[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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Rheini

Zitat von: Dogmatikus in 01.07.2026 14:53Für mich persönlich kämen ziemlich genau 800€ netto mehr raus, wenn ich von NI nach BB rübermache...

Übrigens: Die Tabellen entsprechen ziemlich genau einer der Tabellen, die im im Bundesthread mal hochgeladen habe, nämlich derjenigen, in welcher

  • von 1,84 MÄE ausgegangen wird
  • ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs angerechnet wird
  • die Zuschläge für Kind 1 und 2 auf je 500 € erhöht werden

Wenn die Kinderzuschläge entsprechend auch erhöht werden, sind wir gar nicht mehr so weit entfernt, in BB nahe an die "echte" aA zu kommen...

Dann muss nur noch der Minijob raus ...  :o .


BeamtenBund

Zitat von: Rheini in 01.07.2026 14:32Wen will man anwerben? DIe Beamten die da sind, sind da. Ob für die Angestellten noch was über ist, ist zweifelhaft.

Wenn jetzt eine Beamter in Pernsion geht werden sich zukünftig die DH genau überlegen, ob es wieder ein Beamter sein muss oder nicht ein Angestellter ausreicht (nicht als Wertung, sondern hoheitlich oder nicht).

Auch muss jeder "neue" Beamte einplanen, dass die Beförderungszeiten länger werden und ob z. B. in einem Sachgebiet z. B. 10xA12 sind wo jeder alles macht oder am Ende 5xA9, 3xA10, 1xA11 und 1xA12 und die Aufgaben je nach Wertigkeit strikt zugeteilt werden, wird sich auch noch erst zeigen.

Die Auswirkungen werden spannend sein.



Soweit hab ich meine Gedanken erst gar nicht schweifen lassen.
Das ist natürlich richtig!

Aber bei uns in BaWü hat ja das 4-SäulenModel ja auch genau zu den unfassbaren Beförderungsorgien geführt!
Wenn wir in die Vergangenheit blicken, waren Wartezeiten in Dekaden völlig normal! Wenn die Grundbesoldung stimmt, ist es auch in Ordnung, wenn man mal 16 Jahr oder gar länger in einem Statusamt verweilt!
Auch die Zuordnung der Aufgaben ist dadurch bei uns zumindest spezifisch flöten gegangen, was einst mal in A12 ein besonderer Dienstposten mit Verantwortung und Fachwissen war, bekomme ich nicht mehr besetzt, da jeder DiPo im gD durch die neue Bündelung A12 wurde... was ein Müll! Will ja niemand mehr Verantwortung, wenn er ohnehin für weniger das gleiche erhält....  ???

Ich denke weiterhin abwarten die Zeit heilt alles... nur wann das sein wird ist noch unklar.
Natürlich hoffe ich das es Zeitnah ist...  ;D   

Poldi2006

Zitat von: Poldi2006 in 01.07.2026 13:13In der Tabelle des Entwurfs liegt die Grundbesoldung W2 bei 7.263,98 EUR - bis 30.03.2026 waren es 7114,57 EUR (plus 2.1%)
Hat jemand eine Idee, ob das ein Fehler oder Absicht ist?

BeamtenBund

Außerdem wenn man Endstufe A5 zu A16 Endstufe ins Verhältnis setzt (2,90 fache), sind wir hier wieder auf dem richtigen Weg die Ämterwertigkeit darzustellen.

1954 war der Unterschied von niedrigstes Amt Endstufe zu gD A11 das 2,3 fache und zu A16 das 4,1 fache.
Also noch ausbaufähig aber immerhin besser als zuletzt.

Rheini

Das Bundesverfassungsgericht wird im laufenden Jahr 2026 und darüber hinaus
voraussichtlich weitere Entscheidungen zur Besoldung und Versorgung von Beamtinnen,
Beamten, Richterinnen und Richtern treffen, deren Inhalt und Auswirkungen derzeit nicht
abzusehen sind. Die Landesregierung behält sich deshalb weitere Änderungen bzw.
Korrekturmaßnahmen für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2025 im
Bereich der Besoldung und Versorgung, die infolge zukünftiger Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts angezeigt sind, ausdrücklich vor.

Also weiter fleissig WS schreiben.



Auch gut:

 Die Landesregierung beabsichtigt, bis 31. Dezember 2029 in folgenden Bereichen keine
nachteiligen Änderungen vorzunehmen:
- Höhe der Versorgungsbezüge,
- Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand,
- Abschläge bei der Versorgung bei dem Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand,
- Beihilfeleistungen, vorbehaltlich bundesrechtlicher Änderungen.

DeltaR95

Zitat von: Neugieriger in 01.07.2026 13:00Nein. Die Grundgehälter werden deutlich erhöht. Bei A11 in Stufe 12 um rund 700 EUR.

Äh ja, dass hilft dem A5er jetzt inwiefern bei der Erreichung der Mindestbesoldung, dass der A11er 700 € mehr bekommt?

Denken, drücken, sprechen...

MÄE für Brandenburg 2025: 31.851 € pro Jahr / 2.654,25 € pro Monat

2.654,25 € * 2,3 * 0,8 => 4.883,82 €

Selbst bei "nur" Faktor 1,84 liegen wir bei 3.907,06 € als NETTO-Mindestbesoldung.

infabi

Tolle Nummer, alle blicken nur auf die Zahlen und leben im hier, jetzt und heute! Niemand interessiert sich dafür, dass der Versorgungsfonds zur Finanzierung geschröpft wird.
Unfassbar!

Dogmatikus

Zitat von: Rheini in 01.07.2026 14:54Dann muss nur noch der Minijob raus ...  :o .

Das wäre natürlich schön, weil es das Bruttogehalt nochmals um 6.672€/Jahr bzw. 556€/Monat erhöhen würde.
Ich denke aber, dass BB auch den Kinderzuschlag nicht noch weiter erhöht haben wird, sodass auch dort noch etwas zur rein mathematisch errechneten aA fehlt.

Meine Tabellen hatte ich ja für Bund und NI erstellt. NI ist im MÄE marginal unter Brandenburg (hätte ich so auch nicht gedacht). Die Tabelle ohne fiktives Partnereinkommen und ohne erhöhte Kinderzuschläge müsste selbst in NI bei A5/2 dann aber bei 4.270,80 € brutto/Monat beginnen...

SchäbigeBesoldungspolitik

Also ich finde, ihr Brandenburger solltet euch nicht zu sehr beschweren.... für mich (RLP) wären es etwa 1.300 € monatlich Unterschied brutto laut Entwurf....wenn ich bedenke, dass ich mich 1994 mal nach Brandenburg beworben hatte aus meinem Posten in Rp wohlgemerkt und den Job in Frankfurt/Oder hätte haben können....Ironie an/aus  aber wer hätte damals mit einer solchen Entwicklung gerechnet (auch nicht im Fussball btw).

Herzlichen Glückwunsch jedenfalls für den Fall, dass der Entwurf in etwa so Gesetz wird.

Nominallohnindex wäre für uns auch nicht schlecht, schaut euch an, wie sich die Abgeordnetendiäten, die in den meisten Ländern an den Nominallohnindex gekoppelt sind, seit 2022 im Vergleich zu unseren Bezügen entwickelt haben...das eine Jahr mit ganz leichtem Minus während Corona ist da egal. 41 h  m.E. angsichts der riesigen Unterschiede auch hinnehmbar, wenn auch nicht toll

Dogmatikus

Zitat von: DeltaR95 in 01.07.2026 15:15Äh ja, dass hilft dem A5er jetzt inwiefern bei der Erreichung der Mindestbesoldung, dass der A11er 700 € mehr bekommt?

Denken, drücken, sprechen...

MÄE für Brandenburg 2025: 31.851 € pro Jahr / 2.654,25 € pro Monat

2.654,25 € * 2,3 * 0,8 => 4.883,82 €

Selbst bei "nur" Faktor 1,84 liegen wir bei 3.907,06 € als NETTO-Mindestbesoldung.

Da geht grad einiges durcheinander.

Nach der Tabelle AR.7 liegt das MÄE für 2025 in BB bei 28.057€/Jahr bzw. 2.338,08€/Monat.

2.338,08 * 1,84 = 4.302,07 €

Macht es natürlich in der Sache nicht besser...

accipiter

Also wenn die Tabelle stimmt, wären dies bei A13 Endstufe im Grundgehalt rund 1000 Euro (brutto) mehr als in TH nach dem dortigen GE zum ThürBesG 26 in welchem die BVerfGE 2025 ebenfalls bereits nachgezeichnet wurde. Der Unterschied wäre schon echt krass. Zumal das MÄE pro Jahr für eine 4K Familie in BB gerade einmal rund 2800 EUR höher ist als in TH.

Die Textfassung des GE von BB nebst Begründung gibt sicher Aufschluss darüber ob das passt und wie das berechnet wurde.

WikingerBrot

Traurig für eure A5 Beamten die so klein abgespeist werden, wobei es bei der aA eigentlich grundlegend um diese geht  ::)

Rheini

Zitat von: WikingerBrot in 01.07.2026 15:41Traurig für eure A5 Beamten die so klein abgespeist werden, wobei es bei der aA eigentlich grundlegend um diese geht  ::)

Naja wenn Du die weiterführenden Dokumente liest, dann wird es klarer. In den letzten Jahren wurden oft Prozente plus Sockelbeträge gezahlt, was zu einer Stauchung der Tabelle geführt hat. Daher wurde auch der A5 nicht aA besoldet, allerdings nicht soviel, wie ein A16. DFies wird jetzt korrigiert.


DeltaR95

Zitat von: Rheini in 01.07.2026 15:55Naja wenn Du die weiterführenden Dokumente liest, dann wird es klarer. In den letzten Jahren wurden oft Prozente plus Sockelbeträge gezahlt, was zu einer Stauchung der Tabelle geführt hat. Daher wurde auch der A5 nicht aA besoldet, allerdings nicht soviel, wie ein A16. DFies wird jetzt korrigiert.

Korrekt, aber das macht dieses nun scheinbar von den "Gewerkschaften" aktiv mitgetragene Konstrukt nicht weniger verfassungsrechtlich "problematisch". Ziel verfehlt ist halt nun mal Ziel verfehlt, bei der Mindestbesoldung ist die Welt halt ausnahmsweise mal "schwarz" oder "weiß".