[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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Rheini

Ich denke das als Folge dieser Beschlüsse und der derzeitigen Willensbekundungen der DH es so kommen wird, dass die Beamten hoheitliche Tätigkeiten ausführen und die Angestellten nicht.

Gibt es keine, gibt es keine Beamten mehr in diesem Bereich. Gibt es welche, werden diese (und nur diese) durch Beamte ausgeführt, die anderen Arbeiten durch Angestellte.

Natürlich wird dies nicht morgen passieren, sondern nach und nach eingeführt. Das hat aber für die DH / AG den charmanten Effekt, dass das Argument der Gewerkschaften "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" immer seltener der Realität entsprechen wird, weil es eben nicht mehr "gleiche Arbeit" sein wird.

So ist zumindest meine Vermutung.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 02.07.2026 08:34Ich denke das als Folge dieser Beschlüsse und der derzeitigen Willensbekundungen der DH es so kommen wird, dass die Beamten hoheitliche Tätigkeiten ausführen und die Angestellten nicht.

Gibt es keine, gibt es keine Beamten mehr in diesem Bereich. Gibt es welche, werden diese (und nur diese) durch Beamte ausgeführt, die anderen Arbeiten durch Angestellte.

Natürlich wird dies nicht morgen passieren, sondern nach und nach eingeführt. Das hat aber für die DH / AG den charmanten Effekt, dass das Argument der Gewerkschaften "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" immer seltener der Realität entsprechen wird, weil es eben nicht mehr "gleiche Arbeit" sein wird.

So ist zumindest meine Vermutung.

Das würde Sinn machen und der "Betriebsfrieden" bliebe gewahrt.👍

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in 02.07.2026 08:48Das würde Sinn machen und der "Betriebsfrieden" bliebe gewahrt.👍

Ich fürchte leider nicht da sich die Diskussion dann auf den Punkt "Wieso bin ich Angestellter und die h... N. Beamter? Ich wäre doch der bessere Beamte".




GoodBye

Zitat von: AltStrG in 02.07.2026 02:34Natürlich, wenn die Besoldung auf die aA erhöht, dann fallen alle Zuschläge für bis zu zwei Kinder (4K Familie als Berechnungsgröße) weg. Das BVerfG will am liebsten so viel wie möglich Grundalimentierung und so wenig wie möglich Zuschläge. Und wenn die Alimentierung auf die aA zuläuft, dann werden auch die exorbitanten Zuschläge für 3+ Kind sehr viel kleiner werden.

Dem würde ich widersprechen. Für Kind 3plus gilt Stand jetzt immer noch der Beschluss aus Mai 2020. Es wäre ja höchst seltsam, wenn man die aA herstellt, um dann ab Kind 3 stärker auf die neutralen Besoldungsbestandteile zurückgreifen zu können. Da kann es m.E. Stand jetzt nur bei vollständiger Bedarfsdeckung bleiben.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Beamtenhustler

Zitat von: Rheini in 02.07.2026 08:34Ich denke das als Folge dieser Beschlüsse und der derzeitigen Willensbekundungen der DH es so kommen wird, dass die Beamten hoheitliche Tätigkeiten ausführen und die Angestellten nicht.

Gibt es keine, gibt es keine Beamten mehr in diesem Bereich. Gibt es welche, werden diese (und nur diese) durch Beamte ausgeführt, die anderen Arbeiten durch Angestellte.

Natürlich wird dies nicht morgen passieren, sondern nach und nach eingeführt. Das hat aber für die DH / AG den charmanten Effekt, dass das Argument der Gewerkschaften "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" immer seltener der Realität entsprechen wird, weil es eben nicht mehr "gleiche Arbeit" sein wird.

So ist zumindest meine Vermutung.

So nuanciert denken die Verantwortlichen doch gar nicht. Das hier wird ganz einfach passieren und passiert bereits:

ZitatInnenminister Jan Redmann (46, CDU) streicht drei Viertel der sonst üblichen Beförderungen. Und stellte klar: ,,Wir werden künftig genau darauf achten, dass zuerst Beamte herangezogen werden, wenn es um die Sicherstellung von Unterricht an entfernten Orten mit Lehrermangel geht." Durch Zwangsversetzungen. Redmann: ,,Beamte haben nicht nur besondere Rechte, sondern auch Pflichten!"

Beförderungen am St. Nimmerleinstag und ordentlich Zwang.

Artikel

Finanzer

Ist was bekannt, wann der Volle Gesetzesentwurf veröffentlicht wird? Bisher ist nur die Tabelle bekannt, oder?

Rukh

Zitat von: GoodBye in 02.07.2026 09:04Dem würde ich widersprechen. Für Kind 3plus gilt Stand jetzt immer noch der Beschluss aus Mai 2020. Es wäre ja höchst seltsam, wenn man die aA herstellt, um dann ab Kind 3 stärker auf die neutralen Besoldungsbestandteile zurückgreifen zu können. Da kann es m.E. Stand jetzt nur bei vollständiger Bedarfsdeckung bleiben.

Ich versuche eure beiden Aussagen gerade in konkreten Zahlen zu interpretieren.
Wenn dem so wäre, dass die Grundtabelle in BB der Musterfamilie mit zwei Kindern entspräche, dann müsste man im Rechner aktuell ja die beiden Zuschläge für Kind 1+2 herausrechnen.

Aber was passiert mit > 2 Kindern? Der Zuschlag müsste dann bleiben?

GoodBye

Zitat von: Rukh in 02.07.2026 12:18Ich versuche eure beiden Aussagen gerade in konkreten Zahlen zu interpretieren.
Wenn dem so wäre, dass die Grundtabelle in BB der Musterfamilie mit zwei Kindern entspräche, dann müsste man im Rechner aktuell ja die beiden Zuschläge für Kind 1+2 herausrechnen.

Aber was passiert mit > 2 Kindern? Der Zuschlag müsste dann bleiben?

Also ich verstehe es so, dass die Zahlen aus Brandenburg lediglich die Grundbesoldung ohne die Zuschläge für Kind 1 und 2 darstellt. Ansonsten wäre es wohl in Teilen eine Kürzung bei 4K.

Für 3. Kind plus X gelten andere Maßstäbe lt. Beschluss aus 2020. Ich habe AltStrG so verstanden, dass dies nach der Erhöhung der Grundbesoldung möglicherweise nicht mehr gelten könne. Dafür sehe ich keinen Raum.
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Rheini

Zitat von: GoodBye in 02.07.2026 12:34Also ich verstehe es so, dass die Zahlen aus Brandenburg lediglich die Grundbesoldung ohne die Zuschläge für Kind 1 und 2 darstellt. Ansonsten wäre es wohl in Teilen eine Kürzung bei 4K.

Für 3. Kind plus X gelten andere Maßstäbe lt. Beschluss aus 2020. Ich habe AltStrG so verstanden, dass dies nach der Erhöhung der Grundbesoldung möglicherweise nicht mehr gelten könne. Dafür sehe ich keinen Raum.

Ohne AltStrG vorzugreifen verstehe ich seine Post so das er der Meinung ist, dass wenn die Grundbesoldung den vollen Umfang einer 4K Familie abdeckt, kein Raum mehr für einen gesonderten Ehegatten und Kinderzuschlag bei vorliegen der Personen bei einer 1K -4K Familie, vorhanden ist. Über Zuschläge ab dem 3. Kind, hat er sich nicht geäußert bzw. habe ich dazu nichts gelesen.

Ich kann ihm da nur zustimmen. Allerdings wird es nach meiner Einschätzung nicht so sein das alle bis zu einer 4K Familie, den vollen Bedarf über das Grundgehalt erhalten, sondern weiterhin mit Zuschlägen gearbeitet wird. Aber das hat er ja auch nicht ausgeschlossen.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in 02.07.2026 02:34Natürlich, wenn die Besoldung auf die aA erhöht, dann fallen alle Zuschläge für bis zu zwei Kinder (4K Familie als Berechnungsgröße) weg. Das BVerfG will am liebsten so viel wie möglich Grundalimentierung und so wenig wie möglich Zuschläge. Und wenn die Alimentierung auf die aA zuläuft, dann werden auch die exorbitanten Zuschläge für 3+ Kind sehr viel kleiner werden.

Dann hole ich den post nochmal hervor. Verstehe ich den letzten Satz falsch? M.E. ist ab Kind 3+ weiterhin der volle Bedarf zu decken. Das ist immer noch geltende Rechtsprechung aus 2020, weil ansonsten nicht zumutbarer Rückgriff auf die neutralen Bestandteile.

Wenn die neue Grundbesoldungstabelle bereits die bisherigen Zuschläge für Kind 1 und 2 enthalten sollte, habe ich bei 4K, wenn ich bisher Zuschläge für Kind 1 und 2 erhalten habe, im Vergleich keine eklatante Erhöhung. Dann wäre die vermeintliche Erhöhung lediglich die Integration der Kinderzuschläge 1 und 2.
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Rheini

Zitat von: GoodBye in 02.07.2026 13:01Dann hole ich den post nochmal hervor.

Wenn die neue Grundbesoldungstabelle bereits die bisherigen Zuschläge für Kind 1 und 2 enthalten sollte, habe ich bei 4K im Vergleich keine eklatante Erhöhung.

Sollten

Er hat ja nicht geschrieben das er mit der jetzigen Grundbesoldung den vollen Bedarf einer 4K Familie gedeckt sieht. Er hat, zumindest nur mein Eindruck, aus der Theorie heraus geschrieben.

GoodBye

Zitat von: Rheini in 02.07.2026 13:02Er hat ja nicht geschrieben das er mit der jetzigen Grundbesoldung den vollen Bedarf einer 4K Familie gedeckt sieht. Er hat, zumindest nur mein Eindruck, aus der Theorie heraus geschrieben.

Jetzt rätseln wir hier rum, weil wir unvollständig sind.

1. BB erhöht die Grundbesoldung eklatant. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Familienzuschläge für Kind 1 und 2 gezahlt werden. Ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die FZ für Kind 1 und 2 in die Grundbesoldung überführt wurden.
Wäre die Erhöhung der Grundbesoldung hiermit begründet, hätte die Familie mit 2 Kindern immer noch zu wenig, bzw. würde eigentlich keine Erhöhung erfahren.

2. Ab Kind 3 ist weiterhin nach geltender Rechtsprechung volle Bedarfsdeckung bei sachgerechter Bedarfsermittlung erforderlich.
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Rheini

Zitat von: GoodBye in 02.07.2026 13:13Jetzt rätseln wir hier rum, weil wir unvollständig sind.

1. BB erhöht die Grundbesoldung eklatant. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Familienzuschläge für Kind 1 und 2 gezahlt werden. Ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die FZ für Kind 1 und 2 in die Grundbesoldung überführt wurden.
Wäre die Erhöhung der Grundbesoldung hiermit begründet, hätte die Familie mit 2 Kindern immer noch zu wenig, bzw. würde eigentlich keine Erhöhung erfahren.

2. Ab Kind 3 ist weiterhin nach geltender Rechtsprechung volle Bedarfsdeckung bei sachgerechter Bedarfsermittlung erforderlich.

Deine Vermutung ist auch meine Vermutung da ansonsten die verkündeten Erhöhungen, nicht zu der Tabelle passen.

Ryan

Schon 2024 betrug das MÄE in Brandenburg 2.119 Euro p.M.
-> Mindest(netto)besoldung 2024 p.a. = 46.784,43 Euro

Laut der Tabelle soll A5/2 ab 2026 2.944,40 Euro Grundgehalt (brutto) erhalten.

Da dürfte also noch einiges an Familienzuschlägen, Partnereinkommen und "Familiensonderzuschläge" im Besoldungsgesetz verwurstet sein.

ExponentialFud

Soeben von der Pressestelle des FMIN Brandenburg per E-Mail als Antwort auf meine Anfrage.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. XXX,
 
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Zusammenstellung der Besoldungstabellen haben wir versehentlich eine falsche Fassung der W-Besoldung eingefügt. Wir bedauern diesen Fehler und bitten, dies zu entschuldigen. Anbei erhalten Sie die korrigierten Besoldungstabellen. Wir haben soeben auch eine Korrektur-Pressemitteilung verschickt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Robert Dambon 
 


Nun
W1 6339
W2 8378
W3 9915

Diese Zahlen liegen nun sage und schreibe 2200 EUR über dem Land Niedersachsen!

https://filebin.net/oin89eee4vsora60