[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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Dogmatikus

Zumindest ist jetzt ein "Zwischenziel" erreicht: Es gibt deutlich mehr Geld, und zwar durch Erhöhung der Grundbesoldung. Das ist ja erstmal genau das, was man haben wollte.

Im Streit steht "nur" noch das Partnereinkommen. Man muss jetzt halt einfach darauf hoffen, dass das BVerfG hierzu ein Machtwort spricht und die DHen dann endlich die Kröte schlucken und Nägel mit Köpfen machen.

Wenn es jetzt erstmal knapp 18% mehr gibt und das Partnereinkommen in Höhe von 896,48 € zukünftig noch rausgerechnet würde, kommt man in meiner Besoldungsgruppe auf gute 1.700 € netto mehr jeden Monat.

Ich hatte diese Zahl in meiner Behörde mal als Richtwert angegeben, um was bzw. wie viel es bei der Thematik eigentlich geht. Da wurde ich nur ungläubig angeschaut, als sei ich verrückt geworden.

Ich ermutige natürlich auch jeden, jährlich Widerspruch einzulegen. Die meisten tun das, einige jedoch nicht. Ich bin wirklich gespannt, was los ist, wenn irgendwann die Nachzahlung für 10+ Jahre ansteht und einige Nullkommanull erhalten. EVentuell schaue ich sie dann ungläubig an, ob sie denn verrückt waren, keinen Widerspruch einzulegen.  ::)


BVerfGBeliever

Hallo Dogmatikus, völlig richtig! Und nochmals der Hinweis: Die 896,48 EUR sind netto. Falls also die Anrechnung eines Partnereinkommens seitens Karlsruhe untersagt werden sollte, müsste die Bruttobesoldung des kleinsten 4K-Beamten um gut 1.200 EUR, also zusätzlich (!) um rund 30% (!) gegenüber der "neuen" brandenburgischen Tabelle angehoben werden.

Somit ziehe ich folgendes Fazit: Die zukünftige 2027er (?) Entscheidung des BVerfG zur Anrechnung von Partnereinkommen könnte unter Umständen weitaus größere Auswirkungen auf die konkrete Besoldung von uns allen haben als die beiden letzten 2020er und 2025er Entscheidungen..

justilegal

Woher kommt die Annahme/ die Hoffnung, dass das BVerfG bereits 2027 eine Entscheidung zum Partnereinkommen trifft? Die Gesetzgeber haben erst nach den Entscheidungen aus 2020 damit begonnen, Partnereinkommen zu berücksichtigen und ggfs Familienergänzungszuschläge zu gewähren, mit Gesetzen ab 2022...

BVerfGBeliever

Zitat von: justilegal in 14.07.2026 11:56Woher kommt die Annahme/ die Hoffnung, dass das BVerfG bereits 2027 eine Entscheidung zum Partnereinkommen trifft?
Meines Wissens liegen bereits entsprechende Vorlagen (z.B. aus Schleswig-Holstein) beim BVerfG. Und meine Hoffnung ist, dass auch den Karlsruher Richtern nicht entgeht, wie sehr sich viele Besoldungsgesetzgeber zurzeit regelrecht auf die Anrechnung eines Partnereinkommens "stürzen", um damit völlig "kostenlos" die Besoldung nach unten drücken zu können.

Aber du hast Recht: Ich habe keine Ahnung, wie der aktuelle Stand in Karlsruhe ist (auch aufgrund des Berichterstatterwechsels von Herrn Maidowski zu Herrn Wöckel), so dass meine genannte Jahreszahl 2027 durchaus eine gewisse Hoffnungs-Komponente enthält..

GoodBye

Es gibt einen einfachen Grund, weshalb das BVerfG zeitnah eine Aussage zum fiktiven Partnereinkommen treffen muss, und dieser Grund ist ausführlich im letzten Beschluss beschrieben.

Es geht um die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die dort getroffene Ausgestaltung der Vorabprüfung.

Wir haben uns lange um die Fortschreibung und Umgehungsgestaltungen gestritten, das Partnereinkommen setzt aber bereits dort an, wo es um die Sicherung des absoluten Minimums geht.

Es ist also dringlicher Auftrag des BVerfG, dieses absolute Minimum auch rechtlich zu gewährleisten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Schneewitchen

Zitat von: GoodBye in 14.07.2026 22:53Es gibt einen einfachen Grund, weshalb das BVerfG zeitnah eine Aussage zum fiktiven Partnereinkommen treffen muss, und dieser Grund ist ausführlich im letzten Beschluss beschrieben.

Es geht um die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die dort getroffene Ausgestaltung der Vorabprüfung.

Wir haben uns lange um die Fortschreibung und Umgehungsgestaltungen gestritten, das Partnereinkommen setzt aber bereits dort an, wo es um die Sicherung des absoluten Minimums geht.

Es ist also dringlicher Auftrag des BVerfG, dieses absolute Minimum auch rechtlich zu gewährleisten.
Na, hoffentlich ist dem BVerfG dieser Umstand auch bewußt....

AltStrG

Zitat von: BVerfGBeliever in 14.07.2026 12:14Meines Wissens liegen bereits entsprechende Vorlagen (z.B. aus Schleswig-Holstein) beim BVerfG. Und meine Hoffnung ist, dass auch den Karlsruher Richtern nicht entgeht, wie sehr sich viele Besoldungsgesetzgeber zurzeit regelrecht auf die Anrechnung eines Partnereinkommens "stürzen", um damit völlig "kostenlos" die Besoldung nach unten drücken zu können.

Aber du hast Recht: Ich habe keine Ahnung, wie der aktuelle Stand in Karlsruhe ist (auch aufgrund des Berichterstatterwechsels von Herrn Maidowski zu Herrn Wöckel), so dass meine genannte Jahreszahl 2027 durchaus eine gewisse Hoffnungs-Komponente enthält..

Man möge mir vertrauen, das BVerfG beschäftigt sich mit dem Partnereinkommen. :)

Und wenn man mir nicht vertraut: das Land NRW hat Vorlagenbeschlüsse liegen, da geht es auch um das Partnereinkommen aka Mehrverdienermodell.

WikingerBrot

Zitat von: AltStrG in Gestern um 00:28Man möge mir vertrauen, das BVerfG beschäftigt sich mit dem Partnereinkommen. :)

Und wenn man mir nicht vertraut: das Land NRW hat Vorlagenbeschlüsse liegen, da geht es auch um das Partnereinkommen aka Mehrverdienermodell.

Diese Vorlagenbeschlüsse sind aber nicht einsehbar oder?

AltStrG

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 15:14Diese Vorlagenbeschlüsse sind aber nicht einsehbar oder?

Nein, nur von den handelnden Parteien. Aber es ist letzen Endes klar, wie die Argumentation der Kläger aussieht.

justilegal

Da gibt's das Gutachten von di Fabio... meinst du das?