Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schneewitchen

Ich kann nur immer wiederholen: Ideologie frisst Hirn!
Deus hic finitur

PierreKe

Zitat von: Henri74 in Heute um 08:18Ich auch nicht. Ein ,,bei uns genauso" würde für mich aber auch bedeuten, dass die tatsächlichen Zahlen etwas höher sein müssen. In NRW liegt das Medianäquivalenzeinkommen ein paar tausend Euro über Brandenburg. Deswegen müsste die Besoldung bei uns höher ausfallen als in BB und die gleiche Relation zum Medianäquivalenzeinkommen in BB haben, damit es ein genauso wäre. Wenn wir nur die gleiche Besoldunsghöhe wie in BB bekommen, würde wir unter BB liegen.

Eine Frage hierzu:
Die Familienzuschläge wurden ja in BB nicht verändert.
Da in NRW die Familienzuschläge stark in die damalige Berechnung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen wurde, würde eine reine Anhebung der Grundbesoldung wie in BB das Besoldungsgefüge nur verschieben, aber nicht ändern. Meinst du wirklich, dass das so kommt? Dann würden Beamte mit drei Kindern auf ihr ohnehin verhältnismäßig hohes Einkommen nochmal 12% zusätzlich bekommen. Bei ein oder zwei Kindern sind die Zahlen ja noch im Rahmen.

Henri74

Ich hoffe, dass es so kommt, dass das Grundgehalt deutlich angehoben wird. Aber ob ich das für realistisch halte, dass das diesen Herbst schon eine Große Erhöhung kommt, weiß ich nicht so genau.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass NRW jetzt im Herbst die Familienzuschläge neu strukturiert. So wie die ausgestaltet sind, haben die sich stark am alten Urteil aus 2020 orientiert. Ich vermute, dass der Ehezuschlag in das Grundgehalt integriert wird. Und dass die Kinderzuschläge nicht mehr nach Mietstufen ausdifferenziert werden. Sondern dass es eine festen Betrag für Kind 1 und 2 gibt, der vielleicht bei 300 bis 400 euro pro Kind liegt. Und dafür wird dann das Grundgehalt erhöht. Damit würde es eher so sein, dass Familien mit bis zu zwei Kindern gar nicht so wirklich mehr netto haben sondern eher Kinderlose und Singles. Beim Kinderzuschlag ab dritten Kind könnte NRW noch abwarten, was die Rechtsprechung bei den Vorlagen aus NRW zu dem Thema sagt, bevor daran was geändert wird. Ggf. wird im Herbst noch mal das Konstrukt des Ergänzungszuschlags auf Antrag umstrukturiert. Sind aber auch alles nur Vermutungen...


Zitat von: PierreKe in Heute um 13:35Eine Frage hierzu:
Die Familienzuschläge wurden ja in BB nicht verändert.
Da in NRW die Familienzuschläge stark in die damalige Berechnung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen wurde, würde eine reine Anhebung der Grundbesoldung wie in BB das Besoldungsgefüge nur verschieben, aber nicht ändern. Meinst du wirklich, dass das so kommt? Dann würden Beamte mit drei Kindern auf ihr ohnehin verhältnismäßig hohes Einkommen nochmal 12% zusätzlich bekommen. Bei ein oder zwei Kindern sind die Zahlen ja noch im Rahmen.

cookiedent

Zitat von: Henri74 in Heute um 14:00Und dafür wird dann das Grundgehalt erhöht. Damit würde es eher so sein, dass Familien mit bis zu zwei Kindern gar nicht so wirklich mehr netto haben sondern eher Kinderlose und Singles.

Davon würden später aber auch die Familien Mütter/Väter profitieren, denn irgendwann werden die auch wieder "kinderlos" sein (und wenn´s schlecht läuft auch wieder Single...)

RichardSax

Da das Thema Familienzuschläge hier so stark thematisiert wird, möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben:

Ich bin von der Mutter meines Kindes getrennt, wir beide sind Beamte.
Sie erhält den Familienzuschlag in Höhe von etwa 600,00 EUR brutto und erhält noch Unterhalt in ähnlicher Höhe. Auch die PKV zahle ich für das Kind.
Unterhalt muss halt gezahlt werden, das ist mir schon klar, aber in meiner Besoldung wird das Kind natürlich nicht berücksichtigt.
Bislang kam ich damit gut zurecht, bis ich von einem Kollegen mitbekommen habe, dessen Exfrau keine Beamtin ist.
Er zahlt Unterhalt in der ähnlicher Höhe wie ich, ebenso die PKV, erhält jedoch ebenfalls den Familienzuschlag in Höhe von 600,00 EUR...
Ganz so gerecht ist die Besoldung mit den Familienzuschlägen nicht geregelt.

Daher hoffe ich auch darauf, dass die Grundbesoldung angehoben wird und nicht nochmal die Familienzuschläge.
Abwarten 8)


Bin ich der einzige (Depp) dem es so geht? :P  :-[




JayBrak

Zitat von: PierreKe in Heute um 13:35Eine Frage hierzu:
Die Familienzuschläge wurden ja in BB nicht verändert.
Da in NRW die Familienzuschläge stark in die damalige Berechnung der amtsangemessenen Alimentation einbezogen wurde, würde eine reine Anhebung der Grundbesoldung wie in BB das Besoldungsgefüge nur verschieben, aber nicht ändern. Meinst du wirklich, dass das so kommt? Dann würden Beamte mit drei Kindern auf ihr ohnehin verhältnismäßig hohes Einkommen nochmal 12% zusätzlich bekommen. Bei ein oder zwei Kindern sind die Zahlen ja noch im Rahmen.

In jedem Fall, haben die Familienzuschläge ab dem dritten Kind mit dem aktuellen Urteil wenig zu tun. Die Familienzuschläge ab dem dritten Kind werden sich aktuell vor einem neuen Urteil meiner Meinung nach nicht wesentlich ändern.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 15:44In jedem Fall, haben die Familienzuschläge ab dem dritten Kind mit dem aktuellen Urteil wenig zu tun. Die Familienzuschläge ab dem dritten Kind werden sich aktuell vor einem neuen Urteil meiner Meinung nach nicht wesentlich ändern.
Ja, wenn der DH die FamZ. im Laufe der nächsten Jahre und/ oder Jahrzehnte nicht komplett ins Grundgehalt übernehmen wird.
Frau Gisela Färber, Beraterin des BVERFG ist auf alle Fälle,  dieser Meinung.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:08Ja, wenn der DH die FamZ. im Laufe der nächsten Jahre und/ oder Jahrzehnte nicht komplett ins Grundgehalt übernehmen wird.
Frau Gisela Färber, Beraterin des BVERFG ist auf alle Fälle,  dieser Meinung.

Wie soll das funktionieren? Was ist wenn eine Familie 8 oder 10 Kinder hat?

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 17:22Wie soll das funktionieren? Was ist wenn eine Familie 8 oder 10 Kinder hat?
Genauso wie bei tariflich Beschäftigten oder auch in der freien Wirtschaft.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:31Genauso wie bei tariflich Beschäftigten oder auch in der freien Wirtschaft.

Das wäre dann aber keine Besoldung, die nach dem Verfassungsgericht zulässig ist. Dann bräuchte es eine Änderung des Grundgesetzes.

Im Urteil von 2020 heißt es: "Sind die Grundgehaltssätze so bemessen, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen bei zwei Kindern amtsangemessen sind, darf Richtern und Beamten nicht zugemutet werden, für den Unterhalt weiterer Kinder auf die familien-neutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen."

Ist das 4K-Modell der Ausgangspunkt, dann müssen die Kosten für weitere Kinder vollständig über Familienzuschläge/Extra Zahlungen, wie das Kindergeld, geleistet werden.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 17:38Das wäre dann aber keine Besoldung, die nach dem Verfassungsgericht zulässig ist. Dann bräuchte es eine Änderung des Grundgesetzes.

Im Urteil von 2020 heißt es: "Sind die Grundgehaltssätze so bemessen, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen bei zwei Kindern amtsangemessen sind, darf Richtern und Beamten nicht zugemutet werden, für den Unterhalt weiterer Kinder auf die familien-neutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen."

Ist das 4K-Modell der Ausgangspunkt, dann müssen die Kosten für weitere Kinder vollständig über Familienzuschläge/Extra Zahlungen, wie das Kindergeld, geleistet werden.

Warten wir doch mal ab, was das BVERFG in den nächsten Jahren bzgl. fiktives Partnereinkommen und FamZ. beschließen wird. Hier hat sich seit 2020 einiges getan. Kurz gesagt: nix is fix.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:53Warten wir doch mal ab, was das BVERFG in den nächsten Jahren bzgl. fiktives Partnereinkommen und FamZ. beschließen wird. Hier hat sich seit 2020 einiges getan. Kurz gesagt: nix is fix.

Doch, das Urteil oben gilt und ist fix. Und grundsätzlich wird das Verfassungsgericht die eigenen Urteile nur fortschreiben und nicht alte Urteile völlig aufheben/gegen eigene Urteile verstoßen.

Das Verfassungsgericht könnte zum Beispiel die Berechnungsmethode für den Bedarf ab dem 3. Kind anpassen. Aber ein Urteil, dass bei beibehalten des 4K-Modells die Familienzuschläge aufhebt/für unzulässig erklärt/fordert das diese aus dem Grundgehalt das auf eine 4K-Familie zugeschnitten ist, wird es nicht geben. Es soll die gewerkschaftliche Änderung in ein paar Jahren sein, die diese Änderung begründet?

Der Gesetzgeber könnte vom 4K zu einem anderen Modell abweichen, dann müsste ggf. neu geurteilt werden. Aber auch da wird es immer Lösungen mit Zuschlägen geben müssen. Weil der DH die gesamte Familie alimentieren muss, egal wie groß diese ist.

Was die zulässige Höhe von Familienzuschlägen bei den ersten beiden Kindern im 4K-Modell gilt, steht auf einem anderen Blatt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt noch ein Urteil zu fällen und hat bisher auch nur gesagt, dass diese in einem gewissen Maß zulässig sind. Aber eben noch nicht über die Höhe des zulässigen Maßes geurteilt.

Ebenso steht das fiktive Partnereinkommen auf einem anderen Blatt. Auch hier wird es sicherlich noch ein Urteil geben, dass ggf. für Änderungen sorgt.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 18:06Doch, das Urteil oben gilt und ist fix. Und grundsätzlich wird das Verfassungsgericht die eigenen Urteile nur fortschreiben und nicht alte Urteile völlig aufheben/gegen eigene Urteile verstoßen.

Das Verfassungsgericht könnte zum Beispiel die Berechnungsmethode für den Bedarf ab dem 3. Kind anpassen. Aber ein Urteil, dass bei beibehalten des 4K-Modells die Familienzuschläge aufhebt/für unzulässig erklärt/fordert das diese aus dem Grundgehalt das auf eine 4K-Familie zugeschnitten ist, wird es nicht geben. Es soll die gewerkschaftliche Änderung in ein paar Jahren sein, die diese Änderung begründet?

Der Gesetzgeber könnte vom 4K zu einem anderen Modell abweichen, dann müsste ggf. neu geurteilt werden. Aber auch da wird es immer Lösungen mit Zuschlägen geben müssen. Weil der DH die gesamte Familie alimentieren muss, egal wie groß diese ist.

Was die zulässige Höhe von Familienzuschlägen bei den ersten beiden Kindern im 4K-Modell gilt, steht auf einem anderen Blatt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt noch ein Urteil zu fällen und hat bisher auch nur gesagt, dass diese in einem gewissen Maß zulässig sind. Aber eben noch nicht über die Höhe des zulässigen Maßes geurteilt.

Ebenso steht das fiktive Partnereinkommen auf einem anderen Blatt. Auch hier wird es sicherlich noch ein Urteil geben, dass ggf. für Änderungen sorgt.
Und warum sollte das nicht über ein angemessenes Grundgehalt zu regeln sein? Bei allen anderen Gehaltsempfängern (ausser den Beamten) in unserem Land geht das doch auch.

Schnarchnase81

Zitat von: Robertbob in Heute um 18:19Und warum sollte das nicht über ein angemessenes Grundgehalt zu regeln sein? Bei allen anderen Gehaltsempfängern (ausser den Beamten) in unserem Land geht das doch auch.

Genau diese Aussage zeigt, dass du das nix verstanden hast!