Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:38@AR76
Wenn ich dich richtig verstehe, bekommst du neben deiner Pension auch Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag wird dir aber von der Pension abgezogen.
Der Referentenentwurf liest sich so, als ob man in Zukunft diese Verrechnung nicht mehr durchführen will und man z.B. dir die Rente ohne Anrechnung auf die Pension überlässt.

So lese ich das auch. Das würde für mich bedeuten das ich mich entlassen lassen könnte und das neue Altersgeld wähle und noch eine 5-jährige rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübe und am Ende, da ich jetzt bereits den Höchstruhegehaltssatz habe, insgesamt mehr bekommen würde, als wenn ich einfach weiter Beamter bliebe.

Bzgl. der Beihilfe usw. wäre es noch attraktiver, wenn man den Werdegang umdreht.

Callisto

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:09Kann nicht heute am 5. Mai sein. Heute ist gar keine Plenarsitzung.
Das Kabinett beschließt ja nicht im Plenum.

Robertbob

Zitat von: Callisto in Heute um 10:19Das Kabinett beschließt ja nicht im Plenum.
Das Kabinett beschließt das in einer Plenarsitzung (Kabinett  = MP und Minister der regierenden Parteien, Plenum = alle vertretenen Parteien incl. Opposition) Gesetze werden immer im Plenum verabschiedet

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 10:18So lese ich das auch. Das würde für mich bedeuten das ich mich entlassen lassen könnte und das neue Altersgeld wähle und noch eine 5-jährige rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausübe und am Ende, da ich jetzt bereits den Höchstruhegehaltssatz habe, insgesamt mehr bekommen würde, als wenn ich einfach weiter Beamter bliebe.

Bzgl. der Beihilfe usw. wäre es noch attraktiver, wenn man den Werdegang umdreht.

Wenn das so stimmen sollte, dann hätte ich aber mal Glück. Ich habe eine Rentenanwartschaft über 500€ p.M. und werde den Pensionshöchstsatz erreichen. Bislang hatte man mir erklärt, dass es keine sog. Überversorgung geben dürfte und diese Rente daher an der Pension abgezogen würde. Wenn diese Verrechnung aber künftig wegfällt und damit das "Überversorgungsprinzip", dann hätte ich schlagartig mehr Geld im Ruhestand. Das wäre fein.....

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 10:29Wenn das so stimmen sollte, dann hätte ich aber mal Glück. Ich habe eine Rentenanwartschaft über 500€ p.M. und werde den Pensionshöchstsatz erreichen. Bislang hatte man mir erklärt, dass es keine sog. Überversorgung geben dürfte und diese Rente daher an der Pension abgezogen würde. Wenn diese Verrechnung aber künftig wegfällt und damit das "Überversorgungsprinzip", dann hätte ich schlagartig mehr Geld im Ruhestand. Das wäre fein.....

Jup. Und ich lass mich entlassen und als Angestellter auf denselben Arbeitsplatz einstellen  ;D .

Robertbob

So erginge es mir auch, gehe aber davon aus, daß wir noch nicht alle Infos dazu haben und es vielleicht anders gemeint ist. Z.B. Job nach ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder so.

Callisto

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:24Das Kabinett beschließt das in einer Plenarsitzung (Kabinett  = MP und Minister der regierenden Parteien, Plenum = alle vertretenen Parteien incl. Opposition) Gesetze werden immer im Plenum verabschiedet

Das Zusammenkommen des Kabinetts bezeichnet man üblicherweise als Kabinettssitzung, während sich Plenarsitzung auf das Plenum = das Parlament bezieht.

Das Landeskabinett trifft sich in der Regel einmal die Woche. Die Termine sind aber in der Regel nicht vorab veröffentlicht. Von daher kann es gut sein, dass es heute eine Sitzung gibt, in der ein Beschluss zur Besoldung erfolgt.

Dass das Gesetz zur Besoldung nur im Plenum beschlossen werden kann, ist klar. Auch dass das nicht heute zusammenkommt. Das hatte die RP aber auch nicht behauptet, sondern von einem Kabinettsbeschluss gesprochen. 

Robertbob

Bei all der Euphorie sollte man das Beihilfesystem nicht vergessen. Angestellter = GKV, Nicht genügt Jahre GKV zurück in die PKV ohne Anspruch auf Beihilfe.

Robertbob

Zitat von: Callisto in Heute um 10:40Das Zusammenkommen des Kabinetts bezeichnet man üblicherweise als Kabinettssitzung, während sich Plenarsitzung auf das Plenum = das Parlament bezieht.

Das Landeskabinett trifft sich in der Regel einmal die Woche. Die Termine sind aber in der Regel nicht vorab veröffentlicht. Von daher kann es gut sein, dass es heute eine Sitzung gibt, in der ein Beschluss zur Besoldung erfolgt.

Dass das Gesetz zur Besoldung nur im Plenum beschlossen werden kann, ist klar. Auch dass das nicht heute zusammenkommt. Das hatte die RP aber auch nicht behauptet, sondern von einem Kabinettsbeschluss gesprochen. 
Das Besoldungsanpassungsgesetz wird in der Regel vorher veröffentlicht. Ich habe hierzu noch nichts gefunden.

Uriex

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:38@AR76
Wenn ich dich richtig verstehe, bekommst du neben deiner Pension auch Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag wird dir aber von der Pension abgezogen.
Der Referentenentwurf liest sich so, als ob man in Zukunft diese Verrechnung nicht mehr durchführen will und man z.B. dir die Rente ohne Anrechnung auf die Pension überlässt.

Die Nichtanrechnung betrifft aber nur Neueinstellungen ab 2027

Zitat5. Nach § 68 Absatz 7 wird der folgende Absatz 8 eingefügt:
,,(8) Für Beamtinnen und Beamten, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals in ein Beamtenver
hältnis berufen wurden, finden die Absätze 1 bis 7 keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn
ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach § 82 Absatz 2 bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
berücksichtigt wurden. § 16 Absatz 4 bleibt unberührt." 

§ 68 LBeamtVG regelt die Anrechnung von Renten. Für alle die vor dem 01.01.2027 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind bleibt also alles beim Alten.

Robertbob

Zitat von: Uriex in Heute um 10:55Die Nichtanrechnung betrifft aber nur Neueinstellungen ab 2027

§ 68 LBeamtVG regelt die Anrechnung von Renten. Für alle die vor dem 01.01.2027 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind bleibt also alles beim Alten.
[/quote

Das könnte jedoch Probleme  mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz geben.

Callisto

Zitat von: Robertbob in Heute um 10:45Das Besoldungsanpassungsgesetz wird in der Regel vorher veröffentlicht. Ich habe hierzu noch nichts gefunden.

Das gibt es ja auch noch nicht, noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss dazu.

Nochmal: Die RP hat nicht geschrieben, dass heute das Gesetz beschlossen werden könnte. Sondern, dass heute möglicherweise ein Kabinettsbeschluss dazu erfolgen wird, d.h. ein Gesetzentwurf.

Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss würde das parlamentarische Verfahren beginnen. Und an dessen Ende könnte in einen der folgenden Plenarsitzungen dann das Parlament das Gesetz selbst beschließen.

Robertbob

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.  In der  Vergangenheit wurde der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes erst einmal veröffentlicht, bevor er in die Gremien ging. Egal ob Kabinett und dann in die Plenarsitzung.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:14Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.  In der  Vergangenheit wurde der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes erst einmal veröffentlicht, bevor er in die Gremien ging. Egal ob Kabinett und dann in die Plenarsitzung.

Das setzt aber voraus, dass es schon ein Gesetz gibt. Ich habe den Artikel eher so verstanden, dass man sich heute zunächst einmal auf die wesentlichen Parameter einigt, insbesondere die 3,36%, da diese ja von den Parametern der Tarifvereinbarung abweichen.

Wenn dies so wäre, und das dann heute im Kabinett gemeinsam beschlossen würde, dann würde im nächsten Schritt das Gesetz geschrieben, welches dann im Juni, so wie angekündigt, ins Plenum gegeben würde......

Uriex

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:05Das könnte jedoch Probleme  mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz geben.

Glaube ich persönlich nicht, Stichtagsregelungen haben wir ja in der Vergangenheit etliche gehabt (Regelaltersgrenze, Erfahrungsstufe etc.).

Die "Verschlechterung" in § 13a (Vorzeiten fallen bei der Berechnung des Ruhegehaltes komplett raus, wenn Rentenanrechte erworben wurden) gilt ja auch nur für diejenigen ab 2027. Wird wie immer sein: Für die Einen ist das "neue Recht" schlechter, für Andere wiederum besser.