[BE] Besoldungsrunde 2025-2028 Berlin

Begonnen von Tulpenzeit, 18.02.2026 09:10

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Verwalter

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Goldene Vier

Heute im Behörden-Spiegel:

Die Zeit wird knapp


Die Frist für Berlin läuft bald ab. Sieben Monate verbleiben, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen. Doch zuvor kommen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Und einige Details sind vom Gesetzgeber noch festzulegen.

Der Beschluss aus Karlsruhe hat die Hauptstadt in seiner Tiefe und Deutlichkeit überrascht. In zwölf Jahren – zwischen 2008 und 2020 – waren 95 Prozent der Berliner Besoldungsordnung A nicht mit Art. 33 Abs. V GG vereinbar. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass das Gebot zur Mindestbesoldung nicht eingehalten wurde. Die Besoldung ist mindestens so zu bemessen, dass sie das Einkommen die Prekariatsschwelle von 80 Prozent des in der sozialwissenschaftlichen Forschung anerkannten Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das war für die Besoldungsgruppen A2 bis A9 (2008, 2009), A4 bis A10 (2010 – 2015) und A4 bis A11 (2016 – 2020) nicht der Fall. So betrug beispielsweise 2008 die Schwelle rund 26.917 Euro, während die Nettobesoldung in der Gruppe A9 um 1.174 Euro darunterlag (25.743 Euro). 2020 lag die Schwelle bei rund 40.421 Euro, die Besoldung in der Gruppe A11 aber nur bei 38.851 Euro (minus 1.570 Euro).

Beginn direkt nach der Wahl

Bis März 2027 muss Berlin nun verfassungskonforme Regelungen treffen. Zuerst wurde in der Hauptstadt das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen. ,,Wir verlieren keine Zeit: Der Entwurf des Reparaturgesetzes ist erarbeitet und die Abstimmungen laufen. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Parlament unmittelbar nach der Wahl beraten und Berlin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umsetzen kann", führt Wolfgang Schyrocki, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen, aus. Das Reparaturgesetz soll direkt nach den Wahlen als übergreifendes Fraktionsgesetz ins neu konstituierte Parlament eingebracht werden, damit sich die Abgeordneten schon während der Regierungsbildung mit dem Gesetz befassen können.

Umgang mit Widersprüchen offen

Allerdings sei politisch noch nicht entschieden, welche Beamten Nachzahlungen erhielten, berichtet der Staatssekretär. Das sei eine Frage der eingereichten Widersprüche und der Gesamtkosten. Vier Konstellationen sind möglich, wobei die finanziellen Auswirkungen bisher auf Schätzwerten beruhen, da noch nicht alle Personalakten durchgesehen wurden.

Erstens: Diejenigen, die in einzelnen Jahren widersprochen haben, bekommen nur für diese Jahre Nachzahlungen (rund 800 Mio. Euro).

Zweitens: Ab dem Eingang des ersten Widerspruchs gelten die Forderungen bis zum Jahr 2020 fort (circa 1,2 Mrd. Euro).

Drittens: Alle Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen für die Jahre 2008 bis 2020 Nachzahlungen (etwa 3,7 Mrd. Euro).

Viertens: Alle Beamten erhalten unabhängig von eingereichten Widersprüchen Nachzahlungen für den kompletten Zeitraum (über sieben Mrd. Euro).

Welche Konstellation umgesetzt wird, entscheidet der Gesetzgeber auch mit Blick auf den Personaletat in Höhe von 13 Mrd. Euro pro Jahr. Im Zuge dessen ist ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus Leipzig zu beachten. Während das BVerfG in Karlsruhe von einer engen Auslegung der Widersprüche auf das jeweilige Jahr ausgegangen ist, haben die Leipziger Richter entschieden (BVerwG 07.05.2026; 2 B 5.26), dass eine Rüge einer nicht angemessenen Alimentation grundsätzlich fortwirkt und nicht in jedem Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden muss. ,,Entscheidend ist nicht nur, ob Widerspruch eingelegt wurde, sondern vor allem, ab welchem Jahr. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein einmal erhobener Widerspruch mit der entsprechenden Formulierung auch für die Folgejahre fortwirken. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe möglicher Nachzahlungen – und genau das prüfen wir derzeit", sagt Schyrocki.

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Seit 2014/2015 haben Gewerkschaften Mustertexte für Widersprüche bereitgestellt. Doch diese sind in ihren Formulierungen nicht einheitlich. Daher werden für die Berechnung der Ansprüche und die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen sämtliche Widersprüche derzeit überprüft. Für eine einheitliche Erfassung wurden ein Leitfaden und eine Matrix erarbeitet, die jede Personaldienststelle ausfüllen muss, um sie am Ende in einer Tabelle zu vereinheitlichen.

Parallel wird untersucht, welche Daten aus dem Auszahlungssystem für Besoldung und Pensionen generiert werden können oder ob jede Personalakte händisch durchgesehen werden muss, um etwa Dienststellenwechsel, Beförderungen, Kinderzuwächse oder den Übergang in die Pension nachzeichnen zu können. ,,Wir warten mit den praktischen Vorbereitungen nicht auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Eine Task-Force arbeitet bereits jetzt die Widersprüche auf und klärt die technischen Voraussetzungen, damit nach Inkrafttreten des Reparaturgesetzes möglichst zeitnah ausgezahlt werden kann", unterstreicht Schyrocki.

AltStrG

Zitat von: Goldene Vier in 27.08.2026 15:10Heute im Behörden-Spiegel:

Die Zeit wird knapp


Die Frist für Berlin läuft bald ab. Sieben Monate verbleiben, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen. Doch zuvor kommen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Und einige Details sind vom Gesetzgeber noch festzulegen.

Der Beschluss aus Karlsruhe hat die Hauptstadt in seiner Tiefe und Deutlichkeit überrascht. In zwölf Jahren – zwischen 2008 und 2020 – waren 95 Prozent der Berliner Besoldungsordnung A nicht mit Art. 33 Abs. V GG vereinbar. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass das Gebot zur Mindestbesoldung nicht eingehalten wurde. Die Besoldung ist mindestens so zu bemessen, dass sie das Einkommen die Prekariatsschwelle von 80 Prozent des in der sozialwissenschaftlichen Forschung anerkannten Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das war für die Besoldungsgruppen A2 bis A9 (2008, 2009), A4 bis A10 (2010 – 2015) und A4 bis A11 (2016 – 2020) nicht der Fall. So betrug beispielsweise 2008 die Schwelle rund 26.917 Euro, während die Nettobesoldung in der Gruppe A9 um 1.174 Euro darunterlag (25.743 Euro). 2020 lag die Schwelle bei rund 40.421 Euro, die Besoldung in der Gruppe A11 aber nur bei 38.851 Euro (minus 1.570 Euro).

Beginn direkt nach der Wahl

Bis März 2027 muss Berlin nun verfassungskonforme Regelungen treffen. Zuerst wurde in der Hauptstadt das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen. ,,Wir verlieren keine Zeit: Der Entwurf des Reparaturgesetzes ist erarbeitet und die Abstimmungen laufen. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Parlament unmittelbar nach der Wahl beraten und Berlin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umsetzen kann", führt Wolfgang Schyrocki, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen, aus. Das Reparaturgesetz soll direkt nach den Wahlen als übergreifendes Fraktionsgesetz ins neu konstituierte Parlament eingebracht werden, damit sich die Abgeordneten schon während der Regierungsbildung mit dem Gesetz befassen können.

Umgang mit Widersprüchen offen

Allerdings sei politisch noch nicht entschieden, welche Beamten Nachzahlungen erhielten, berichtet der Staatssekretär. Das sei eine Frage der eingereichten Widersprüche und der Gesamtkosten. Vier Konstellationen sind möglich, wobei die finanziellen Auswirkungen bisher auf Schätzwerten beruhen, da noch nicht alle Personalakten durchgesehen wurden.

Erstens: Diejenigen, die in einzelnen Jahren widersprochen haben, bekommen nur für diese Jahre Nachzahlungen (rund 800 Mio. Euro).

Zweitens: Ab dem Eingang des ersten Widerspruchs gelten die Forderungen bis zum Jahr 2020 fort (circa 1,2 Mrd. Euro).

Drittens: Alle Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen für die Jahre 2008 bis 2020 Nachzahlungen (etwa 3,7 Mrd. Euro).

Viertens: Alle Beamten erhalten unabhängig von eingereichten Widersprüchen Nachzahlungen für den kompletten Zeitraum (über sieben Mrd. Euro).

Welche Konstellation umgesetzt wird, entscheidet der Gesetzgeber auch mit Blick auf den Personaletat in Höhe von 13 Mrd. Euro pro Jahr. Im Zuge dessen ist ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus Leipzig zu beachten. Während das BVerfG in Karlsruhe von einer engen Auslegung der Widersprüche auf das jeweilige Jahr ausgegangen ist, haben die Leipziger Richter entschieden (BVerwG 07.05.2026; 2 B 5.26), dass eine Rüge einer nicht angemessenen Alimentation grundsätzlich fortwirkt und nicht in jedem Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden muss. ,,Entscheidend ist nicht nur, ob Widerspruch eingelegt wurde, sondern vor allem, ab welchem Jahr. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein einmal erhobener Widerspruch mit der entsprechenden Formulierung auch für die Folgejahre fortwirken. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe möglicher Nachzahlungen – und genau das prüfen wir derzeit", sagt Schyrocki.

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Seit 2014/2015 haben Gewerkschaften Mustertexte für Widersprüche bereitgestellt. Doch diese sind in ihren Formulierungen nicht einheitlich. Daher werden für die Berechnung der Ansprüche und die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen sämtliche Widersprüche derzeit überprüft. Für eine einheitliche Erfassung wurden ein Leitfaden und eine Matrix erarbeitet, die jede Personaldienststelle ausfüllen muss, um sie am Ende in einer Tabelle zu vereinheitlichen.

Parallel wird untersucht, welche Daten aus dem Auszahlungssystem für Besoldung und Pensionen generiert werden können oder ob jede Personalakte händisch durchgesehen werden muss, um etwa Dienststellenwechsel, Beförderungen, Kinderzuwächse oder den Übergang in die Pension nachzeichnen zu können. ,,Wir warten mit den praktischen Vorbereitungen nicht auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Eine Task-Force arbeitet bereits jetzt die Widersprüche auf und klärt die technischen Voraussetzungen, damit nach Inkrafttreten des Reparaturgesetzes möglichst zeitnah ausgezahlt werden kann", unterstreicht Schyrocki.


Dieser Bericht zeigt wieder einmal: Beschluss des BVerfG und das Urteil des BVerwG nicht wirklich umgesetzt oder missinterpretiert. Das wird keinen Rechtsfrieden herstellen, im Gegenteil. Jedem dürfte jetzt klar werden, dass nur Widersprüche jedes Jahr, besser noch eine Klage kommende Ansprüche absichert.

https://www.bild.de/politik/inland/kai-wegner-wir-verlieren-polizei-und-feuerwehr-gerade-massiv-an-die-afd-6a8e8d55511d4fd3bc4e4189

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in 27.08.2026 17:03Dieser Bericht zeigt wieder einmal: Beschluss des BVerfG und das Urteil des BVerwG nicht wirklich umgesetzt oder missinterpretiert. Das wird keinen Rechtsfrieden herstellen, im Gegenteil. Jedem dürfte jetzt klar werden, dass nur Widersprüche jedes Jahr, besser noch eine Klage kommende Ansprüche absichert.

https://www.bild.de/politik/inland/kai-wegner-wir-verlieren-polizei-und-feuerwehr-gerade-massiv-an-die-afd-6a8e8d55511d4fd3bc4e4189


Die führen uns nachhaltig hinter die Fichte und jammern dann noch, dass sie berechtigterweise vermuten müssen, dass es sie bei den Wahlen Stimmen aus den Reihen der Beamten kosten wird.

Das macht fassungslos....
Deus hic finitur


LudwigSchiwy

Zitat von: Verwalter in 27.08.2026 12:39
heute in Berlin

Nun, es waren 600 Menschen anwesend, davon etwa die Hälfte Pensionäre zuzüglich Gewerkschaftsfunktionäre...
So wird sicher kein Druck erzeugt.

AltStrG

Zitat von: LudwigSchiwy in Gestern um 12:54So wird sicher kein Druck erzeugt.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Steht im direkten Zusammenhang mit lächerlich wenigen Widersprüchen und Klagen in der Sache in Berlin. Offensichtlich werdet "ihr" (die Beamten) doch mehr ausreichend besoldet.

Tante Z

@AltStrG: Viele haben schlicht nicht an ein Urteil zugunsten der Bediensteten geglaubt bzw. sind felsenfest davon ausgegangen, dass es dann ja Zahlungen an alle geben müsste. Diesen Fehler werden in Zukunft wohl nur noch die ganz Faulen machen.

Eine Frage an die Experten: Angenommen, der aktuelle (rotzfreche) Entwurf wird zum Gesetz, wie geht es dann eigentlich weiter? Wird das Gesetz dann nochmals vom Gericht geprüft oder geht das ganze Theater dann wieder von vorne los (Widerspruch, Klage, jahrzehntelanges Warten...)?

Schneewitchen

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:23Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Steht im direkten Zusammenhang mit lächerlich wenigen Widersprüchen und Klagen in der Sache in Berlin. Offensichtlich werdet "ihr" (die Beamten) doch mehr ausreichend besoldet.

Zumindest scheint die Besoldung derzeit so hoch zu sein, dass dies eine gewisse Massenträgheit erklärt....

Deus hic finitur


Tante Z

#265
Leider ist auch nach den letzten Äußerungen der 'Oberen' zu befürchten, dass der geleakte Entwurf des Reparaturgesetztes genau so duchgedrückt wird – entgegen jeden juristischen Sachverstandes. Und je mehr ich mich mit den Zahlen beschäftige, umso wütender werde ich. So habe ich mir mal die Besoldungstufe A4 Stufe 1 (Verheiratet, 1 Kind) näher angeschaut:

Für das Jahr 2015:
Nach alter Berechnung betrug das Grundgehalt  (inkl. Sonderzulage) ca. 22.189 € , der Familienzuschlag ca. 2.670,- €, was knapp 12,03 % vom Grundgehalt entspricht. So weit so gut, dies dürfte im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes liegen.
Gemäß dem Almosen-Rechner wird das Grundgehalt nun auf 23.668 € angehoben und der Familienzuschlag auf insgesamt 10.455 €, das entspricht 44,17 % des Grundgehaltes.

Noch besser wird es in 2020:
Hier wird das Grundgehalt (inkl. Sonderzulage) von ursprünglich 27.716 € auf sagenhafte 27.890 € angehoben und der Familienzuschlag von 3.162 € auf insgesamt 17.440 €. D.h., der Familienzuschlag steigt hier von 11,4 % auf 62,53 % (!) des Grundgehaltes.

Das können die doch nicht ernst meinen!

Auch wenn bisher keine konkreten Zahlen zur erlaubten Höhe des Familienzuschlages genannt wurden, muss man kein Jurist sein, um zu erkennen, dass sich die Erhöhung des Familienzuschlages weder 'in gewissen Grenzen' bewegt noch die (Mindest-)besoldung 'weit überwiegend' aus dem Grundgehalt besteht. Schon allein an dieser Stelle werden die Vorgaben des BVerfG offenkundig und vorsätzlich missachtet.

Gibt es eigentlich Umstände, unter denen ggf. auch Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüche oder  Zinsen geltend gemacht werden können? Denn entgegen der Meinung von Herrn Evers spielt es durchaus eine Rolle, ob die rechtmäßig zustehenden Zahlungen in 2015/2020/2027 oder vielleicht erst 2040 oder später erfolg(t)en. Vielleicht erlebe ich es auch gar nicht mehr und meine Erben können sich eventuell daran erfreuen. Allein der finanzielle Schaden ist enorm und rausreden kann sich spätestens jetzt keiner mehr.

Dominic231

Ich kann mich überhaupt nicht mehr aufregen. Das kann man doch auch nicht mehr ernst nehmen. Das Schlimme daran ist leider, dass diese falsche Rechenweise den Landesregierungen ja trotzdem zugute kommt.
Wenn die es wieder ,,extra" falsch berechnen, dann haben die doch mindestens wieder 5 Jahre Zeit gewonnen. Und das Geld können die schön ausgeben. In 5 oder 10 Jahren haben wir dann wieder ganz große Haushaltsprobleme. Die Politiker von heute sind weg. Außerdem, wie zuvor hier beschrieben, es gibt keine Zinsen, niemand bekommt die Verluste komplett mit Zinsen nachgezahlt. Die Hälfte hat keinen Widerspruch eingelegt. Man kann es auch bei den Tricks nicht mehr wirklich nachvollziehen. Es wird irgendein fiktives Einkommen erfunden oder die Familienzuschläge erhöht, um wieder Geld zu sparen. Dann kommt noch die Presse, die die Gesellschaft gegen uns aufhetzt.