlungen geben soll.

Danke für die schnelle Antwort!


Robertbob

Wie du mehrfach hier lesen kannst, geht es in der Konjunktur bergauf, ist es egal, was im öffentlichen Dienst an Lohnerhöhung kommt, läuft es jedoch nicht so gut, oder sogar schlecht, ist das beliebteste Ventil immer druf auf die Beamten und nur die Beamten. Die faule Bande leistet nichts und kostet nur einen Haufen an Steuern. Nach mehreren Jahrzehnten als Beamter sollte man das mit einem genüsslich Lächeln betrachten. Willkommen im Club.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 03.05.2026 15:11Wie du mehrfach hier lesen kannst, geht es in der Konjunktur bergauf, ist es egal, was im öffentlichen Dienst an Lohnerhöhung kommt, läuft es jedoch nicht so gut, oder sogar schlecht, ist das beliebteste Ventil immer druf auf die Beamten und nur die Beamten. Die faule Bande leistet nichts und kostet nur einen Haufen an Steuern. Nach mehreren Jahrzehnten als Beamter sollte man das mit einem genüsslich Lächeln betrachten. Willkommen im Club.
;)

Zwopf

Hallo zusammen,

weiß man schon, wie das mit dem Langzeitkonto und der 41. Stunde laufen soll? Müssen wir einen Antrag stellen oder geht das automatisch?

blub1984w

Zitat von: Zwopf in Gestern um 09:55Hallo zusammen,

weiß man schon, wie das mit dem Langzeitkonto und der 41. Stunde laufen soll? Müssen wir einen Antrag stellen oder geht das automatisch?

Es gibt noch kein Gesetz dazu. Erst dann wird man auch genaue Informationen dazu erhalten.

Robertbob

Das sollte wohl automatisch gehen, nur ist diesbezüglich noch nichts beschlossen. Bisher handelt es sich um nicht mehr als eine Idee, wenn auch im fortgeschritten Stadium.


Zwopf

Zitat von: Floki in Gestern um 10:43https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/offentlicher-dienst.html

Danke für den Link.
Wird das auch für Teilzeitkräfte gelten? Müsste eigentlich, oder? Alles andere wäre ja eine weitere Schlechterstellung von alleinerziehenden Teilzeitkräften, die neben weniger Geld dann auch noch mit weniger "Lebensarbeitszeitkonto" bestraft würden.

Rheini

"Trennung der Alterssicherungssysteme

Zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen dem öffentlichen Dienst und der
Privatwirtschaft werden zudem die Versorgungs- und Rentenleistungen getrennt aus dem
jeweiligen Alterssicherungssystem berücksichtigt. Zugleich entfällt eine
Rentenanrechnung auf die Versorgungsbezüge. Durch die daraus resultierenden
Verwaltungsvereinfachungen wird ein Beitrag zur Entbürokratisierung und damit zu der
auf Bundes- und Länderebene beschlossenen Staatsmodernisierung geleistet."

Bedeutet das es besser ist sowohl eine Rente, als auch Versorgungsbezüge zu beziehen (z. B. 6 Jahre rentenversicherungspflichtige Zeiten + 40 Jahre Dienstzeit)?


"Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos

Die Wochenarbeitszeit wird reduziert durch die Gutschrift der 41. Wochenstunde auf ein
Lebensarbeitszeitkonto. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5
Pflichtstunden. Das Guthaben können die Beschäftigten insbesondere für Freistellungen
unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand nutzen."

Derzeit wird die Wochenarbeitszeit ab dem 55Lj und dem 60 Lj, reduziert. Wird es die Reduzierungen nicht mehr geben bzw. bezieht sich die Gutschrift auf die letzte Wochenarbeitszeitstunde?

Zwopf

Zitat von: Zwopf in Gestern um 11:08Danke für den Link.
Wird das auch für Teilzeitkräfte gelten? Müsste eigentlich, oder? Alles andere wäre ja eine weitere Schlechterstellung von alleinerziehenden Teilzeitkräften, die neben weniger Geld dann auch noch mit weniger "Lebensarbeitszeitkonto" bestraft würden.

Gerade gefunden:
,,§ 2a Lebensarbeitszeitkonto
(1) [...]Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Gutschrift anteilig entsprechend der bewilligten Arbeitszeit."

Zwopf

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:08"Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos

Die Wochenarbeitszeit wird reduziert durch die Gutschrift der 41. Wochenstunde auf ein
Lebensarbeitszeitkonto. Lehrkräfte erhalten eine Gutschrift von wöchentlich 0,5
Pflichtstunden. Das Guthaben können die Beschäftigten insbesondere für Freistellungen
unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand nutzen."

Derzeit wird die Wochenarbeitszeit ab dem 55Lj und dem 60 Lj, reduziert. Wird es die Reduzierungen nicht mehr geben bzw. bezieht sich die Gutschrift auf die letzte Wochenarbeitszeitstunde?


Gute Frage. Hatte mich auch schon auf die Reduzierung gefreut. ;)