Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Arverna in Heute um 14:36Mit etwas Verspätung kann ich es nicht lassen, auf diesen Absatz einzugehen.

Ich gehe davon aus, dass hier von Monatseinkommen die Rede ist.

Hier erlaubt sich, meines Erachtens, ein Vergleich nicht. Zum einen komme ich bei einer Vergleichsberechnung A15/EG15 nicht auf 1k. Zum anderen hinkt der Vergleich. Bei genau diesem Vergleich werden nämlich 2 Faktoren unterschlagen:
1. Bekommen Angestellte (in NRW) am Jahresende eine Sonderzuwendung, die bei der Beamtenbesoldung schon zu 1/12 in den Monatswerten enthalten ist
2. Bezahlen Beamte, in der Regel, vom Netto noch die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für einen A15 / E15 Menschen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe die jeweiligen Rechner bemüht. Zugegeben, bei den Angestellten habe ich für die KV die vom Rechner vorgeschlagenen 17,5% einfach stehen lassen, da ich es nicht besser weiß.
Ich komme auf folgende Jahresgehälter:

Beamter      77.285,76€
Angestellter  76.723,99€

Differenz: 561,77€
Teile ich das durch 12 komme ich auf 46,81€, die der Beamte mehr bekommt. Und davon ist noch die private KV/PV abzuziehen, die (nach meiner Kenntnis) als Basisabsicherung ca. 370€ kostet.

Ich bin der Meinung, dass sich durch diese Rechnung so einiges relativiert.

Und dann kann man ja auch noch den Unterschied in der WAZ quantifizieren (Ang: 38,5 Std., Beamte 41 Std.). Dann hat sich das Ganze schon erledigt....

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 14:45Vielleicht geht unser FM ja davon aus, dass in der freien Wirtschaft ein 20.000 € Job ein Mini Job ist. Dann kann man das fiktive Partnereinkommen in Zukunft deutlich erhöhen.

Das ist doch das geniale am fiktiven PE. Mit diesem Instrument kann man doch wunderbar die Besoldungserhöhungen der Zukunft aktiv steuern. Bei Bedarf verordnet man den fiktiven Partnern seiner Beamten einfach eine Gehaltserhöhung. Wenn es einmal in der Metallindustrie künftig besonders hohe Tarifabschlüsse gibt, dann unterstellt man einfach, dass diese fiktiven Partner alle in der metallverarbeitenden Industrie tätig sind. Oder man phantasiert sich einfach eine Gehaltssteigerung zusammen. Da man bei dem Thema insgesamt schon nicht mehr auf dem Boden von Recht und Gesetz steht, kann man sich an der Stelle auch noch eine gewisse "Unschärfe" in der Argumentation erlauben.

Wir sind bei der Besoldung letztlich der Willkür des Dh unterworfen. Das Ergebnis dieser Willkür wird, wenn überhaupt, erst mit erheblichem zeitlichen Verzug wieder repariert. Selbst bei einer solchen Reparatur, das sehen wir ja aktuell, kriechen die Dh ja nicht zu Kreuze, sondern arbeiten mit kreativen und ungesetzlichen Mitteln daran, die dann notwendigen Änderungen wieder zu sabotieren.

A8ReichtSchon

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 14:09Du darfst die korrekte rechtliche Beurteilung der Besoldungssituation in NRW nicht mit der ergebnisorientierten, willkürlichen Beurteilung des Landes verwechseln.

Selbstverständlich müsste nach dem objektiven Sachstand auch NRW nachbessern. Genau liegt aber das Problem. Hierbei wird gerne davon ausgegangen, dass das Land an Recht und Gesetz gebunden ist und folglich diesen Fakten folgen muss. Nach diesem Denkansatz würde eine Reparatur der Besoldung mithin zur Selbstverständlichkeit.

Wir sind hier aber in der sog. Lebenswirklichkeit. Recht und Gesetz mutieren bei den Ländern zur Beliebigkeit. Wenn es gerade passt, dann pocht man auf Recht und Gesetz. Im vorliegenden Falle ist Recht und Gesetz jedoch eher hinderlich, weil das ordentlich Geld kosten würde. Daher wird Recht und Gesetz zur Beliebigkeit und wird so gestaltet, wie es den eigenen Zielen der Politik gerade zuträglich ist.

Oder, um es mal mit den Worten meiner Tochter zu sagen: "Ällebätsch"!

Wir werden mit fadenscheinigen und nicht belegbaren Aussagen konfrontiert (siehe das letzte Statement unseres ehrenwerten FM auf abgeordnetenwatch) und haben zeitnah so gut wie keine Handlungsoptionen. Klar, wir können weiter Widersprüche schreiben und Klagen einreichen. Diese Handlungsoptionen entfalten jedoch kurzfristig keine Wirkung (wenn überhaupt). Klagen werden in etwa 10 Jahren abgeurteilt. Bis dahin genießt unser jetziger FM schon seinen Ruhestand auf einer Luxus-Finka in Spanien. Das Ergebnis dieser Urteile wird den Mann dann nicht mehr die Bohne interessieren. Der dann aktuelle FM wird sich dann wieder andere Schweinereien ausdenken, um den dann verbrieften Anspruch wieder herunter zu rechnen.

Auf die sog. öffentliche Meinung brauchen wir im Übrigen auch nicht hoffen. Im Gegenteil! Hier haben die DHn schon durch entsprechende Propaganda in der Öffentlichkeit für hinreichend Stimmung gegen uns Beamte gesorgt. Wenn also der FM seine derzeitige Linie beibehält, dann wird die Landesregierung damit in der Öffentlichkeit ordentlich punkten. "Schaut her, wir bleiben gegenüber diesen gierigen Beamten hart und sorgen dafür, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird!"

Sorry, wenn ich hier Pessimismus verbreite. Das ist aber, so glaube ich, leider eine realistische Einschätzung.

Triffts auf den Punkt. Also kein Wunder wenn selbst Beamte inzwischen Zweifel haben an dem so genannten "Treueverhältnis" bzw. gar an der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf amtsangemessene Besoldung. Richtiger Zirkus!

Kann diejenigen verstehen, die ihren Diensteid vielleicht dann auch mal nicht ganz so ernst nehmen ;)

Schneewitchen

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 16:07Triffts auf den Punkt. Also kein Wunder wenn selbst Beamte inzwischen Zweifel haben an dem so genannten "Treueverhältnis" bzw. gar an der Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf amtsangemessene Besoldung. Richtiger Zirkus!

Kann diejenigen verstehen, die ihren Diensteid vielleicht dann auch mal nicht ganz so ernst nehmen ;)

Soweit würde ich nicht gehen wollen. Wir haben den Eid ja nicht auf irgendwelche Rechtsbrecher geleistet.

Wenn schon die DH ein gestörtes Verhältnis zu geltendem Recht haben, und das haben sie nicht nur im Bereich der Besoldung, dann sollte wenigstens der Beamtenapparat sauber sein und sich nicht korrumpieren lassen.

Unser Eid bindet uns ans GG, nicht an irgendwelche Politiker, die nur ihr eigenes Süppchen kochen.

Arverna

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:15Soweit würde ich nicht gehen wollen. Wir haben den Eid ja nicht auf irgendwelche Rechtsbrecher geleistet.

Wenn schon die DH ein gestörtes Verhältnis zu geltendem Recht haben, und das haben sie nicht nur im Bereich der Besoldung, dann sollte wenigstens der Beamtenapparat sauber sein und sich nicht korrumpieren lassen.

Unser Eid bindet uns ans GG, nicht an irgendwelche Politiker, die nur ihr eigenes Süppchen kochen.

Es gibt ein schönes Zitat von Otto von Bismark
"Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten (Richtern) läßt sich immer noch regieren, bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts."

Schneewitchen

Zitat von: Arverna in Heute um 17:00Es gibt ein schönes Zitat von Otto von Bismark
"Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten (Richtern) läßt sich immer noch regieren, bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts."

Volltreffer! Danke😀! Super Zitat! Sehr passend. Das habe ich mal für eine passende Gelegenheit vorgemerkt. 👍👍👍

kallesunkist

Zitat von: Arverna in Heute um 14:36Mit etwas Verspätung kann ich es nicht lassen, auf diesen Absatz einzugehen.

Ich gehe davon aus, dass hier von Monatseinkommen die Rede ist.

Hier erlaubt sich, meines Erachtens, ein Vergleich nicht. Zum einen komme ich bei einer Vergleichsberechnung A15/EG15 nicht auf 1k. Zum anderen hinkt der Vergleich. Bei genau diesem Vergleich werden nämlich 2 Faktoren unterschlagen:
1. Bekommen Angestellte (in NRW) am Jahresende eine Sonderzuwendung, die bei der Beamtenbesoldung schon zu 1/12 in den Monatswerten enthalten ist
2. Bezahlen Beamte, in der Regel, vom Netto noch die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für einen A15 / E15 Menschen in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe die jeweiligen Rechner bemüht. Zugegeben, bei den Angestellten habe ich für die KV die vom Rechner vorgeschlagenen 17,5% einfach stehen lassen, da ich es nicht besser weiß.
Ich komme auf folgende Jahresgehälter:

Beamter      77.285,76€
Angestellter  76.723,99€

Differenz: 561,77€
Teile ich das durch 12 komme ich auf 46,81€, die der Beamte mehr bekommt. Und davon ist noch die private KV/PV abzuziehen, die (nach meiner Kenntnis) als Basisabsicherung ca. 370€ kostet.

Ich bin der Meinung, dass sich durch diese Rechnung so einiges relativiert.

Das kann ich natürlich so nicht stehen lassen :)

Schaut man ins Bildungswesen, z.B. an weiterführenden Schulen, steht hier A13 gegenüber E13, verheiratet, 2 Kinder

Bei Erfahrungsstufe A13/10 Mietstufe 3 vs. E13/6 (höchste Stufe) landen wir bei:

A13 90283.32 € brutto, 63529.90 € netto (minus ca. 4000 für PKV)
E13 90282.43 € brutto, 51983.66 € netto

Je nach Konstellation (Zahl der Kinder, ab 3 wird es fast absurd ;) ) und Mietstufe ist die Differenz schon heftig.

In der Verwaltung sehe ich hier auch die Differenz, z.B. im SuE. Bei SuE18 ist das Ende der Fahnenstange erreicht, Beamte erhalten hier ebenfalls A13!

Bei Erfahrungsstufe A13/10 Mietstufe 3 vs. E13/6 (höchste Stufe) landen wir bei:

A13 90283.32 € brutto, 63529.90 € netto (minus ca. 4000 für PKV)
SuE18 89478.53 €, 51600.60 € netto

Dann lass es in diesen Fällen nicht 1000,- Euro netto sein, sondern 700,-. Fühlt sich, je nach Tätigkeitsfeld, immer noch nicht ok an :)

Schöne Grüße

Kalle

Robertbob

Jetzt musst du mir nur noch erklären,  wie ein  erheirateter Beamter mit 3 Kindern mit 4000 € PKV-Betrag im Jahr hinkommt. Da sind wir eher bei 8000 - 10000 €.