Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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was_guckst_du

...allen Diskussionen hier zum Trotz, gibt es aus meiner Sicht nur eine Lösung, die verfassungsrechttlich akzeptabel ist...

1. verfassungskonforme Anpassung des Grundgehaltes bei

2. gleichzeitiger Abschmelzung der etwas "irren" Familienzuschläge (die sind m.E."aus der Not" heraus entwickelt worden und nicht wirklich in der Höhe nachvollziehbar) bei

3. gleichzeitigen Wegfall des albernen fiktiven Partnereinkommens
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Robertbob

Zitat von: was_guckst_du in Gestern um 16:53...allen Diskussionen hier zum Trotz, gibt es aus meiner Sicht nur eine Lösung, die verfassungsrechttlich akzeptabel ist...

1. verfassungskonforme Anpassung des Grundgehaltes bei

2. gleichzeitiger Abschmelzung der etwas "irren" Familienzuschläge (die sind m.E."aus der Not" heraus entwickelt worden und nicht wirklich in der Höhe nachvollziehbar) bei

3. gleichzeitigen Wegfall des albernen fiktiven Partnereinkommens

Hört sich gut an, nur glauben viele einschließlich meiner Wenigkeit hier nicht daran, daß es so kommen wird. Da ist bei deiner Einlassung einfach zuviel Geld im Spiel. Unser DH will sich davon nicht so einfach trennen.

BeamterNRW

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:23Z.B. fiktive Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.......🤫

In der Theorie dürfte es unzählige Möglichkeiten geben. Man könnte die Arbeitszeit auf den EU-Rahmen von 48 Std. anheben und die Besoldung gleich belassen. Durch mehr Zeit auf der Dienststelle entstehen weniger Ausgaben im privaten Bereich. Alimentation gesichert. Das mögliches Einkommen der Kinder irgendwann angerechnet wird, halte ich tatsächlich für sehr wahrscheinlich. Vermutlich in Höhe der Minijob-Grenze. Vorausgesetzt, dass das BVerfG das fiktive Partnereinkommen als zulässig beschließt. Es stellt sich auch die Frage, ob irgendwann die realen Verhältnisse berücksichtigt werden, also das tatsächliche Einkommen des Partners....

Das NRW der wüsten Fiktionen
Nordrhein-Westfalen hat ein bemerkenswertes Kunststück vollbracht. Um die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, bedient man sich eines eleganten Instruments: Man ergänzt die Realität um eine Fiktion. Ein ,,fiktives Partnereinkommen" - Herrlich!
Nicht weil es existiert. Nicht weil es erzielt wird.
Sondern weil es rechnerisch gebraucht wird.
Auf dem Papier bin ich also besser gestellt, als ich es bin. Mein Konto weiß davon nichts. Meine Miete ebenfalls nicht. Aber das Tabellenwerk lächelt zufrieden. Willkommen im Land der normativen Parallelwelten.

Parallelität der Landesantidiskriminierung
Besonders bemerkenswert wirkt die Parallelität zum geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz NRW. Dieses soll Bürgerinnen und Bürger vor struktureller Benachteiligung durch staatliches Handeln schützen – gerade dort, wo scheinbar neutrale Regelungen faktisch bestimmte Lebensmodelle treffen. Gleichzeitig konstruiert das Besoldungsmodell ein statistisches Leitbild: Den erwerbstätigen Partner als unsichtbare Ergänzungsgröße staatlicher Alimentationspflicht. Wer diesem Leitbild entspricht, passt reibungslos in die Berechnung. Wer davon abweicht wird nicht offen benachteiligt, aber rechnerisch relativiert. Es entsteht eine eigentümliche Spannung: Der Staat erklärt Vielfalt zum Schutzgut, aber bitte nicht bei der individuellen Lebensgestaltung von Beamten. Er bekämpft Diskriminierung normativ – und normalisiert zugleich haushaltspolitisch. Genau in dieser Gleichzeitigkeit von Diversitätsrhetorik und Modellrealität liegt die eigentliche Irritation - Witzig!

Der Beamte als Bedarfsgemeinschaftsprojekt
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums – verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 33 Abs. 5 GG – gehen davon aus, dass der Dienstherr seinem Beamten eine amtsangemessene Alimentation schuldet. Dem Beamten. Nicht dessen hypothetischer Lebenskonstellation.
Doch nun tritt ein neues Prinzip hinzu:
Der Staat alimentiert nicht mehr die Person – er alimentiert die statistische Erwartung.
Der Beamte wird zum sozioökonomischen Durchschnittsmodell. Er ist nicht mehr Individuum, sondern Rechenexempel. Wenn die Besoldung nicht reicht, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung einzuhalten, dann – so könnte man die Logik zuspitzen – liegt das Problem nicht in der Besoldung, sondern in der Lebensgestaltung des Beamten.
Du bist alleinstehend? Selbst schuld!
Dein Partner verdient nichts? Unwahrscheinlich im Modell!
Du hast gar keinen Partner? Rechnerisch schon!
Konsequent weitergedacht: Die Fiktion als Lebensprinzip: Wenn der Staat zur Sicherung seiner Verfassungsmäßigkeit mit Fiktionen arbeiten darf – warum dann nicht auch der Beamte?
Warum sollte ich meine Dienstzeit nicht ebenfalls modellhaft begreifen? Ich diene fiktiv 41 Stunden, oder mehr. Real leiste ich jedoch 35 Stunden.
Wenn das Land ein Einkommen zugrunde legt, das nicht existiert, warum sollte ich nicht eine Arbeitsleistung zugrunde legen, die theoretisch erbracht worden sein könnte?
Weil es Betrug wäre. Aber nur in einem der Fälle.
Doch was ist der qualitative Unterschied?
Hier die Fiktion zur Wahrung fiskalischer Stabilität.
Dort die Fiktion zur Wahrung individueller Work-Life-Balance.
Beide Male ersetzt die Vorstellung die Wirklichkeit. Nur in einem Fall trägt sie Robe.

Das fremdbestimmte Selbstbestimmungsgesetz als neue Variable
Wir leben in einer Zeit der erweiterten Selbstdefinition. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es, bestimmte Aspekte der eigenen Identität rechtlich zu bestimmen.
Warum also nicht auch den Familienstand als normative Kategorie denken?
Ich erkläre mich hiermit für verheiratet, habe 5 Kinder. Nicht weil es so ist. Ich fühle diese Kinder fiktiv einfach. Die Kinderzuschläge nutze ich zur fiktiven Versorgung der fiktiven Kinder - Prächtig!

Wieso aufhören? Hebt die weiteren Potenziale. Werdet kreativ, seid trendig, gestaltet den neusten haushaltspolitischen Kurs, den "Opti-Trend" - wie spaßig!
Klotzen statt kleckern. Das fiktive Partnereinkommen in überdurchschnittlicher Höhe.
Keine Besoldung mehr notwendig, fiktive Alimentationssicherung durch Ehepartner - Spitze!
Oder mehr - fiktives Supereinkommen. Der Beamte zahlt dem Land Geld. Der Ehegatte sorgt immerhin für die Alimentation. Einnahmenverbesserung - Toll!

Geht hier noch mehr? Klar, die Macht der Fiktion ist grenzenlos. Lasset uns Einkommen von Kindern annehmen. Egal ob fiktiv oder real. Fiktive monetäre Geburstags- und Weihnachtsgeschenke. Sie dienen der Alimentation - Jackpot!

Die Unteralimentation wird nicht beseitigt – sie wird externalisiert. Nicht der Staat erhöht die Besoldung. Der Beamte erhält imaginäre Unterstützung.
Es ist ein haushaltspolitisches Perpetuum mobile:
Man füllt die Lücke nicht mit Geld, sondern mit Annahmen. Wozu die die Inflation berücksichtigen? Im Beamtenbereich könnte eine fiktive Inflationsneutralität angenommen werden - Super!

Die traurige nicht fiktive Wahrheit
Wenn normative Fiktion zur haushaltspolitischen Rettungsleine wird, verschiebt sich die Grenze zwischen Realität und Berechnung.
Typisierung ist im Recht nichts Ungewöhnliches. Der Gesetzgeber darf generalisieren. Er darf Durchschnittswerte bilden. Er darf vereinfachen.
Aber er darf nicht die Alimentationspflicht in eine Erwartungshaltung gegenüber Dritten umdeuten.
Die verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation ist keine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Dienstherrn und möglichem Lebenspartner. Sie ist eine einseitige Pflicht des Staates gegenüber seinem Beamten.
Wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nur unter Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens gewahrt wird, dann lautet die unbequeme Frage:
Ist dann die Besoldung verfassungsgemäß –
oder nur die Modellrechnung?

Die Ironie der Fiktion
Der Beamte darf nicht fiktiv arbeiten.
Er darf nicht fiktiv Steuern zahlen.
Er darf nicht fiktiv dienstunfähig sein.
Er darf nicht fiktiv verheiratet sein.
Aber der Staat darf fiktiv rechnen.
Vielleicht ist das die eigentliche Pointe:
Die Fiktion ist ein Privileg der Normsetzung.
Doch jedes Privileg erzeugt Reibung.
Und jedes Rechenmodell, das die Realität ersetzt, läuft Gefahr, irgendwann von ihr eingeholt zu werden. Im besten Fall ist man dann selber nicht mehr in Regierungsverantwortung.
Denn am Ende gilt eine banale Wahrheit:
Miete wird nicht hypothetisch überwiesen.
Lebensmittel werden nicht statistisch bezahlt.
Und Verfassungsgebote werden nicht imaginär erfüllt.

Die fiskalische und politische Botschaft ist klar:
,,Du darfst leben, wie du willst –
aber wir rechnen, als würdest du leben, wie wir es für wahrscheinlich halten."









Schneewitchen

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 19:45In der Theorie dürfte es unzählige Möglichkeiten geben. Man könnte die Arbeitszeit auf den EU-Rahmen von 48 Std. anheben und die Besoldung gleich belassen. Durch mehr Zeit auf der Dienststelle entstehen weniger Ausgaben im privaten Bereich. Alimentation gesichert. Das mögliches Einkommen der Kinder irgendwann angerechnet wird, halte ich tatsächlich für sehr wahrscheinlich. Vermutlich in Höhe der Minijob-Grenze. Vorausgesetzt, dass das BVerfG das fiktive Partnereinkommen als zulässig beschließt. Es stellt sich auch die Frage, ob irgendwann die realen Verhältnisse berücksichtigt werden, also das tatsächliche Einkommen des Partners....

Das NRW der wüsten Fiktionen
Nordrhein-Westfalen hat ein bemerkenswertes Kunststück vollbracht. Um die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, bedient man sich eines eleganten Instruments: Man ergänzt die Realität um eine Fiktion. Ein ,,fiktives Partnereinkommen" - Herrlich!
Nicht weil es existiert. Nicht weil es erzielt wird.
Sondern weil es rechnerisch gebraucht wird.
Auf dem Papier bin ich also besser gestellt, als ich es bin. Mein Konto weiß davon nichts. Meine Miete ebenfalls nicht. Aber das Tabellenwerk lächelt zufrieden. Willkommen im Land der normativen Parallelwelten.

Parallelität der Landesantidiskriminierung
Besonders bemerkenswert wirkt die Parallelität zum geplanten Landesantidiskriminierungsgesetz NRW. Dieses soll Bürgerinnen und Bürger vor struktureller Benachteiligung durch staatliches Handeln schützen – gerade dort, wo scheinbar neutrale Regelungen faktisch bestimmte Lebensmodelle treffen. Gleichzeitig konstruiert das Besoldungsmodell ein statistisches Leitbild: Den erwerbstätigen Partner als unsichtbare Ergänzungsgröße staatlicher Alimentationspflicht. Wer diesem Leitbild entspricht, passt reibungslos in die Berechnung. Wer davon abweicht wird nicht offen benachteiligt, aber rechnerisch relativiert. Es entsteht eine eigentümliche Spannung: Der Staat erklärt Vielfalt zum Schutzgut, aber bitte nicht bei der individuellen Lebensgestaltung von Beamten. Er bekämpft Diskriminierung normativ – und normalisiert zugleich haushaltspolitisch. Genau in dieser Gleichzeitigkeit von Diversitätsrhetorik und Modellrealität liegt die eigentliche Irritation - Witzig!

Der Beamte als Bedarfsgemeinschaftsprojekt
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums – verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 33 Abs. 5 GG – gehen davon aus, dass der Dienstherr seinem Beamten eine amtsangemessene Alimentation schuldet. Dem Beamten. Nicht dessen hypothetischer Lebenskonstellation.
Doch nun tritt ein neues Prinzip hinzu:
Der Staat alimentiert nicht mehr die Person – er alimentiert die statistische Erwartung.
Der Beamte wird zum sozioökonomischen Durchschnittsmodell. Er ist nicht mehr Individuum, sondern Rechenexempel. Wenn die Besoldung nicht reicht, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung einzuhalten, dann – so könnte man die Logik zuspitzen – liegt das Problem nicht in der Besoldung, sondern in der Lebensgestaltung des Beamten.
Du bist alleinstehend? Selbst schuld!
Dein Partner verdient nichts? Unwahrscheinlich im Modell!
Du hast gar keinen Partner? Rechnerisch schon!
Konsequent weitergedacht: Die Fiktion als Lebensprinzip: Wenn der Staat zur Sicherung seiner Verfassungsmäßigkeit mit Fiktionen arbeiten darf – warum dann nicht auch der Beamte?
Warum sollte ich meine Dienstzeit nicht ebenfalls modellhaft begreifen? Ich diene fiktiv 41 Stunden, oder mehr. Real leiste ich jedoch 35 Stunden.
Wenn das Land ein Einkommen zugrunde legt, das nicht existiert, warum sollte ich nicht eine Arbeitsleistung zugrunde legen, die theoretisch erbracht worden sein könnte?
Weil es Betrug wäre. Aber nur in einem der Fälle.
Doch was ist der qualitative Unterschied?
Hier die Fiktion zur Wahrung fiskalischer Stabilität.
Dort die Fiktion zur Wahrung individueller Work-Life-Balance.
Beide Male ersetzt die Vorstellung die Wirklichkeit. Nur in einem Fall trägt sie Robe.

Das fremdbestimmte Selbstbestimmungsgesetz als neue Variable
Wir leben in einer Zeit der erweiterten Selbstdefinition. Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es, bestimmte Aspekte der eigenen Identität rechtlich zu bestimmen.
Warum also nicht auch den Familienstand als normative Kategorie denken?
Ich erkläre mich hiermit für verheiratet, habe 5 Kinder. Nicht weil es so ist. Ich fühle diese Kinder fiktiv einfach. Die Kinderzuschläge nutze ich zur fiktiven Versorgung der fiktiven Kinder - Prächtig!

Wieso aufhören? Hebt die weiteren Potenziale. Werdet kreativ, seid trendig, gestaltet den neusten haushaltspolitischen Kurs, den "Opti-Trend" - wie spaßig!
Klotzen statt kleckern. Das fiktive Partnereinkommen in überdurchschnittlicher Höhe.
Keine Besoldung mehr notwendig, fiktive Alimentationssicherung durch Ehepartner - Spitze!
Oder mehr - fiktives Supereinkommen. Der Beamte zahlt dem Land Geld. Der Ehegatte sorgt immerhin für die Alimentation. Einnahmenverbesserung - Toll!

Geht hier noch mehr? Klar, die Macht der Fiktion ist grenzenlos. Lasset uns Einkommen von Kindern annehmen. Egal ob fiktiv oder real. Fiktive monetäre Geburstags- und Weihnachtsgeschenke. Sie dienen der Alimentation - Jackpot!

Die Unteralimentation wird nicht beseitigt – sie wird externalisiert. Nicht der Staat erhöht die Besoldung. Der Beamte erhält imaginäre Unterstützung.
Es ist ein haushaltspolitisches Perpetuum mobile:
Man füllt die Lücke nicht mit Geld, sondern mit Annahmen. Wozu die die Inflation berücksichtigen? Im Beamtenbereich könnte eine fiktive Inflationsneutralität angenommen werden - Super!

Die traurige nicht fiktive Wahrheit
Wenn normative Fiktion zur haushaltspolitischen Rettungsleine wird, verschiebt sich die Grenze zwischen Realität und Berechnung.
Typisierung ist im Recht nichts Ungewöhnliches. Der Gesetzgeber darf generalisieren. Er darf Durchschnittswerte bilden. Er darf vereinfachen.
Aber er darf nicht die Alimentationspflicht in eine Erwartungshaltung gegenüber Dritten umdeuten.
Die verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation ist keine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Dienstherrn und möglichem Lebenspartner. Sie ist eine einseitige Pflicht des Staates gegenüber seinem Beamten.
Wenn der Mindestabstand zur Grundsicherung nur unter Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens gewahrt wird, dann lautet die unbequeme Frage:
Ist dann die Besoldung verfassungsgemäß –
oder nur die Modellrechnung?

Die Ironie der Fiktion
Der Beamte darf nicht fiktiv arbeiten.
Er darf nicht fiktiv Steuern zahlen.
Er darf nicht fiktiv dienstunfähig sein.
Er darf nicht fiktiv verheiratet sein.
Aber der Staat darf fiktiv rechnen.
Vielleicht ist das die eigentliche Pointe:
Die Fiktion ist ein Privileg der Normsetzung.
Doch jedes Privileg erzeugt Reibung.
Und jedes Rechenmodell, das die Realität ersetzt, läuft Gefahr, irgendwann von ihr eingeholt zu werden. Im besten Fall ist man dann selber nicht mehr in Regierungsverantwortung.
Denn am Ende gilt eine banale Wahrheit:
Miete wird nicht hypothetisch überwiesen.
Lebensmittel werden nicht statistisch bezahlt.
Und Verfassungsgebote werden nicht imaginär erfüllt.

Die fiskalische und politische Botschaft ist klar:
,,Du darfst leben, wie du willst –
aber wir rechnen, als würdest du leben, wie wir es für wahrscheinlich halten."










Chapeau, damit ist alles gesagt👍🙂! Dein Beitrag ist ganz großes Kino und macht in witziger Form nochmals deutlich, wie man diese Dreistigkeit von fiktionalem Partnereinkommen sehen muss.

So wird Fiktion zur Realsatire👍😁!

Ich danke Dir für diesen tollen Beitrag🎉😄!