Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 13:46Und wer weiß ob es dann den heutigen FM juckt weil nicht mehr im Amt.

Das ist ja eins der Kernprobleme. Wenn der heutige DH auf unsere Kosten spart, weil es für ihm j e t z t vorteilhaft ist, dann erreicht er den gewünschten Effekt.

Ausbaden muss das denn ebenen ein künftiger MP und FM. Das wird die heutigen Protagonisten im Hier und Jetzt nicht jucken. Die müssen jetzt sehen, dass sie klar kommen.....
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 13:46Man muss die Aussage unterscheiden zwischrn den letzten Jahren wo der DH nicht mehr gezahlt hat weil er gesagt hat das er nicht will (sparen) und der Erklärung der Haushaltsnotlage.

Ich habe ja nicht behauptet das die dann ausgerufene Haushaltsnotlage den Ansprüchen des Verfassunggerichts stand hält, ich habe nur darauf hingewisen das der DH bis zum Urtel des Verfassungsgerichts, Jahre spaten kann und am Ende nur dort nachzahlen muss, wo noch WS oder Klage offen ist.

Und wer weiß ob es dann den heutigen FM juckt weil nicht mehr im Amt.

Und genau so wird das laufen.

Wenn ich dem Finanzamt pauschal und ohne Belege erkläre, dass ich nichts zu versteuern habe, dann wird das nicht funktionieren.

Ein Land kann aber mal eben die Haushaltsnotlage ausrufen, ohne dies stichhaltig zu belegen.

Auch das ist wieder, wie Du geschrieben hast, ein Spiel auf Zeit, da das BVerfG darüber erst in einigen Jahren befinden wird.

Während das Land von seinen Bürgern erwartet, dass man sich peinlichst an geltendes Recht hält, hat das Land selbst eine sehr zweifelhafte Art, mit geltendem Recht umzugehen.

Das bezieht sich auch auf alle anderen DH und nicht nur auf den Teilaspekt des Besoldungsrechts.

Ich habe schon Ämter erlebt die vom Finanzamt gefilzt wurden und wo die Verantwortlichen nur mit viel Glück am Tatbestand der Steuerhinterziehung vorbei geschrammt sind.....
Deus hic finitur

Arwen

@ Schneewittchen
Ich bin kein Jurist.
Meiner Meinung nach hat Robertbob recht.Ich würde trotzdem nochmal deinen WS/Eingangsbestätigung von 2014(rechtsverbindlicher VA, wenn du dem nicht widersprochen hast )gegen den Wegfall der Sonderzuwendung lesen. In Niedersachsen wurden diese in den Jahren ruhend gestellt mit der Formulierung......Ihr WS richtet sich gegen die Höhe ihrer Bezüge/Besoldung/Alimentation....ich verzichte auf die Einrede der Verjährung......Ihnen gehen keine Ansprüche verloren....
Ich meine,  rechtlich eine andere Situation.
Niedersachsen hat , so glaube ich, die Sonderzuwendung nicht ins Grundgehalt integriert.